Nachdem wir nach jahrelangen Rechtsstreiten in der Angelegenheit der Entlastungsstraße wieder bei Null angekommen waren und mittlerweile um Millionen ärmer sind , hatte unsere Gruppe bekanntermaßen bereits vor Wochen den Antrag eingebracht, die Stadt möge sich unverzüglich vom derzeitigen Rechtsbeistand trennen und gleichzeitig prüfen, ob dieser aufgrund einer möglichen permanenten Falschberatung zum Schadensersatz herangezogen werden kann.
Darüber hinaus soll ein Untersuchungsausschuss die Verantwortlichkeit von Ratsmitgliedern, möglicherweise aber auch der Verwaltung, für offensichtliche Fehler und Rechtsverstöße im Gesamtverfahren überprüfen.
Die Erörterung dieses Antrages im Rat sowie die dringend erforderliche Entscheidung zu den genannten Punkten wird gar nicht erst abgewartet.
Stattdessen, von höchstrichterlicher Rechtsprechung völlig unbeeindruckt, .... haben Stadtdirektor und Bürgermeister den aus meiner Sicht mitverantwortlichen Rechtsberater zum 18.Juni zu einer „interfraktionellen Ratssitzung“ eingeladen, um mit „ unserem Rechtsbeistand Prof. Dr. Stüer aus Münster das weitere Vorgehen zu besprechen“.
Voraussichtliche Kosten dieser „Beratung“ :
ein vierstelliger Euro- Betrag bei einem Kostenansatz des 6, 3 fachen des üblichen Gebührensatzes zuzüglich der Fahrtkosten.
Meine Versuche, das Vorhaben der beiden Stadtvertreter zu verhindern , blieben leider , wie nicht anders zu erwarten , erfolglos.
Die Antwort waren die üblichen Floskeln, wie: „ man müsse nach vorne schauen“ ...…... „im Nachhinein festzustellen, dass Fehler gemacht worden seien , sei leicht „ und man mag es gar nicht glauben, der Stadtdirektor schreibt uns Ratsmitgliedern allen Ernstes, „die Stadt müsse der Frage nachgehen, ob der Erhalt der Straße über Planungsrecht noch gesichert werden kann“.
Es kommt noch besser :
In der selben Mail erfährt der verblüffte Leser, dass „der Professor Dr. Stüer dazu eine klare Position hat“
Da fehlen einem die Worte...mir kommt es vor, als hätten die Stadtspitzen samt Rechtsberater das Urteil überhaupt nicht gelesen, vielleicht auch nicht verstanden ...oder vielleicht mögen sie sich ganz einfach nicht der grausamen Realität stellen.
Dazu meine Bewertung :
Es wäre m.E. angemessen gewesen, bevor weitere Kosten durch die erneute Einladung des Rechtsbeistandes verursacht werden, über unseren Antrag zu beraten und zu entscheiden.
Ich erwarte ganz einfach von einem Ratsmitglied, dass es in der Lage sein muss, ein derart klar formuliertes Urteil auch ohne Hilfe eines Anwaltes lesen zu können, falls nicht, ist es schlicht und ergreifend fehl am Platze.
Mir stellt sich in diesem Zusammenhang natürlich zwangsläufig die Frage, wie konnten die „Verhinderer“ des gütlichen Vergleiches bei Betrachtung ihrer jetzigen Hilflosigkeit damals eigentlich zu ihrer ablehnenden Haltung kommen?
Wer hat ihnen damals beim Lesen geholfen und sie mit klugen juristischen
Bewertungen versorgt ? Oder reichte es in dem Fall , sich auf „Bauchschmerzen“ zu berufen ( Originalton Deppermann) ?
Wenn man seine Entscheidungen im Rat statt durch sachlich erarbeitete Argumente ständig mit „Glauben“ und körperlichen Warnsignalen begründet, sollte man klugerweise lieber seinen „ Arzt oder Apotheker fragen“.
Die Nebenwirkungen hat nämlich der Bürger auszubaden.
Ohne jeden Zweifel steht für mich fest, dass Professor Stüer für uns nicht der richtige Mann ist.... wir sind nach jahrelangen Rechtsstreiten unter seiner Regie wieder bei Null gelandet....mit Blick auf die Schulden in Millionenhöhe eher bei weniger als Null.
Den Nachweis für meine obige Einschätzung liefert nachdrücklich das bekannte BVG - Urteil.
Allein die auf Anraten des Professors ... gegen meinen ausdrücklichen Widerspruch....eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVG, deren Scheitern an fünf Fingern abzuzählen war, hat die Stadt Esens über die für 2013 veranschlagten 30.000,- Euro hinaus weitere 26.589,- Euro gekostet.
Wie viel Gutes hätte man mit diesem sinnlos vergeudeten Geld tun können!!
Es hilft den Bürgern unserer Stadt nicht wirklich, wenn wir nach jedem Desaster einfach lapidar feststellen, „dass wir nach vorne schauen müssen“ und dabei die für die jeweilige Misere Verantwortlichen aus der Haftung entlassen.
Irgendwann...und der Zeitpunkt ist längst überschritten... müssen wir dieses Verhaltensmuster verlassen .
Schon in der de facto – Insolvenz des Kurvereins ist so verfahren worden, mit der Folge, dass die dafür Verantwortlichen fröhlich und unbeschwert weitermachen als sei nichts passiert.
Wenn der Stadtdirektor in seiner Mail an die Ratsmitglieder „Fehler“ einräumt und auch „ leichtfertiges Handeln“ in der Vergangenheit nicht mehr ausschließt, so ist das eine sehr wohlwollende Beschreibung des Verhaltens der damaligen Entscheidungsträger.
Natürlich sind unglaubliche Fehler passiert, das wäre möglicherweise noch entschuldbar ... aber sehr viel schwerer wiegt, dass die Verantwortlichen auch vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig, gegen geltendes Recht verstoßen haben, um ihren Willen durch zu setzen
Der vom BVG „abgewatschte“ Professor möchte natürlich diese Schmach vergessen machen und hat verständlicherweise mit Mail vom 06.06.2014 seine Teilnahme an der beabsichtigten Besprechung mit dem Rat am 18.06.2014 mit Freuden bestätigt.
Bei der Gelegenheit gibt der Rechtsbeistand schon wieder ungebrochen und unverzagt neue Empfehlungen für das weitere Vorgehen...allerdings dieses Mal in extrem kurzer Fassung....eine halbe Seite nimmt sein neuerliches "Rechtsgutachten“ gerade mal ein.
So gelingt es ihm tatsächlich , aus dem vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes noch die Möglichkeit der Durchführung einer Abweichungsprüfung und sogar einer „Planreparatur“ heraus zu lesen.
Trotz mehrmaliger und äußerst gründlicher Lektüre der sehr klaren Urteilsbegründung habe ich eine derart interpretierbare Formulierung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht ausmachen können...aber in solchen Dingen ist der Professor ...wie die Vergangenheit gezeigt hat....wohl sehr viel kreativer als ein simpler Ratsvertreter.
Sein Vorschlag zum weiteren Vorgehen :
Zusammen mit der Landesregierung und dem Landkreis soll versucht werden, das Landschaftsschutzgebiet , „anzupassen“ !!!! ....... was zur Zeit mit der Neuabgrenzung schon auf den Weg gebracht wurde....und somit „ die Grundlage für den baldigen Abschluss der bereits durch Aufstellungsbeschlüsse und Veränderungssperre eingeleiteten Planverfahren zu schaffen“.
Mit der Aufforderung , das Landschaftsschutzgebiet „anzupassen“, wird überdeutlich, nach welchen Kriterien verfahren werden soll..nämlich ganz sicher nicht nach ornithologischen Gesichtspunkten, wie von Europarecht und nationalem Recht verlangt und vom OVG und BVG ausdrücklich bestätigt...sondern ausschließlich nach wirtschaftlichen und baupolitischen Erwägungen.
Wollte man dieser Empfehlung des Rechtsbeistandes folgen , hieße das, das Urteil des Bundesverwaltungsgericht schlichtweg zu ignorieren...
Die Handlungsempfehlung des Professors ist nach meinem Verständnis nichts Geringeres als der Aufruf zu weiterem Rechtsbruch mit der vorhersehbaren Folge einer erneuten Bruchlandung der Stadt Esens.
Für mich schier unglaublich ist, wie ein Experte auf dem Gebiet des Verwaltungsrechtes einen Bebauungsplan, der zu keinem Zeitpunkt rechtswirksam war, also nie irgendeine Rechtswirkung entfaltet haben kann, heilen und sogar noch mit einer Veränderungssperre belegen will.
Nicht einmal der förmlich in Stein gemeißelte Satz des BVG : „Die Satzung ( gemeint ist der Bebauungsplan 67 ) kann deshalb auch nicht aufgrund einer späteren Rechtsänderung wieder zum Leben erweckt werden“ gibt dem Anwalt scheinbar zu denken..... geschweige denn die weiteren eindeutigen Ausführungen zur Unmöglichkeit einer nachträglichen Heilung, die keinerelei Zweifel an der Rechtslage lassen.
Wohin die Reise also gehen soll, ist aufgezeigt : es soll so weitergehen wie seit Jahren, Augen zu und durch...koste es was es wolle...es geht ja nicht um das eigene Geld, sondern um das der wehrlosen Bürger.
Hm.... da gab es doch noch die Aussage des Ratsmitgliedes Willms...“wenn irgendwann“... die Rede war von mindestens zehn Jahren weiterer Gerichtsverfahren ....“darüber entschieden wird, bin ich schon längst nicht mehr im Rat“.
So geht Verantwortung heute....in Anlehnung an einen Werbeslogan einer Bank !!!
Da ich mir die aus meiner Sicht untaugliche Unterhaltung mit dem Rechtsberater nicht antun möchte, und das aus guten Gründen, werde ich an dieser Besprechung nicht teilnehmen...das habe ich dem Stadtdirektor schriftlich mitgeteilt...zusammen mit all meinen übrigen Bedenken und Warnungen.
Somit mindere ich den durch die Besprechung mit dem Rechtsbeistand entstehenden Schaden immerhin um 30 Euro Sitzungsgeld .
Achtung !
Dem Rat liegt seit heute eine umfassende „ Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 27.3 2014 - BVerwG 4 CN 3.13 - Esens - Bensersiel „ des Rechtsbeistandes Professor Dr. Stüer vor.
Darin nimmt er Stellung zu dem vorliegenden Urteil und veröffentlicht dieses samt seiner Anmerkungen im Deutschen Verwaltungsblatt ( DVBl ) 2014, Heft 15, bei dem der Anwalt übrigens Mitherausgeber ist.
Meine Meinung nach der Lektüre :
Der Professor ist alles andere als ein guter Verlierer.
Aus seinem Kommentar spricht die gekränkte und tief verletzte Seele eines grandios gescheiterten Verwaltungsrechtlers.
Fundierte juristische Ratschläge, wie es für uns in der so wichtigen Angelegenheit noch zu einer halbwegs erträglichen Lösung kommen könnte, tauchen in seiner Bilanz nicht auf.
Stattdessen zieht er Vergleiche mit dem sattsam bekannten Schilda und vermutet Schildbürger überall... u.a. in Amtsstuben, Parlamenten, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden.
Auch das Bundesverwaltungsgericht kommt nicht ungeschoren davon, denn er ist sich sicher , dass Schildbürger „neuerdings wohl auch unter schwarz-und rotbesamteten Robenträgern ausgemacht werden können“.
Die Entscheidung des BVG zieht er in weiten Teilen seiner Anmerkungen ins Lächerliche und bescheinigt dem Gericht lebensfremd zu sein , spricht von einer Paragraphenwelt und dem wirklichen Leben.
So berichtet er nicht ohne Häme vom Bundesverwaltungsgericht, wo nach seiner Kenntnis „seinerzeit der Maria-Theresia-Taler hoch in die Luft geworfen und nach dem Fall der Münze Kopf oder Zahl das Urteil gesprochen worden sei.“
Einem anderen Richter am Landgericht einer norddeutschen Hansestadt sagt er nach, er habe seine Entscheidungen „ausgewürfelt“.
„ Mit einer solchen Methode ist immerhin eine Richtigkeitsgewähr von 50 % gegeben“, so der tief verletzte Professor .
Wen er wirklich mit dieser ätzenden Kritk treffen will, dürfte ersichtlich sein.
Long story short.... der vom BVG so hart in die Realität zurück geholte Rechtsbeistand zeigt wenig Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht und scheut kein Mittel, dessen Entscheidung subkutan der Lächerlichkeit preiszugeben.
Ihm scheint offensichtlich unverständlich, dass das Gericht nach Recht und Gesetz entschieden hat und nicht nach der von dem Anwalt geschilderten und so eindringlich beschworenen Lebenswirklichkeit.
Und .......zum Schluss hat der Verwaltungsrechtler, der uns Esenser mitverantwortlich in diese Misere geführt hat , noch einen wahrhaft konstruktiven Ratschlag für die Bensersieler Bürger....... mit Blick auf den drohenden Rückbau der Entlastungsstraße.
Originalton Professor Stüer:
„Vielleicht könnten die Einwohner von Bensersiel ja Freunde unter den von Loriot bereits im Jahre 1976 entdeckten Steinläusen gewinnen. Das possierliche, kleine Nagetier könnte mit seinem riesigen Appetit auf Beton die Spuren der Entlastungsstraße beseitigen. Denn von Professor Grzimek wissen wir, dass bereits ein Exemplar dieser inzwischen allerdings eher selten gewordenen Art 28 kg Beton am Tag verspeist.“
Ein wahrlich guter und fürsorglicher Rechtsbeistand......nur, warum werde ich das Gefühl nur nicht los, dass dem Anwalt nicht wirklich unser Wohlergehen am Herzen liegt ?
Glaubt er die Leidtragenden gar noch verhöhnen zu müssen ?
Ernsthaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein sehen nach meinem Verständnis wahrhaftig anders aus !! Es geht dem Professor nach meinem Eindruck in der Aufarbeitung seines persönlichen "Waterloo" auch nicht um sachliche Einordnung der gerichtlichen Niederlage...er möchte der Juristischen Fachwelt darlegen, wie weltfremd und realtätsfern doch die bösen Gerichte entschieden haben.....klar doch, eigentlich sind die doch die wahren Verlierer.
Ich konnte der Übersichtlichkeit wegen natürlich nur selektiv und stark verkürzt aus dem Inhalt der Stüer`schen Sicht der Dinge berichten.
Es lohnt für den interessierten Leser den gesamten Text nachzulesen.... ein hoher Unterhaltungswert ist garantiert.