Durchgehend richtig berichtet worden ist , dass der Verwaltungsjurist und Rechtsberater der Stadt Prof. Dr. Gellermann dem Verwaltungsausschuss dringend empfohlen hatte, die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße für den öffentlichen Verkehr zu sperren.
Der Ausgang des in der Sache beim Verwaltungsgerichts Oldenburg anhängigen Rechtsstreits sollte nach seiner Einschätzung nicht abgewartet werden, zumal die derzeitige Nutzung durch den öffentliche Verkehr zweifellos gegen geltendes Recht verstoße und deshalb dieser rechtswidrige Zustand nicht beibehalten bzw. fortgesetzt werden dürfe.
Uns erschließt sich also konsequenterweise zur Zeit nicht, was der Landkreis noch bis zum Sommer prüfen will, zumal die Rechtslage absolut eindeutig ist.
Siehe obigen Presseartikel im Anzeiger vom 22. April 2017
Auch ist die Aussage des stellvertretenden Stadtdirektors im o.g. Presseartikel nicht nachvollziehbar, die Stadt werde bei weiterer öffentlichen Nutzung der Privatstraße im Fall eines Schadensfalles „als Gefahrenabwehrbehörde tätig werden“.
Der Beamte übersieht ganz offensichtlich , dass die Stadt selbst erst die Gefahrenlage und das Gefahrenpotenzial geschaffen hat...und das bewusst und vorsätzlich gegen geltendes Recht.
Neu ist uns als Mitgliedern des Rates auch, dass die Stadt „schon jetzt zwei Millionen Euro als Sicherheit für einen eventuellen Rückbau der Straße zurück gestellt habe“.
Weder der Haushaltsplan noch die zugehörige Haushaltssatzung 2017 und folgende Jahre weisen eine solche Rückstellung aus.
Dass die Straße illegal gebaut wurde und somit ein inzwischen bundesweit bekannter Schwarzbau ist, hat spätestens das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014 unmissverständlich festgestellt.
Seit dem wird mit allen Mitteln versucht, die Straße nachträglich rechtlich abzusichern.
So wurde u.a. zu diesem Zweck auch …. mit allerdings erheblichen Geburtswehen...eine aus unserer Sicht nach wie vor mit Fehlern behaftete Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes durch die Landesregierung vorgenommen.
Auf dieser Grundlage ...wohlgemerkt, mit dem Ziel der Erhaltung der KES.... verabschiedete der Landkreis Wittmund im Oktober 2016 die „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“.
Da der LK sich bei der Erstellung dieser Verordnung bereits im Vorfeld sehr schwer getan hatte und einen ersten Entwurf wegen erheblicher rechtlicher Mängel widerrufen musste, wollte er im anstehenden zweiten Anlauf auf Nummer sicher gehen.
Für ein Rechtsgutachten ließ sich der damalige Landrat deshalb im Februar 2016 vom Kreistag 50.000,- Euro genehmigen , um endlich eine fehlerfreie Landschaftsschutzverordnung zustande zu bringen.
Das Ergebnis war die o.g. nunmehr rechtskräftige Verordnung ,die der Kreistag einstimmig verabschiedet hatte.
Heißt : auch mit den Stimmen der Esenser Kreistagsabgeordneten !!!
Statt allerdings zum beabsichtigten Erhalt der Straße beizutragen, ebneten sie mit Ihrer Zustimmung den Weg für den wohl inzwischen unvermeidlichen Rückbau der KES .
Entweder hatten die Esenser Kommunalpolitiker den vom Kreis vorgelegten Textentwurf nicht gelesen oder aber dessen fatale Auswirkungen auf die Bemühungen zur Rettung der KES schlicht und ergreifend nicht erkannt, denn im §3 Abs.2 Nr.6 steht eindeutig schwarz auf weiß, dass in dem Landschaftsschutzgebiet „das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art auf nicht gewidmeten ( Privat-) Straßen verboten ist“.
Unverständlich ein solcher Fauxpas, von wem auch immer verschuldet....und das trotz eines sündhaft teuren Gutachtens ...ein Ei, das sich Politik und Verwaltung selbst ins Nest gelegt haben.
Die Sperrung wird kommen, dessen sind wir uns nach wie vor sicher....und damit sind dem Grundstückseigentümer Tür und Tor zum Abriss der Straße geöffnet.
Mit der Verabschiedung dieser Landschaftsschutzverordnung hat uns der Kreistag jedenfalls wahrlich einen Bärendienst erwiesen....womit der Esenser Bär eine ganz neue Bedeutung bekommen könnte.
Auch neue Bebauungspläne werden die Straße nicht mehr vor dem Rückbau bewahren können.
Als letzter Rettungsanker bleibt nach wie vor nur eine außergerichtliche Vereinbarung mit dem betroffenen Grundstückseigner , wobei sich die Verhandlungsposition der Stadt allerdings zwischenzeitlich erheblich verschlechtert haben dürfte.