Konkret :
Vor dem Bau des Campingplatzes und des Strandportals ( BPlan, Satzungsbeschluss) hätte eine FFH-Prüfung unter Einhaltung der vorgeschriebenen planungsrechtlichen Schritte durchgeführt werden müssen... vergleichbar mit der Situation um die Kommunale Entlastungsstraße.
Dies ist nach unserer Kenntnis nicht geschehen.
Auch die von der Stadt Esens käuflich erworbenen zukünftigen Baulandflächen von 10 ha ( nordöstlich von Bensersiel) lagen gem. Kartenmaterial Bird-Life International und NABU innerhalb des IBA -Gebietes NI 044.
Das führt zwingend zu dem Schluss , dass es sich bei diesen Flächen derzeit noch um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, zumal kein fachliches Gutachten vorliegt, dass die Eignung verneint.
Auch hier drängt sich ein Vergleich mit der Rechtssituation um die KES auf.
Des weiteren ist der Parkplatz am Deich betroffen, der im Jahr 2001 sogar ohne Bauantrag und ohne jede Baugenehmigung hergerichtet worden war.
Erst Jahre später , nämlich mit Beschluss vom 16.01.2006, wurde dieser Schwarzbau durch den Bebauungsplan Nr.14 „Parkplatz am Deich“ nachträglich dem Schein nach „legalisiert.“
Aus diesem Bplan ist ersichtlich, dass auch in diesem Fall nicht die erforderliche FFH-Prüfung ( Umweltverträglichkeits- und Abweichungsprüfung) durchgeführt worden ist.
Damit verstößt der Bplan Nr.14 nach wie vor gegen dieselben Rechtsgrundsätze wie die illegale Entlastungsstraße.
Damit nicht genug.
Auch die Parkplätze für Inselbesucher östlich des Hafens sind gebaut worden auf Teilflächen des IBA Gebietes NI001.
Bei der Ausweisung des EU- Vogelschutzgebietes V01 sind sie jedoch nachweislich nicht einbezogen worden.
Eine solche „Aussparung“ wäre jedoch ebenfalls nur zulässig gewesen, wenn ein ornithologisches Fachgutachten die betroffenen Flächen als nicht schutzwürdig bewertet hätte.
Ein solches Gutachten gibt es nach unserer Kenntnis nicht, womit auch in diesem Fall offensichtlich rechtswidrig gebaut worden ist.
Fazit:
Es besteht u.E.kein Zweifel darüber, dass die oben geschilderte Situation das Potential hat, die bestehende Problematik um den Schwarzbau KES noch weit zu übertreffen.
Umso unverständlicher ist, dass der Rat der Stadt bislang mit keinem Wort über diese existentielle Bedrohung informiert worden ist.... und das trotz eines zwischenzeitlich umfangreichen Schriftverkehrs in dieser Causa zwischen dem Kläger gegen die Schutzgebietsverordnung 25 II , dem Stadtdirektor Hinrichs , natürlich dem Rechtsbeistand der Stadt, dem Landkreis sowie dem Umweltministerium.
Die von den Bürgern der Stadt gewählte Vertretung , der Verfassung nach in erster Linie zuständig , wird ...wie so häufig....bewusst und vorsätzlich dumm gehalten.
Dass eine solche Amtsführung des Stadtdirektors gegen dessen verfassungsrechtlich fixierte Informationspflicht verstößt und in Folge die ordnungsgemäße Mandatsausübung der Ratsmitglieder ausgehebelt wird , dürfte außer Frage stehen.
Noch schlimmer , eher schon unerträglich aber ist, dass der Rat komplett aus dem Spiel genommen worden ist und somit auch nicht über mögliche Risiken und Konsequenzen für den Tourismusbetrieb unserer Kommune beraten und diskutieren kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Stadt wie das berüchtigte Kaninchen vor der Schlange, untätig und anscheinend unfähig, mögliche Heilungsszenarien zu erörtern und ggfs. in die Wege leiten zu können.
Sollte der oben dargestellte u.E. rechtswidrige Zustand der touristischen Infrastruktur im Rahmen der anhängigen Klage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg thematisiert werden, steht der Stadt Esens ein wahrhaft massives Problem ins Haus.
Und genau das gilt es eigentlich zu verhindern, so lange noch Gelegenheit dazu besteht.
Stellt sich abschließend die berechtigte Frage, ob der Stadtdirektor Hinrichs sich des möglichen Risikos bewusst ist, wenn er den Rat der Stadt im Dunkeln stehen lässt.