7. Dezember 2013
Analyse Kostenentwicklung Thermensanierung
1. Von 87 Positionen der Auftragsvergabe sind 36 (41%) definiert als „ursprünglich nicht oder nicht in dieser Größenordnung eingeplant“. Es ist nicht ersichtlich, wie viele bzw. in dieser Höhe nicht geplant waren.
2. Durch den Architekten wurden Aufträge in Höhe von 176086,06 € erteilt. Die restlichen Aufträge wurden vom Geschäftsführer, ermächtigt durch den geschäftsführenden Vorstand, erteilt.
3. Bereits am 16.11.2012 (Pos. 57) wurde die ursprüngliche Endsumme von 5 Mio. € erreicht. Am 19.12.2012 erklärte der Landkreis Wittmund als Kommunalaufsicht, dass keine weiteren Aufträge zur Sanierung der Therme zu erteilen seien. Trotzdem wurden weitere Aufträge erteilt. Davon fallen die meisten in die Kategorie „ursprünglich nicht geplant oder nicht in dieser Größenordnung geplant“ (Pos. 57 – 87)
4. Alle aufgeführten Rechnungen sind gekürzte Rechnungen. Die ursprünglichen Rechnungen sind meist
höher. Es ist zu erwarten, dass einige Firmen gegen die Kürzungen Vorbehalte anmelden. Weitere Forderungen sind zu erwarten, auch eventuelle Klagen und daraus resultierende Kosten.
5. Zwischenzeitlich sind die wesentlichen Schlussrechnungen vom Architekten vorgelegt worden. Nach den jetzt vorliegenden Informationen geht der Kurverein von Gesamtkosten für die Sanierung und den Umbau der Therme von 8.066.000 Euro aus.
Das bedeutet bis heute eine Überschreitung der Plankosten in Höhe von 3.066.000 €.
Darüber hinaus stehen Rechtsstreitigkeiten mit Handwerkern aus ( zwei Klagen sind bereits anhängig). Wegen deutlicher Mehrkosten muss auch mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Architekten gerechnet werden.
Da der Kurverein inzwischen sieben externe Beratungsfirmen bzw. Rechtsanwälte beschäftigt, sind weitere nicht unerhebliche Kosten für deren Tätigkeit zu erwarten.
6. Nach kontrovers geführten Debatten haben die Ratsgremien der Stadt durch Mehrheitsbeschluss entschieden, dass der Wirtschaftsbetrieb des Kurvereins von einem Eigenbetrieb der Kommune - Stadt Esens - zum 01. Januar 2014 übernommen werden soll. Dieser Eigenbetrieb führt künftig den Namen „ Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel“.
Ein Eigenbetrieb ist ein kommunalrechtlich wirtschaftliches Unternehmen einer Gemeinde, das keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Er ist aus dem Stadthaushalt ausgegliedert und bildet ein eigenes kommunales Sondervermögen.
Der Eigenbetrieb hat als rechtlich unselbständiges und wirtschaftlich von der Gemeinde abhängiges Unternehmen nach § 12 Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung Anspruch auf Verlustausgleiche durch die Gemeinde.
In der vom Rat erlassenen Betriebssatzung sind das nähere Verfahren und die Zuständigkeiten bzw. deren Abgrenzung zwischen Rat, Betriebsausschuss, Stadtdirektor und Betriebsleiter festgelegt.
Über die Zusammensetzung des Betriebsausschusses siehe gesonderte Tabelle auf unserer Homepage. (siehe: "Wer
regiert Esens?")
Am 16.12. 2013 wird der Rat der Stadt Esens über nachfolgend aufgeführte Vorlagen entscheiden:
- Vertrag für die Übernahme des Wirtschaftsbereiches vom Kurverein ;
- Abschluss eines Haustarifvertrages mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für die künftigen Mitarbeiter des Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel ( bedeutet Übernahme der derzeit beim KV Beschäftigten );
- Wirtschaftsplan 2014 des Tourismusbetriebes;
- Bestellung eines Betriebsleiters für den Tourismusbetrieb.
In dem Übernahmevertrag wird vereinbart, dass der Kurverein alle Immobilien und die damit zusammenhängenden rechtlichen Bindungen sowie alle finanziellen Verbindlichkeiten auf den Eigenbetrieb der Stadt überträgt.
Das bedeutet, dass letztendlich keinerlei Risiko mehr beim Verein verbleibt, für selbst noch im Dezember eingegangene Verpflichtungen des Kurvereins mit potentiellen finanziellen Auswirkungen in der Zukunft muss die Stadt , das heißt der Bürger, gerade stehen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt:
Alle Beschäftigten des Kurvereins haben eine Zusage auf Übernahme und somit auf Weiterbeschäftigung in dem Touristikbetrieb der Stadt. Ab Übernahme unterfallen sie dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD VKA).
Für ein Jahr lang wird das zurzeit gezahlte Einkommen unter Anwendung des § 613a BGB garantiert und weiter gezahlt.
Während des kommenden Jahres wird die Stadt Esens zusammen mit der Leitung des Eigenbetriebes und unter Beteiligung des Personalrates einen Stellenplan aufstellen und anhand der Tätigkeitsmerkmale für jeden einzelnen Dienstposten eine tarifgerechte Eingruppierung vornehmen.
Wegen der zurzeit noch unübersichtlichen Finanzlage wird abweichend vom TVÖD und Altersvorsorge- Tarifvertrag (ATV-K) nicht ab sofort die VBL.- Altersvorsorge gewährt, dazu bedarf es noch weiterer Abstimmung.
Dass diese Alterssicherung sowohl aus rechtlichen aber auch aus Gleichbehandlungsgründen so schnell wie möglich zugestanden werden muss, steht für uns außer Zweifel.
Ziel muss nach unserer Bewertung des Gesamtvorganges auch sein, die Strukturen im künftigen stadteigenen Touristikbetrieb auf Effizienz zu untersuchen und entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Bei Defiziten verbietet es sich von selbst, immer nur reflexartig auf die Einnahmeseite zu schauen, mit dem Ziel Steuern und Abgaben zu erhöhen. Auch bei Ausgaben und Betriebsabläufen lassen sich Einsparungen und somit Bilanzausgleiche erzielen.
Wir werden aus der Arbeit des Betriebsausschusses weiter berichten , mit besonderem Augenmerk auf die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.