In die Debatte floss u.a. auch ein, dass mit einer Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) das Bauplanungsrecht zur städtebaulichen Entwicklung aktualisiert und den Anforderungen an die Umwelt angepasst worden ist.
Danach soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.
Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich für bauliche Nutzung sind Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinden insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen.
Darunter ist zu verstehen, dass insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungspotentiale ausgeschöpft werden sollen, bevor weitere natürliche Ressourcen angegriffen und somit der Naturhaushalt unnötigerweise geschädigt wird.
In dem Zusammenhang weise ich auf meine Beiträge zur Erstellung eines Baulückenkatasters vom 16. Juni 2015 und vom 22. September hin.
Der Rat sieht die Einrichtung eines Baulückenkatasters inzwischen ebenfalls als hilfreiches und notwendiges Lenkungsinstrument und wird nach meiner Einschätzung der Einführung zustimmen.
Zur Zeit stimmt die Verwaltung das weitere Procedere zur Einrichtung des Baulücken- und Leerstandkatasters mit den übrigen Mitgliedsgemeinden ab.
Wie geht es weiter ?
Nach dem gestrigen Beschluss wird jetzt die Verwaltung eine Vorlage für den Rat erarbeiten, in der der Sachverhalt dargelegt wird .
Dann wird der Rat in seiner nächsten Sitzung eine Grundsatzentscheidung fällen .
Sollte der Stadtrat der Empfehlung des Verwaltungsausschusses folgen, dürfte vermutlich vielen betroffenen und bislang enttäuschten Bürgern eine schöne und unerwartete weihnachtliche Bescherung ins Haus stehen.