Im folgenden Beitrag möchte ich versuchen, Ihnen den tatsächlichen Sachstand darzustellen,
Wie bereits auf dieser Seite berichtet, hatte der Grundstückseigner die Sperrung der Straße verlangt und wegen der uneinsichtigen Haltung der Stadt zwischenzeitlich den entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht.
Kostet die Bürger wieder eine Menge Geld, sinnloserweise !
Gleichzeitig hatte der Landkreis Wittmund am 27.06.2016 ein öffentliches Anhörungsverfahren zum zweiten Entwurf der „Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes 25 II „Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ eingeleitet.
Dieser erneute Versuch von Stadt und Landkreis , den „längsten Schwarzbau der Republik“ doch noch zu erhalten, dürfte nach meiner festen Überzeugung einen fulminanten Schiffbruch erleiden....und damit auch die vollmundig angekündigten neuen Bebauungspläne. ( von denen übrigens schon der 250.000,- Euro teure ehemalige Rechtsbeistand der Stadt vor Jahren fantasiert hatte).
Von Vogelschutz kann auch in dem zweiten Aufguss des Entwurfs keine Rede sein, stattdessen wird mit zweifelhaften Methoden versucht, rechtskräftige Urteile des Oberverwaltungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes auszuhebeln.
Die für den bisher angerichteten Schaden in Millionenhöhe verantwortlichen Politiker und Verwaltungsbeamten verstoßen m. E. unbeirrt weiter gegen geltendes Recht und werfen verantwortungslos öffentliche Mittel für unnötige und am Ende erfolglose Rechtsstreite zum Fenster raus.
Die vom Kreis geplante Landschaftsschutzverordnung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder von einem Gericht kassiert werden.... einfach, weil sie Gesetze und geltende Rechtsprechung ignoriert.
Alle Mängel und Rechtsverstöße aufzuzählen würde viele Seiten füllen, deshalb in geraffter Form nur die wichtigsten.
Entgegen der Vorgaben europäischer und nationaler Gesetze und Rechtsprechung hat der Landkreis trotz deutlicher Hinweise im ersten (gescheiterten) Anhörungsverfahren wieder keine aktuellen ornithologische Bestandsdaten zugrunde gelegt.
Ein von der Stadt Esens selbst in Auftrag gegebenes Gutachten ...übrigens ohne jede Beteiligung des Rates.....bestätigt unmissverständlich , dass unzulässigerweise veraltete und unbrauchbare Bestandsdaten verwendet wurden (Gutachten Dr. Roßkamp 2015 ).Dieses Gutachten kostet uns Bürger 22.000,- Euro und wird, weil es nicht in die städtische Strategie passt, versteckt und verheimlicht. Was aber noch schlimmer ist: Kein einziges Ratsmitglied interessiert sich dafür!
Der vorliegende Entwurf beruht ausschließlich (rechtswidrigerweise ) auf wirtschaftlichen und politischen Interessen und nicht auf einer Ermessensentscheidung und Abwägung hinsichtlich ornithologischer Kriterien.
Die beabsichtigten Erweiterungsflächen von 47 ha sind nachweislich seit dem Straßenbau keine „geeigneten Schutzflächen“ mehr , wie von der EU gefordert.
Ganz offensichtlich werden nach meinem Eindruck die Beteiligten im aktuellen öffentlichen Anhörungsverfahren vorsätzlich sowohl vom Stadtdirektor als auch vom Landkreis vorsätzlich getäuscht, weil das Fachgutachten Roßkamp 2015 völlig unerwähnt bleibt . Allein die Kenntnis dieses Gutachtens würde allen Beteiligten den Rechtsverstoß im vorliegenden Entwurf eindrucksvoll und unwiderlegbar vor Augen führen.
Um die eindeutige Rechtslage zum Schwarzbau Entlastungsstraße weiterhin ignorieren zu können, haben Stadt und Landkreis sich anscheinend darauf verständigt, statt der aktuellen Verhältnisse den Zustand aus dem Jahr 2007, also veraltete und unrealistische Daten aus der Zeit vor dem Bau der Straße, für die Neuabgrenzung zugrunde zu legen.Dieses Täuschungsmanöver verstößt zweifelsfrei gegen geltendes Unionsrecht , gerade erneut bestätigt durch die Entscheidung des EuGH vom 14.01. 2016.
Es fehlt in dem vorliegenden Entwurf der Nachweis, dass die durch den Straßenbau verursachten Biodiversitätsschäden an den Erhaltungszielen des V63 funktionsgerecht ausgeglichen wurden, eine schlichte Erweiterung um willkürlich gewählte 47 ha reicht da nicht aus. Siehe auch Gutachten Roßkamp 2015 ! Bei der Auswahl der Erweiterungsflächen wurden die Auswirkungen des Straßenbaus auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes schlicht und ergreifend ignoriert.
Die willkürlich hinzugefügten 47 ha können in keiner Weise dem ihr zugeschriebenen Zweck einer „Pufferzone“ gerecht werden, weil sie nicht, wie behauptet, an das Vogelschutzgebiet 01 Wattenmeer anschließen, sondern an die Landesstraße 5 , an den Großparkplatz ( etwa 1000 Einstellplätze), an den Campingplatz, an Restaurants und den gesamten belebten und lärmreichen Strandbereich.
Darüber hinaus ist in dem Entwurf am Taddigsweg / Friesenstraße immer noch fälschlicherweise ein Campingplatz eingezeichnet. Richtig ist, dass dort im beschleunigten Verfahren gem. Bebauungsplan Nr.19 eine Ferienhausanlage mit 72 Wohnungen vorgesehen ist.
Dass ein touristisch derart stark frequentierter Bereich dem Vogel- und Naturschutz dienen soll, kann ein halbwegs verständiger Mensch beim besten Willen nicht nachvollziehen. Dagegen sollen östlich gelegene Flächen , die dem IBA Gebiet NI044 angehören und derzeit sogar den Status eines faktischen Vogelschutzgebietes innehaben, als künftige Baufläche ...bereits gekauft für zwei Millionen Euro....aus dem LSG herausgehalten werden.
Der Übersichtlichkeit wegen , möchte ich meine extrem kurz gefasste und nur selektive Aufzählung der offensichtlichen Fehler und rechtlich grenzwertiger Verstöße in dem vorliegenden Entwurf der Landschaftsschutzverordnung hiermit beenden.
Man könnte noch auf zusätzliche formale Verfahrensmängel verweisen, sie machen aber den Kohl nicht mehr Fett.
Unbestreitbar :
Dieser Entwurf wird bei der Fülle an fachlichen Unzulänglichkeiten, ja sogar an Verstößen gegen rechtskräftige höchstrichterliche Urteile nie Rechtskraft erlangen.
Vielmehr provozieren Stadt und Kreis erneut jahrelange und sündhaft teure Gerichtsprozesse zu Lasten der Bürger.
Die Frage ist doch, was wollen Stadtdirektor, Bürgermeisterin und die Ratsmehrheit mit dieser unbegreiflich sachfremden Vorgehensweise überhaupt bezwecken ?
Liegt es nur am Unvermögen , den Sachverhalt juristisch sauber einzuordnen oder spielen sachfremde Überlegungen die entscheidende Rolle „ wenn darüber entschieden wird, bin ich schon längst nicht mehr im Rat“.
Eines steht fest:
Eine weitere Eskalation kann nur durch einen Politikwechsel verhindert werden. Jetzt sind die Bürger am Zug.
Die Gelegenheit dazu hat der Wähler am 11. September 2016