Und sie bleiben sich treu, die Stadtvertreter, im Umgang mit der Wahrheit. Vermutlich können sie auch nicht mehr anders.
Schon Martin Luther wusste, die Lüge ist wie ein Schneeball, je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
Moral und Anstand sind über die Jahre längst auf der Strecke geblieben, waren wohl auch nie Richtschnur der Esenser Protagonisten.
Dass der zermürbende Kampf des Landeigners und Klägers gegen rechtswidrige Enteignung, gegen Verleumdungen, Lügen und Tricksereien diesen viel , fast übermenschliche Kraft gekostet und letztendlch auch dessen Gesundheit nachhaltig beschädigt hat, haben die verantwortlichen Stadtpolitiker und Verwaltungsspitzen billigend in Kauf genommen.
Dass sie darüber hinaus entgegen aller Warnungen, in grenzenloser Arroganz und mangels nötiger Fachkenntnis leichtfertig Steuergelder der Bürger in Millionenhöhe verschleudert und die infrastrukturelle Weiterentwicklung Bensersiels erheblich behindert haben , wird verdrängt und der Öffentlichkeit gegenüber auch wohlweislich verschwiegen.
„ Streit um Entlastungsstraße beigelegt“ und „ Befreiungsschlag für Bensersiel“
( siehe oben )
verkündet der „Anzeiger“ lapidar am 03. November 2020 nach 20 Jahren Rechtstreit in der causa der illegal in einem faktischen Vogelschutzgebiet gebauten Entlastungsstraße in Bensersiel.
Heimlich, still und leise, fast wie eine Nebensächlichkeit kommt die Pressemitteilung daher,
keine Erwähnung der vielen Irritationen im Laufe der jahrelangen Odyssee des Straßenbaus,
kein Rückblick auf die facettenreiche Chronologie der Straße, keine Verwunderung über den plötzlichen Paradigmenwechsel im Lösungsansatz zur Beendigung des Rechtstreits .
Hatten doch die allseits bekannten Lokalpolitiker über zwei Jahrzehnte lang beharrlich auf Enteignung und fortgesetzten Rechtsbruch gesetzt.
Da stellt sich jedem aufmerksamen Bürger die Frage , was hat zu dem völlig überraschenden und so plötzlichen Sinneswandel der über Jahre unbelehrbaren Stadtpolitiker geführt ?
Wieso gab es im Vorfeld der angeblich wieder aufgenommenen Gespräche mit dem Kläger keinerlei Hinweise oder gar Presseberichte ?
Dieses merkwürdige Gebaren sollte jedem kritischen Bürger zu denken geben….und hat es in weiten Teilen ganz offensichtlich auch, wie viele persönliche und telefonische Nachfragen bei mir zeigen.
Was wird der Öffentlichkeit und meines Wissens auch dem gemeinen Ratsmitglied der Stadt verheimlicht? Wer hat denn hier wem einen Maulkorb verordnet?
Bundesweit ...sogar bis zur Europäischen Kommission.....hatte der „längste Schwarzbau der Republik“ über Jahre sowohl in der überregionalen unabhängigen Presse als auch in verschiedenen Fernsehsendungen für Aufsehen und nicht selten für Spott gesorgt.
Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVG) waren gezwungen, sich mit dem Fall zu befassen.
Letzteres urteilte am 27. März 2014 abschließend und rechtlich unantastbar, dass die Straße unter vorsätzlicher Missachtung nationaler und europarechtlicher Vorgaben widerrechtlich in ein faktisches Vogelschutzgebiet gebaut worden sei und eine nachträgliche Heilung dieses Unrechtstatbestandes definitiv ausgeschlossen ist.
( Nachzulesen auf den einschlägigen Beiträgen auf dieser Seite , beim Wattenrat als auch auf der Website „exit-esens.de“ )
Diesem höchstrichterlichen Urteil im Normenkontrollverfahren waren unzählige dilettantische Versuche voraus gegangen.(u.a. auch unwahre Behauptungen der Stadt Esens vor dem OVG Lüneburg), um den ursprünglich zugrunde liegenden und für rechtsunwirksam ( ex tunc) befundenen Bplan Nr 67 aus dem Jahr 2004 durch immer wieder neu aufgestellte weitere Bebauungspläne zu ersetzen.
Den achten untauglichen Versuch in dieser unrühmlichen Ansammlung unternahm der Rat der Stadt am 18.04.2018 mit dem Beschluss des Bplanes Nr. 89...in Gegenwart des aktuellen Rechtsbeistandes Professor Gellermann...in der Illusion, damit die Entlastungsstraße doch noch nachträglich zu legalisieren....und das alles unter konsequenter Missachtung der höchstrichterlichen Entscheidung !!!
Mehr und Details zu dieser geschichtsträchtigen Ratssitzung lesen Sie bitte im Beitrag auf dieser Seite im Menue „Aktuelle Themen“ vom 02. Mai 2018 .
Man könnte jetzt noch unzählige weitere beschämende Aktionen der Esenser Lokalpolitiker aus der Chronologie der KES in Erinnerung rufen.
Alle zielten letztendlich darauf ab, den Kläger und Eigentümer „tot zu klagen“, wie einige Ratsmitglieder dies martialisch formulierten.
Meine schon fast gebetsmühlenartig vorgetragenen juristisch begründeten Mahnungen im Rat der Stadt , dass nur ein gütlicher und außergerichtlicher Vergleich die Straße ...und somit eine infrastrukturelle Weiterentwicklung Bensersiels ... noch retten könne , wurde von der Ratsmehrheit immer wieder in arroganter Art und Weise ignoriert und zurück gewiesen.
„ Du magst ja Recht haben, aber wir brauchen kein Fachwissen, wir haben die Mehrheit“ .
Dieser denkwürdige Satz des Ratsmitglieds Heiko Willms ( SPD) bleibt haften und ist symptomatisch für die Arbeitsweise und das gesamte politische Handeln der Ratsmehrheit
Darüber hinaus offenbart der SPD Ratsherr damit in erschreckender Weise sein obstruses Verständnis der ihm von der Verfassung auferlegten Mandatspflichten .
Beispiele weiterer grenzwertiger politischer Aktionen gibt es viele, diese jedoch alle aufzuzählen, würde an dieser Stelle zu weit führen und sind auch zum Anlass dieses Beitrags ... nämlich der Kommentierung der o.g. Pressemitteilungen …...weder erforderlich noch zwingend relevant.
Wer sich sich die gesamte Chronologie des Schwarzbaus noch einmal ins Gedächtnis rufen mochte, sei wieder einmal auf die einschlägigen Artikel auf dieser Homepage verwiesen, aber auch auf die Website „exit-esens.de“ sowie auf die ausführlichen Darstellungen des Wattenrates.
Nachfolgend möchte ich ...zugegebenermaßen nach einem vielleicht zu langen Vorspann.....auf die o.g.Pressemitteilungen des „Anzeigers“ eingehen.
Die tendenziösen Ausführungen des Redakteurs und Esenser Mitbürgers Klaus Händel können und dürfen so nicht stehen bleiben, dienen sie doch ganz offensichtlich im Wesentlichen dazu, den verantwortlichen Lokalpolitikern nicht nur eine weiße Weste zu verschaffen......on Top wird sogar noch wahrheitswidrig der Eindruck vermittelt, das Gespann Emken/ Hinrichs habe sich mit der bevorstehenden Beendigung des zwanzigjährigen Rechtstreites verdient gemacht.
Das krasse Gegenteil ist tatsächlich der Fall. .
Beide städtische Vertreter wissen inzwischen natürlich sehr genau ...wenn es auch gedauert hat....um die Brisanz des plötzlichen „Befreiungsschlages“ und versuchen deshalb wieder einmal zum Eigenschutz, der Bevölkerung einen Bären aufzubinden.
Abweichend vom kämpferischen und öffentlichkeitswirksamen Gehabe in der Vergangenheit brechen Beide erstaunlicherweise trotz des angeblich erzielten Erfolges nicht in das erwartbare Triumpfgeheul aus, fast schon beschämt leise kommt die im Grunde tatsächlich sensationelle Kehrtwende daher.... und das wohl auch aus gutem Grund.
In der Tat besteht auch wirklich kein Anlass zu lauter Freude oder gar zu Stolz darüber, dass dieser „Gordische Knoten“ nach jahrelangem irrwitzigen Gewürge endlich durchschlagen worden ist .
Da kommt es auch sehr gelegen, dass derzeit das Thema „Corona“ die Aufmerksamkeit der Bürger dominiert und man somit im Schatten der Pandemie unangenehmen Fragen weitestgehend entgehen kann.
Weder ist die „Beilegung des Streites“ einem späten Erkenntnisgewinn der bisherigen Blockierer zu verdanken, noch haben „zielorientierter, sachorientierter und lösungsorientierter Schriftverkehr und zuletzt versöhnliche Gespräche“ (Zitat) den Weg für die die außergerichtliche Vereinbarung bereitet, wie die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor wahrheitswidrig behaupten und uns gerne Glauben machen möchten.
Diesen angeblichen zielorientierten Schriftverkehr oder gar versöhnliche Gespräche gab es schlichtweg nicht !!!
Die Wahrheit ist : bis zu dem Notartermin hatte keinerlei Kontakt ...weder mündlich noch schriftlich... zum Kläger bestanden.
Und diesen Termin hatten nicht etwa Frau Emken oder Herr Hinrichs zustande gebracht...wie dem Leser des Anzeigers suggeriert werden soll...sondern vielmehr wurde ihnen selbst dieser Termin von anderer Stelle diktiert..
Sie hatten beim Notar gehorsam und möglichst geräuscharm anzutreten, ob sie wollten oder nicht. (dazu mehr nachstehend).
Beide Stadtvertreter hatten nämlich über Jahre und bis zum Schluss immer wieder Gesprächsangebote des Landeigentümers abgelehnt und sogar verschwiegen.
Das ging sogar so weit, dass dessen Schreiben einfach nicht beantwortet und selbst dem Rat der Stadt vorenthalten wurden.
Selbst Bitten des Klägers, doch wenigstens den Empfang der schriftlich übermittelten Gesprächsangebote zu bestätigen, blieben seitens der beiden städtischen Vertreter sogar ohne jede Reaktion...welch beschämendes Gebaren einer öffentlich rechtlichen Körperschaft !!!
Auf Vorhalt antwortete mir einmal der Stadtdirektor zu seiner Rechtfertigung, „dass er nicht auf Augenhöhe mit dem Kläger sprechen könne, er sei schließlich kein Jurist“ .
Dabei hätte der gesunde Menschenverstand eines halbwegs gebildeten Beamten locker ausgereicht, mit dem Kläger zu kommunizieren.
Da hätten Anstand und Ehrlichkeit schon weiter geholfen, wenn das nötige Fachwissen nun mal nicht vorhanden ist.
Gängige Praxis im Rathaus war, dass jeder juristisch noch so einfach gestrickte Vorgang ohne jede Beteiligung des Rates zur weiteren Bearbeitung / Beantwortung an die Rechtsberater Prof.Dr. Stüer bzw. Prof.Gellermann weiter geleitet wurden.
Die dabei verursachten horrenden Kosten spielten dabei keine Rolle !!.
Warum auch, man musste ja nicht in die eigene Tasche greifen.
Des weiteren behaupten die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor in der o.g. Pressemitteilung doch tatsächlich , Anstoß zu erneuten Gesprächen mit dem Kläger sei die überraschende Auskunft des Deichamtes gewesen, „dass der Kläger nach wie vor zu Verhandlungen bereit sei “ .
Da bleibt einem die Spucke weg, der Kläger war immer bereit zu Gesprächen, dies hatte er permanent sowohl schriftlich als auch persönlich erklärt (siehe auch meine obigen Ausführungen)
Aber die Stadt, namentlich die Verwaltung und die SPD - Mehrheitsfraktion unter Führung des Genossen Fokko Saathoff (SPD) , haben sich diesen Gesprächsangeboten starrköpfig verweigert...auch und im Besonderen das Politduo Emken/ Hinrichs !!!
Es kommt aber noch besser:
Allen Ernstes will Frau Emken den Bürgern in der Pressemitteilung weismachen ,
„ eine bessere Lösung könne es für Esens - Bensersiel nicht geben“ !
Welche Verhöhnung aller, die seit Jahren eine gütliche Einigung gewollt haben, und das zu weitaus besseren Bedingungen für die Stadt Esens ….und die immer wieder an der Dummheit und Ignoranz der Ratsmehrheit gescheitert waren.
Gerade die beiden Stadtvertreter waren an exponierter Stelle daran beteiligt, jeden Versuch einer gütlichen Einigung im Keim zu ersticken.
Unterstützt wurden sie in ihrer unnachgiebigen Haltung vom Fraktionssprecher der SPD Mehrheitsfraktion Fokko Saathoff sowie dem in der Sache in besonderer Weise engagierten Ratsmitglied Heiko Willms ...ohne dass diese beiden sich je in die fachlich komplexe Materie überhaupt eingearbeitet hätten.
Wir erinnern uns :“Wir brauchen kein Fachwissen......“
Da war es natürlich wesentlich bequemer, sich u.a. hinter dem sündhaft teuren Rechtsbeistand Professor Dr. Stüer zu verschanzen., bei dem sich Herr Saathoff trotz dessen vieler juristischen Fehleinschätzungen und trotz permanenter Rückschläge nach eigenem Bekunden „gut aufgehoben fühlte“ !
Dass sich auch der gesamte Rat in der Angelegenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Bereits im Jahr 2014, noch vor dem entscheidenden Beschluss des BVG vom .27.03.2014, hatten vier vom Rat bestimmte Personen einen für beide Seiten tragfähigen und aus meiner Sicht auch fairen und für die Stadt vorteilhaften Kaufvertrag bis zur Unterschriftsreife.ausgehandelt,
Dieser Gruppe gehörten an:
Der ehemalige Bürgermeister Klaus Wilbers , der ehemalige Stadtdirektor Jürgen Buß, der Kämmerer Herwig Hormann und das BZE Ratsmitglied Erwin Schultz.
Zum Preis von 4 Millionen Euro ...also sogar um 400.000,- Euro günstiger als die aktuelle Vereinbarung vorsieht....sollte die Stadt Esens die 5 ha große Fläche der Straßentrasse und zusätzlich 8 ha erstklassiges Bauland in unmittelbarer Nähe zum Ortskern Bensersiels erhalten.
8 Hektar wertvolles Bauland in einem Nordseeheilbad....das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Die Stadt hätte bei diesem Deal sogar noch aus der verfahrenen Situation finanziell als großer Gewinner hervor gehen können .
Aber das Wichtigste :
Die Straße wäre in ihrem Bestand, .im Gegensatz zur jetzigen Vereinbarung, unstrittig legal gewesen !!!
Der damalige, notariell komplett ausformulierte Kaufvertrag wurde jedoch leider aus einem Gemisch von Starrsinn, Missgunst oder auch einfach nur Dummheit von führenden SPD Genossen heimtückisch zu Fall gebracht....und das sogar hinter dem Rücken des eigenen Bürgermeisters.
Statt Einsicht zu zeigen, forderten Unbelehrbare sogar erneut lautstark... auch in Leserbriefen..... den Landeigentümer zu enteignen !!
Folge dieser dümmlichen Aktion war, dass in den Folgejahren zwangsläufig weitere Kosten für neue Bpläne, Planungsbüros, Gutachten sowie Anwalts-und Gerichtskosten verursacht wurden..
So betrugen die damit im Zusammenhang stehenden Gesamtausgaben am 14.Mai 2018 bereits 8.462.353,35 Euro.
Seit dem sind die damit im Zusammenhang stehende Kosten weiter gestiegen , u.a.für Gerichtsverfahren vor ordentlichen Gerichten in Eigentumsangelegenheiten, vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg in Sachen Straßensperrung, vor dem OVG Lüneburg in Zusammenhang mit dem beklagten Bplan Nr.89 etc....und das in ihrer Gesamtheit ohne jeden Zweifel in Millionenhöhe.
Das bedeutet , dass die Straße bis heute mindestens um die 10 Millionen Euro gekostet haben dürfte (vermutlich eher mehr), wohlgemerkt ohne die jetzt in Rede stehende Kaufsumme von 4,4 Millionen Euro .
Da muss es schon mehr als abenteuerlich anmuten, wenn Frau Emken und ihr Partner Hinrichs fabulieren, „eine bessere Lösung könne es für Esens -Bensersiel nicht geben“.
Schilda lässt grüßen...... wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die Stadt Esens jetzt nicht nur die Grundstücksfläche von 5 ha Land kaufen muss..
Nein, sie kauft tatsächlich die Straße als solche zurück, die sie selbst gebaut und schon einmal aus Steuergelder der Bürger bezahlt hatte !!!
Wie kann das sein ?
Mit Beschluss vom 25.02.2015 hatte das OVG Lüneburg die Aufhebung des Flurbereinigungsverfahrens verfügt mit der Maßgabe, die Trassenfläche der Straße dem Kläger zurück zu übereignen.( Siehe auch den Beitrag auf dieser Seite vom 08.07 2015).
Diesem Gerichtsbeschluss kam das Amt für regionale Landentwicklung (Arl) in Aurich nach und gab den rechtswidrig entzogenen Besitz an den zwischenzeitlich überbauten Flächen dem Kläger zurück.
Zitat: „Sie können ab dem 01.08.2015 wieder über die Flächen verfügen“
( Siehe auch den Beitrag auf dieser Seite v. 02.August 2015, unter der Überschrift „Was nun, Esens?“)
Nach den Bestimmungen des BGB war damit dem Kläger als Eigentümer der Grundstücksflächen die Straße (Überbau) als wesentlicher Bestandteil zugewachsen....wahrhaft ein großzügiges , wenn auch ungewolltes Geschenk !!!
Das bedeutet, dass sich der jetzige Kaufpreis zweifelsohne zusammen setzt aus dem ortsüblichen Grundstückspreis plus dem Wert des Straßenkörpers.
Rechtsgrundlage dafür ist der §199 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie die Immobilienwerteermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.05.2010.
Dumm gelaufen !!!
Wahr ist im Übrigen auch, dass nicht die Stadt Herr des Geschehens war, wie dem Bürger und der Öffentlichkeit suggeriert werden soll.
Längst hatten andere Stellen ….im Gegensatz zu den nach wie vor juristisch unkundigen Lokalpolitikern in Esens …. erkannt, welche Sprengkraft die vor dem OVG anhängige Klage gegen den Bebauungsplan Nr. 89 zur KES in sich birgt.
Es ging nämlich nicht mehr nur um den untauglichen und unrealistischen Versuch , die Straße entgegen geltender Rechtsprechung und wider jede Vernunft nachträglich legalisieren zu wollen.
In der Klageschrift wird nämlich meiner Kenntnis nach auch Bezug genommen auf offenkundig ebenfalls rechtswidrig gebaute Anlagen der Touristik - Infrastruktur in Bensersiel..
Davon betroffen sind das Strandportal, der Campingplatz einschließlich der Sanitärgebäude, der Parkplatz entlang der Landstraße Richtung Gründeich sowie der Parkplatz östlich des Hafengeländes.
Involviert in diesen Gesamtkomplex waren und sind die Deichbehörden als Verpächter der Deichflächen, der Landkreis als Kommunalaufsicht und Genehmigungsbehörde sowie die Landesregierung.
Allen , außer den Esenser Parteigrößen, dürfte bewusst geworden sein, welche Konsequenzen zu befürchten gewesen wären, wenn dieser Sachverhalt im Zug des Klageverfahrens gegen den Bplan 89 der EU Kommission zur Kenntnis gelangt wäre, wie explizit in der Klageschrift verlangt.
Die Sperrung, vermutlich sogar der Rückbau der betroffenen Liegenschaften hätten durchaus die Folge sein können, konsequenterweise sogar sein müssen.
Die sich daraus ergebenden Auswirkungen für das zertifizierte Nordseeheilbad Bensersiel darf sich jeder selbst ausmalen.
Um diesen drohenden „worst case“zu verhindern, musste man die Kröte schlucken und die Straße kaufen, koste was es wolle....und hoffen, dass der über Jahre so unanständig behandelte Kläger jetzt dennoch der Stadt entgegen kommt und die anhängige Klage zurück nimmt..
Dass die Straße künftig nach Europäischem Naturschutzrecht dennoch illegal und die genannte Touristikinfrastruktur in Bensersiel mangelbehaftet bleibt, wird großzügig ausgeblendet.
Und wohl auch von der Kommunalaufsicht geduldet, statt rechtskonform sanktioniert zu werden.
Ein unglaublicher Affront gegen die so oft beschworene Rechtstaatlichkeit , von den viel und gerne zitierten „westlichen Werten“ ganz zu schweigen !
Aber wen wundert das noch ?
„Angesichts des über Jahre andauernden rechtsuntreuen Verhaltens der Beklagten [Stadt Esens] ist nicht auszuschließen, dass sie ihr rechtsuntreues Verhalten fortsetzen bzw. bei nächster Gelegenheit wieder aufnehmen wird.“
hatte schon das Verwaltungsgericht Oldenburg am 22.11.2017 voraus gesehen...und damit erwartungsgemäß Recht behalten.
Jetzt , da das Kind in den Brunnen gefallen ist, versuchen die verantwortlichen Stadtpolitiker im Rat und in der Verwaltung natürlich mit allen Mitteln den angerichteten Schlamassel zu vertuschen
Bereits im Jahr 2018 hatte ich auf die Risiken in der Angelegenheit der in den Fokus gerückten Touristikinfrastruktur in Bensersiel hingewiesen.
Die trotzige und bizarre Reaktion der Bürgermeisterin und des Stadtdirektors sowie auch des Redakteurs, der es eigentlich hätte besser wissen müssen, lesen Sie bitte auf dieser Seite unter dem Datum 19.Dezember 2018 und 03.Oktober 2018.
Ich denke, spätesten jetzt wird Jedem verständlich, warum solch hartnäckige Blockierer und Lautsprecher wie Fokko Saathoff , Heiko Willms und einige andere plötzlich so erstaunlich zurückhaltend und still geworden sind.
Trotz ihres kompletten Versagens ...nicht nur in dieser Angelegenheit.... werden sie dennoch auch bei der nächsten Kommunalwahl 2021 wieder antreten wollen.. Da ist es natürlich aus ihrer Sicht zwingend notwendig , dafür zu sorgen, dass die Bürger über das ganze Ausmaß des angerichteten Schadens in der causa des längsten Schwarzbaus der Republik nicht die Wahrheit erfahren.
Anstand und Ehre würden jetzt gebieten, dass alle für das Dilemma um die KES Verantwortlichen endlich die Konsquenz aus ihrem fortgesetzten Fehlverhalten ziehen und von ihren Ämtern und Mandaten zurück treten.
Leider lehrt uns die Erfahrung mit den betroffenen Genossen , dass eine solche Erwartung nicht wirklich realistisch ist.
Bleibt zusammenfassend fest zu halten:
Für 4,4 Millonen Euro gibt es jetzt 5 ha Landfläche plus die darauf von der Stadt selbst gebaute und schon einmal bezahlte Straße ….. die aber nach wie vor nach Europarecht illegal ist und bleiben wird, auch wenn sie wegen inzwischen abgelaufener Einspruchsfristen nach nationalem Verwaltungsrecht nicht mehr angreifbar ist.
Hätte die Ratsmehrheit unter Führung der bereits genannten Genossen den 2014 ausgehandelten Kaufvertrag nicht zu Fall gebracht, hätte die Stadt für einen Preis, der noch 400.000,- € unter dem aus dem Jahr 2014 liegt , eine legale Straße erhalten.
Außerdem wären die seit dem ..unnötigerweise... verursachten weiteren Ausgaben von ca. 2 bis 3 Millionen Euro der Stadt erspart geblieben.
Als Draufgabe hätte die Stadt 8 ha erstklassiges Bauland in unmittelbarer Nähe zum Ortskern Bensersiels bekommen. Wenn man einen Bodenrichtwert von nur 120,- Euro/qm zugrunde legt, hätte der Gesamtwert der 8 Hektar 9,6 Millionen Euro ausgemacht.
Unbelehrbarkeit und Starrsinn haben diese einzigartige Chance für die Stadt und im Besonderen für Bensersiel vereitelt.
Unter dem Eindruck solcher Zahlen stellt sich natürlich auch die Regressfrage, sowohl für die Mandatsträger als auch für die willfährigen Beamten.
Das BZE wird diesen Aspekt der Angelegenheit noch ausfühlich aufarbeiten und das Ergebnis detailliert u.a. dem Bürger rechtzeitig zur Wahl präsentieren.
Noch ein Blick in die Zukunft :
Der Kläger wird ...(bzw hat bereits teilweise) vertragsgemäß alle drei anhängigen Klagen , die da sind
- Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr.89 vom 18.04.2018 vor dem OVG
Lüneburg
- Schadensersatzklage vor dem Landgericht Aurich
- Klage im Rahmen der Flurbereinigung (Arl) vor dem Landgericht Hannover
zurück nehmen und die betroffenen Gerichte werden in der Folge die beklagten Verfahren per amtlichen Beschluss einstellen.
Der nächste Schritt ist schon angekündigt, die Straße wird gewidmet werden, so der „Anzeiger“ am 01.Februar.
Lt. Ankündigung des Stadtdirektors soll dann die Straße ab Ende des Monats Februar wieder befahrbar sein.
Die Stadtvertreter werden triumphierend die Straße ein weiteres Mal öffnen , das obligatorische Bändchen durch schneiden und sich selbst öffentlichkeitswirksam gebührend feiern...und der Verkehr rollt endlich ungebremst über die Entlastungsstraße....ungeachtet der berechtigten Kritik des Wattenrates .
In einem Rundschreiben hatte dieser nämlich dem Landrat u.a. die Gretchenfrage gestellt, „aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden kann und wie er dieses Vorhaben kommunalaufsichtlich als zuständige Straßenbaubehörde bewerte“.
Am 04.Februar antwortet der Landrat auf diese Anfrage des Wattenrates, ohne auf dessen Hinweise auf Verstöße gegen das Urteil des Bunderverwaltungsgerichts überhaupt einzugehen.
Die Antwort des LK (liegt mir vor) bietet wahrhaftig keine fachlich unterlegte Begründung für die beabsichtigte Widmung und somit Duldung der Straße.... die Antwort ist schlichtweg parteipolitisch motiviert.
„ Die illegal gebaute Straße verbleibt als flächenhaftes asphaltiertes Denkmal des
kommunalen Klüngels in einer eigentlich geschützten Landschaft “ bewertet der Wattenrat die Stellungnahme des LK abschließend. Man könnte auch sagen als Mahnmal gegen fortgesetzten Rechtsbruch ! Dienststellen der Exekutive ignorieren, ja verhöhnen Vorgaben und Beschlüsse der
Legislative , sogar der Jurisdiktion...eine komplette Pervertierung unserer
Staatsverfassung.
Abgesehen von der juristisch/moralischen Bewertung stellt sich die pragmatische Frage, ob denn mit dieser grenzwertigen Aktion auch tatsächlich die „nachhaltige“ infrastrukturelle Entwicklung Bensersiels sicher gestellt ist, wie die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor vollmundig verkünden ?
Wohl kaum !!!
Wie bekannt, müssen die Deichbehörden aufgrund des Klimawandels und des damit einhergehenden Anstiegs des Meeresspiegels auch in Bensersiel kurzfristig umfangreiche Schutzvorkehrungen treffen.
Dazu gehört u.a. eine deutliche Erhöhung des vorhandenen Deiches im derzeitigen Bereich des ( illegalen !!!) Campingplatzes.
Das bedeutet ohne Zweifel eine signifikante Einschränkung während der Durchführung der Baumaßnahmen , in der Folge zwangsläufig auch eine Verkleinerung der momentan vorhandenen Betriebsfläche.
Hinzu kommt, dass der Klimawandel zweifelsohne die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der außerdeichliche Campingplatz wegen des zu erwartenden Anstiegs des Meeresspiegels und wegen zunehmender Extremwetterlagen (Sturmfluten ) in absehbarer Zukunft nicht weiter betrieben werden kann.
Für diese Annahme spricht, dass Deutschland laut dem aktuellen „Globalen Klima Risiko- Index“ zu den weltweit am stärksten von Wetterextremen betroffenen Ländern gehört
Also müssten zur Aufrechterhaltung des für Esens-Bensersiel so notwendigen Fremdenverkehrs vorsorglich Anstrengungen unternommen werden, einen Campingplatz innerdeichs zu planen, und das möglichst bald.
Um ein solches Vorhaben umzusetzen , bedarf es allerdings...welch Überraschung... geeigneter Landflächen.
Zwar hat die Stadt bereits vor Jahren östlich von Besersiel für zwei Millionen Euro Ackerflächen für die Erschließeung als Bauland gekauft.
Dabei haben Rat und Verwaltung allerdings außer Acht gelassen, dass diese Fläche als Biotopverbundelement zwischen zwei Naturschutz/ Vogelschutzgebieten europarechtlich nach wie vor als faktisches Vogelschutzgebiet zu bewerten ist....und somit für eine Bebauung oder auch für eine Nutzung als Campingplatz nicht taugt.
Und da kommt die kommunale Entlastungstraße wieder ins Spiel.
Zwar hat das OVG Lüneburg der Klage gegen die ( mehr als grenzwertige) Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II (LSG) des Landkreises Wittmund nicht statt gegeben, aber dennoch in seiner Urteilsbegründung einen unübersehbar warnenden Hinweis erhoben.
Ich zitiere :
... Zwar liegt die Annahme nahe, dass bei einer erfolgreichen formellen und materiellen Legalisierung der Umgehungsstraße und ihrer dementsprechenden Nutzung das tatsächliche Entwicklungs- und Wiederherstellungspotential wesentlicher Teile des LSG 25 II, welches den obigen Ausführungen zufolge seine Schutzwürdigkeit begründet, entfallen würde...
Nds.OVG vom 21.5.2019 - 4 KN 141/17, Rn.57 (Seite 21):
Heißt nichts anderes, als dass die im bereits benannten Vergleich mit dem Kläger aus 2014 inkludierte acht ha große Landfläche aufgrund der mit der Nutzung der Straße entstehenden Beeinträchtigungen nicht mehr schutzwürdig , somit also durchaus bebaubar wäre.
Das gleiche gilt für weitere landwirtschaftliche Flächen einschließlich des Hof - Geländes des ehemalgen Klägers, die dieser der Stadt ebenfalls mehrfach zu günstigen Bedingungen angeboten hatte.
Die über Jahre praktizierte Verweigerung offener und zielgerichteter Gespräche mit dem ehemaligen Kläger könnte der Stadt Esens jetzt schmerzlich auf die Füße fallen.
Denn die Stadt muss handeln, wenn Bensersiel für Urlauber weiterhin attraktiv bleiben soll , insbesondere auch um die Existenz vieler betroffener Bürger nicht zu gefährden..
Ein künftig notwendig werdender Kauf der genannten Liegenschaften könnte unter Betrachtung der jetzt geschaffenden Situation allerdings sehr teuer werden.
Bei etwas mehr Weitsicht und weniger Hochmut hätte die Stadt bereits jetzt über diese Ländereien bedarfs- und zeitgerecht verfügen und somit dem Klimawandel und dessen Folgen gelassen entgegen sehen können.
Dass diese Flächen für eine touristische Weiterentwicklung des Nordseebads von immenser Bedeutung werden könnten, hatten schon die Väter der kommunalen Entlastungsstraße Ebrecht und Thüer im Jahr 1999 erkannt , als sie zum ersten Mal Kontakt zu dem Landeigentümer aufnahmen und diesen zu einem Verkauf der Flächen bewegen wollten.
Deren Planung sah bereits damals u.a. einen innerdeichlichen Campingplatz auf einer Gesamtfläche von ca. sieben Hektar vor.
Da ist man schon fast geneigt, den Beiden hellseherische , zumindest aber weitsichtige Fähigkeiten zu bescheinigen.
Die Chance wurde allerdings leider im Laufe der folgenden Jahre leichtfertig vertan.
Dumm gelaufen... aber Visionen haben die Mehrheitsfraktion der Genossen um den Chefideologen Fokko Saathoff noch nie geplagt !
Abspann
Ganz zum Schluss stellt sich mir noch die Frage, aus welcher Quelle denn plötzlich die 4,4Millionen Euro sprudeln sollen . Die formale Aufstellung eines Nachtragshaushalts ...auch wenn er einstimmig beschlossen worden ist...generiert per se noch keine Haushaltsmittel.
Die Stadt ist hoch verschuldet , was an Liegenschaftsvermögen noch da war ( Altenwohnungen ,Wasserwerk etc ), wurde zwischenzeitlich verhökert , um die Liquidität der Stadt wenigstens von Jahr zu Jahr halbwegs sicher zu stellen.
Zur Erinnerung :das Land hat schon einmal unzulässigerweise 5,4 Millionen zum Bau der KES beigetragen, auch wenn diese Tatsache in der jetzigen Diskussion verschwiegen wird.
Bleibt zu hoffen, dass das Versagen der verantwortlichen Politiker nicht mit weiteren Millionen aus der Staatskasse zugedeckt wird, egal in welcher Verpackung.
Man darf gespannt sein !!!
Ich gestehe ein, dass ich bei all diesen Überlegungen weitestgehend die naturschutzrechtlichen Aspekte außer acht gelassen habe, wohlwissend dass die Interessen von Flora und Fauna irreparabel mit Füßen getreten und beschädigt worden sind.
Mein vorrangiges Anliegen als ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt war aber immer, den bereits vor meiner Mitgliedschaft zum Rat der Stadt angerichteten wirtschaftlichen Schaden , für den letztendlich die Bürger der Stadt gerade stehen müssen, so weit wie möglich zu begrenzen.
Ausblick :
Passend zu obiger Thematik wird das BZE kurzfristig u.a. auch die Ankündigung „ Hinrichs kandidiert erneut “ (Anzeiger vom 21.11.2020) in einem separaten Beitrag kommentieren.
Die damit korrespondierende Pressemitteilung des Genossen Fokko Saathoff vom 28.11.2020, mit der dem Kandidaten Hinrichs die Unterstützung der Esenser SPD zugesichert wird, bedarf natürlich in dem Zusammenhang ebenfalls einer eingehenden Betrachtung und Bewertung ….schon allein, um seiner Legendenbildung entgegen zu wirken.
Denn : dort, wo sich Unheil ankündigt, wird Widerstand zur Bürgerpflicht !!!