Dass dieser aus unserer Sicht untaugliche ... dafür aber für uns Bürger sündhaft teure.... erneute Versuch, den Schwarzbau zu retten, ebenfalls beklagt und in der Folge scheitern wird, dürfte jedem verständigen Bürger schon heute klar sein.
Unklar dagegen ist, warum die Stadt ihr seit langem vorliegende Abwägungsdarstellungen und Anfragen des betroffenen Landeigentümers unbeantwortet lässt....im Grunde ein in Esens allerdings übliches Verhaltensmuster .
Es stellt sich auch die Frage, warum der Bebauungsplan bis heute noch nicht veröffentlicht worden ist und somit auch keine Rechtskraft erlangt haben kann.
Vermutlich hat man sogar erkannt, dass die Warnungen und Argumente unseres Ratsmitgliedes Erwin Schultz gegen den erneuten Versuch der Heilung begründet waren und sind . ( siehe auch den Beitrag auf dieser Seite unter „Aktuelle Themen vom 02.Mai 2018)
Hinzu kommt die schicksalhafte Verknüpfung des Bplanes mit der beklagten Landschaftschutzgebietverodnung 25 II , deren Bestand nach unserer festen Überzeugung eher unwahrscheinlich sein dürfte..
Bleibt noch der Hinweis auf den nach wie vor anhängigen Rechtsstreit vor dem Landgericht Aurich gegen die Stadt Esens.. Dabei geht es um Schadensersatzansprüche des Klägers in beträchtlicher Höhe wegen des rechtswidrigen Entzugs seiner landwirtschaftlichen Flächen, für die der Kläger bis zum heutigen Tag noch keinen Cent Entschädigung erhalten hat. ( siehe auch den Beitrag auf dieser Seite vom 03.November 2017 ).
Dass die Stadt auch in diesem Fall kräftig zur Kasse gebeten wird , dürfte unstrittig sein.
Der Stadt Esens und ihrem Rechtsberater Professor Dr. Stüer musste bekannt gewesen sein, dass derjenige, der ein in der Revision befindliches Urteil ( Bplan Nr. 67 ) vor einer Entscheidung in der Hauptsache vollzieht, im Fall dessen Aufhebung durch die obere Instanz für die Folgen dieses voreiligen und Risiko behafteten Handelns uneingeschänkt einzutreten hat ( § 717 Abs. 2 ZPO).
Trotz dieses hohen Risikos und in diesem Wissen hat die Stadt Esens unbeeindruckt ganz bewusst gezockt und den illegalen Bau der Straße fortgesetzt ...mit dem bekannten Ende.
In diesem Verfahren ist jetzt mit einer zügigen Fortführung und einem baldigen Urteil zu rechnen, da der Kläger mit einer beim Gericht am 19.Juli 2018 eingereichten Verzögerungsrüge die deutliche Überschreitung der Terminierungsfrist beanstandet hat.
Eine zögerliche und ganz offensichtlich auch widerwillige Bewegung gibt es zur Zeit in der Frage der Haftung des ehemaligen Rechtsberaters der Stadt, Professor Dr. Stüer.
Bereits am 31. März 2014 hatte unser Ratsmitglied Erwin Schultz den Antrag gestellt, das Vertragsverhältnis mit dem damaligen Anwalt mit sofortiger Wirkung zu beenden .
Nach vollzogener Trennung von Herrn Professor Stüer , so sein weiterer Antrag, sollte im Rat darüber abgestimmt werden, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand geltend machen könne.
Des weiteren beantragte Erwin Schultz, eine Arbeitsgruppe (Untersuchungsausschuss) einzurichten , in der alle Fraktionen/ Gruppen , Parteien mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollten.
Diese Gruppe sollte den gesamten Verlauf des mehr als zehnjährigen Streitverfahrens untersuchen und die ohne Zweifel vorhandenen Ungereimtheiten nach rechtlichen Gesichtspunkten und nach der jeweils zeitlich zugeordneten geltenden Rechtslage bewerten.
Es galt festzustellen, ob allein die Rechtsberatung des Professor Stüer oder etwa bewusstes oder auch fahrlässiges Verhalten von Ratsmitgliedern oder auch der Verwaltung …...möglicherweise sogar gegen die Empfehlungen des Rechtsbeistandes …. zu falschen und zum Teil rechtswidrigen Beschlüssen und somit zu der heutigen Situation geführt haben.
Die Beratung dieses Antrages wurde von der Ratsmehrheit seinerzeit konsequent abgelehnt.
In guter Erinnerung geblieben ist die unglaubliche und realitätsferne Begründung des RM Fokko Saathoff : „ Wir fühlen uns bei diesem Anwalt gut aufgehoben“!!!
Trotz dieser offensichtlich gewollten Blockade seitens der Mehrheitsfraktion machte Erwin Schultz am 08. August 2017 einen weiteren Anlauf zur Schadensbegrenzung.
Er forderte in einem längeren Schriftsatz den Stadtdirektor auf , zu prüfen, ob dem vom Professor in Rechnung gestellten Honorar auch wirklich die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugrunde lagen oder ob ggfs. unzulässigerweise überhöhte Kosten gezahlt worden seien. ( siehe auch den Beitrag „Nägel mit Köpfen“ vom 11. August 2017 auf dieser Seite )
Es gab gute Gründe diesen Ansatz sorgfältig zu untersuchen.
Dieser ausführlich begründete Antrag einschließlich eines Hinweises auf einen in der Sache spezialisierten Anwalt blieb bezeichnenderweise ungebührlich lange beim Stadtdirektor unbearbeitet liegen....trotz mehrerer Erinnerungen .
Erst eine Eingabe bei der Kommunalaufsicht des Landkreises brachte eine erste Reaktion.
So soll jetzt lt. Auskunft des Stadtdirektors beim Amtsgericht Münster eine Klage erhoben worden sein. Dabei soll es um die letzte Honorarrechnung in Höhe von 4.118,- Euro gehen.
Auf ausdrückliche Nachfrage erklärte der SD, es ginge in dem jetzt anhängigen Rechtsstreit ausschließlich um die Frage der Rechtmäßigkeit des vom Professor in Rechnung gestellten Honorars …. nicht um die grundsätzliche Frage der Falschberatung während des gesamten Normenkontrollverfahrens.
Ein solcher Regress könnte wohl auch wegen der Weigerung des Rates in 2014 (“ wir fühlen uns bei dem Anwalt gut aufgehoben“) inzwischen verjährt sein .
Genaues kann in der Angelegenheit allerdings nicht berichtet werden , da der Rat über diesen Vorgang nur rudimentär , und das auch nur auf hartnäckigen Druck , äußerst spärlich informiert worden ist .
Dass der Stadtdirektor permanent gegen seine gesetzlich verbriefte Verpflichtung verstößt, den Rat zeitgerecht und umfassend zu informieren, hat inzwischen Konjunktur und ist Methode.
Damit wird die Vertretung daran gehindert , kritische und zielgerichtete Nachfragen zu stellen. Der Rat wird schlicht und ergreifend ausgebremst und kann seiner vornehmsten Aufgabe, nämlich die Verwaltung zu kontrollieren, schlichtweg nicht nachkommen.
Honi soit qui mal y pense...ein Schelm , der Böses dabei denkt.
So viel im heutigen Beitrag zur KES...überraschend neue Erkenntnisse , die noch einer eingehenden Bewertung bedürfen, werden Ihnen kurzfristig nachgeliefert.