Worum geht es ?
Im Grunde um immer wieder das Gleiche....Fehlendes Fachwissen …. Unbelehrbarkeit..... falsche Entscheidungen ...und kein Ende in Sicht.
Zum konkreten Einzelfall :
Nachdem auch das letzte Ratsmitglied erkannt hatte, dass der TEB wegen der damit verbundenen Mehrkosten im Personalsektor finanziell nicht zu stemmen ist, musste die Reißleine gezogen werden.
Der ohnehin überflüssige und sogar schädliche …noch vom vorherigen Stadtdirektor abgeschlossene.... Haustarifvertrag musste aufgelöst werden.
Nach meiner festen Überzeugung war eine ordentliche Kündigung das denkbar schlechteste Instrument, sich vom Haustarif zu lösen...es gab andere Wege, um die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages aufzuheben ….. und das, ohne die jetzt eingetretenen normativen „Nachwirkungen “ in Kauf nehmen zu müssen.
Meine diesbezüglichen Gespräche blieben leider wieder einmal fruchtlos....stattdessen teilte der Stadtdirektor ohne jede Vorwarnung den Ratsmitgliedern in einer längeren E-Mail vom 30.12.2015 lapidar mit :
„ ...Daher haben Bürgermeister Wilbers und ich im Einvernehmen mit Kurdirektor Braatz heute entschieden, den Haustarifvertrag zum 31.03.2015 zu kündigen“
Bravo....so geht Kommunalrecht heute...
Wofür brauchen wir ein Kommunalverfassungsgesetz, wofür einen Stadtrat ?
Ein Kurdirektor signalisiert Einvernehmen...er ist zwar nur ein Beschäftigter des TEB und für einen derartigen Entscheidungsprozess völlig fehl am Platz.....aber was soll ' s..... .....außerdem könnte ja zur Not noch der Rechtfertigungsgrund der Eilbedürftigkeit ins Feld geführt werden.... also weg mit Recht und Gesetz...Augen zu und durch …..irgendwie läuft sich das schon zurecht...wie seit Jahrzehnten in Esens praktiziert.
Da meine Mahnungen hinsichtlich des rechtlichen Bestandes der ordentlichen Kündigung im Rathaus und im Ratsgremium ( außer bei der EBI ) wie immer auf taube Ohren stießen, war unsere Gruppe also wieder einmal gezwungen, die Kommunalaufsicht einzuschalten.
Mit Schreiben vom 13. März teilt der Landkreis nunmehr seine Entscheidung wie folgt mit (daraus einige Kernaussagen) :
„….die Entscheidung halte ich für unwirksam.... die Kündigung des Haustarifvertrages wäre dennoch nach außen wirksam, wenn sie von den dazu berechtigten Personen abgegeben worden wäre....“
Da die Kündigung jedoch nur vom Stadtdirektor unterschrieben worden war, liegt darin ein weiterer deutlicher Verstoß gegen das NKomVG vor.
Gem. § 106 Abs. 3 des o.g. Gesetzes darf der Stadtdirektor nur gemeinsam mit dem Bürgermeister verpflichtende Erklärungen abgeben.
Da diese Bestimmung nicht eingehalten worden ist, hat der SD somit ohne Vertretungsmacht gehandelt mit der Rechtsfolge, dass die Kündigung schwebend unwirksam ist ( § 177 BGB)
Die Entscheidung des Landkreises zusammengefasst in einem Satz :
Der Vorgang der rechtswidrigen Kündigung ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.....die einsame Entscheidung des „Dreigestirns“ war , wie nicht anders zu erwarten, unzulässig !
Mit dieser neuen Ausgangslage böte sich also noch die Chance , die Angelegenheit sachorientiert zu erörtern und somit ggfs. zu einer nachhaltigen und bestandssicheren Lösung des tarifvertraglichen Dilemmas zu kommen.
Auch wenn in dieser Hinsicht zugegebenermaßen die Erfolgsaussichten bei den derzeitigen Verhältnissen im Rat der Stadt sehr gering sind....dennoch, die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt !
Nachfolgend unser Antrag im Wortlaut an die Kommunalaufsicht vom 19.02.2015.
Antrag an den Landkreis vom 19.02.1015 in Form einer E- Mail
Sehr geehrte Frau Platte,
mit E- Mail vom 30.12. 2014 teilte SD Hinrichs dem Rat der Stadt mit, dass er zusammen mit dem Bürgermeister und im Einvernehmen mit dem damaligen KD Braatz den für die Beschäftigten des
TEB mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossenen Haustarifvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. März 2015 ordentlich gekündigt habe.
Da diese Kündigung ein für die Stadt extrem bedeutsamer Vorgang mit tiefgreifenden Folgerungen war, hätte dieser Schritt unseres Erachtens durch den Rat beschlossen werden müssen, zumal andere und unserer Überzeugung nach auch sinnvollere Lösungsmöglichkeiten der bestehenden Problematik bestanden hätten.
Die "einsame" Entscheidung wurde dem Rat als Eilentscheidung dargestellt.
Die Gruppe BfB/ CDU kann dies nicht nachvollziehen und ist der Auffassung, dass genügend Zeit zur Verfügung gestanden hätte , den Rat verfassungsgemäß vorher und termingerecht einzuberufen,
zumal im Vorfeld mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit geführt worden waren.
Nach unserer Überzeugung gibt es keine stichhaltigen Rechtfertigungsgründe für das Übergehen des Rates, an Zeit hat es jedenfalls nicht gemangelt.
Nach unserer Bewertung war die Entscheidung, eine ordentliche Kündigung auszusprechen, ohnehin ein
fataler Fehler mit noch nicht zu bezifferndem finanziellem Nachteil für die Stadt.
Unsere Gruppe bittet Sie, im Rahmen Ihrer Kommunalaufsicht den Vorgang zu überprüfen und festzustellen, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Dabei sind wir uns durchaus der Situation bewusst, dass , auch , falls im Innenverhältnis verfassungs- und somit rechtswidrig verfahren worden sein sollte, vermutlich die Kündigung in der
Außenwirkung gegenüber der Gewerkschaft Bestand haben dürfte.
Bei Ihrer Überprüfung bitten wir auch um Ihre Aussage zur Regresspflicht in einem eventuellen Schadensfall.
Mit freundlichen Grüßen Erwin Schultz und Arno Nerschbach