„ So ist Politik heute. Alle in einen Sack und dann drauf. Ich schäme mich für diese Politiker aus meiner Heimat.“ ( Dieter Eduard Müller).
„ Unglaublich, was da an Ignoranz und Arroganz existiert. Hier müssen die damaligen Entscheider und Verantwortliche endlich persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.“ ( Karsten).
„..aber wer will das durchführen ? Ich erinnere an die Sache mit den Krähen“
( Barbara Klebinger)
„ warum geht die Stadt Esens nicht gegen RA Stüer vor , der diese Katastrophe zu verantworten hat ? Klüngelei ?“
( Renee Ledwoch)
In obigen Meinungsäußerungen spiegelt sich angesichts der fortgesetzten Rechtsbrüche und der damit verbundenen verantwortungslosen Geldverschwendung der ganze Frust und die Wut der Bevölkerung wider ….verständlich !
Zu den Krähen :
Unsere Gruppe gehört bekanntermaßen nicht dazu und wir werden definitiv dafür sorgen, dass die Verantwortlichen die Zeche zahlen.
Den ideellen Schaden , den die Stadt über lange Jahre genommen hat, können wir leider nicht in Rechnung stellen.
Anträge zur Haftungsfrage des Professor Dr. Stüer wegen Falschberatung sowie auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der an ihn gezahlten Anwaltsgebühren hat unser Ratsmitglied Erwin Schultz bereits gestellt.
Sobald die Gesamtkosten für die illegale Entlastungsstraße vorliegen , werden wir die Verursacher dieses Dilemmas mit dem angerichteten Schaden konfrontieren , beginnend bei denjenigen , die den Bau entgegen aller Warnungen betrieben haben bis hin zu denjenigen, die einen für die Stadt vorteilhaften Vergleich im Jahr 2014 wider jede Vernunft aus bloßer Ignoranz und Missgunst verhindert haben.
Aber auch die Verwaltung wird nach unserer Einschätzung nicht ungeschoren davon kommen.
Sie dürfte mitverantwortlich sein für immense und unnötige Anwaltsgebühren sowie für unfassbare Ausgaben für zum großen Teil überflüssige Gutachten sowie die Einbindung von Konsultingfirmen.
Es hat nach unserer Auffassung in der Regel auch an notwendigen Einsprüchen ( § 88 NKomVG ) gegenüber dem Rat gefehlt, wenn dieser rechtswidrige Beschlüsse gefasst hatte.
Die vom Gericht festgestellte Rechtsuntreue beschränkt sich nach unserer Bewertung auch nicht nur auf den Bereich der KES.... sie geht weit darüber hinaus und verschlimmert die finanzielle Situation unserer Stadt kontinuierlich weiter.
Wir bereiten zur Zeit alle aus unserer Sicht kritischen und grenzwertigen Vorgänge auf und werden zeitnah rechtliche Schritte einleiten....zumal wir intern im Rat und bei der Verwaltung bedauerlicherweise immer wieder auf taube Ohren stoßen.
Um aber weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, sind wir nach langer Überlegung zu dem Schluss gekommen, die Bewertung der von uns in der Vergangenheit aufgezeigten Falschbeschlüsse mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf den maroden Haushalt der Stadt Außenstehenden zu überlassen.
Zu dem zwischenzeitlich bekannt gewordenen und am 11. Dezember 2017 vom Rat beschlossenen Angebot eines außergerichtlichen Vergleichs mit dem Kläger und Landeigentümer werden wir noch ausführlich Stellung beziehen.
Dieses Vergleichsangebot ist im Übrigen maßgeblich durch Einwirkung des Rechtsberaters der Stadt, Prof. Dr. Gellermann , zustande gekommen
Nachfolgend können Sie, wenn Sie denn möchten , das Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg im Wortlaut nachlesen.