Es hat schlicht und ergreifend keine Urteile gegeben , die die Straße legalisiert hätten. Dass die Stadt Esens vor dem OVG Lüneburg zwischenzeitlich einen Etappensieg errungen hatte, liegt ausschließlich daran, dass die Stadt , in Person des Rechtsberaters Prof. Dr. Stüer, das Gericht mit einer falschen Aussage getäuscht hatte.
Nachdem die Unwahrheit bekannt geworden war, hatte das OVG ….wie auch das Bundesverwaltungsgericht ...unmissverständlich festgestellt, dass die Straße rechtswidrig in einem faktischen Vogelschutzgebiet gebaut worden war.
Letztendlich bilanziert der Vertreter von „Bensersiel aktiv“ nach seiner gedanklichen Geisterfahrt durch nationale und europäische Jurisdiktion , dass es zu dem jetzigen Schlamassel nur gekommen sei , weil „das Bundesverwaltungsgericht wegen eines Formfehlers das Verfahren nach der Fertigstellung für ungültig erklärt habe“ .
Man könnte jetzt trefflich den Begriff „Formfehler“ definieren oder auch die vielen massiven Verstöße gegen geltendes Recht und die sorglose Verschwendung von Steuergeldern beleuchten.
Es würde vermutlich nichts an der oben dargestellten Denkweise und vor allem am vorgefassten Bild über den ausgemachten Sündenbock verändern.
Und zum Schluss schieben die beiden Sprecher ,der eigenen Logik folgend, dem bösen Eigentümer noch die Schuld dafür in die Schuhe, dass der Ort Bensersiel in seiner Entwicklung gehindert werden könne.
Aber auch die Medien........ Funk und Fernsehen...kommen nicht ungeschoren davon. Sie seien natürlich ebenfalls mitverantwortlich, wenn in Bensersiel die Lichter ausgehen sollten.
Die Botschaft der beiden Vereinssprecher : wir sind umzingelt von Bösewichten und unfähigen Richtern.
Alle anderen tragen Schuld und Verantwortung an der misslichen Situation....nur nicht die Stadt Esens ...willkommen in der Märchenwelt !
Die Beiden sind da übrigens in guter Gesellschaft.
Auch der gescheiterte , aber für Esens sündhaft teure ehemalige Rechtsberater der Stadt , Professor Dr. Stüer, kam nach seiner juristischen Bruchlandung in seiner bundesweit bekannten Schmähschrift zu diesem Ergebnis.
Denn er war es.... nicht die gescholtenen Medien..... der , nachdem er etwa eine viertel Million Euro für eine grottenschlechte Beratung kassiert hatte, Hohn und Spott über die Esenser und Bensersieler ausschüttete.
Und um das Maß voll zu machen , behaupten die beiden Bensersieler zu guter Letzt , ohne jede nähere Kenntnis und wahrheitswidrig , dass dem Eigentümer „hohe Entschädigungszahlungen angeboten worden seien, die dieser immer wieder abgelehnt habe“.
Richtig ist:
Der geschädigte Eigentümer hat bis zum heutigen Tag keinen Cent für die ihm rechtswidrig entzogenen Flächen erhalten.
Solche falschen Behauptungen in aller Öffentlichkeit muss man nicht mehr kommentieren, sie sprechen für sich selbst.
Aber eins sollten sich die beiden Vertreter der Vereine hinter die Ohren schreiben : Mit einer derart fahrlässigen Darstellung der Sachlage tragen sie in hohem Maße dazu bei, den drohenden Rückbau der Straße zu forcieren und vergiften obendrein in unerträglicher Weise das ohnehin schon stark belastete Verhältnis zwischen Stadt und Eigentümer.
Hilfreich und wünschenswert wäre eher eine möglichst objektive, zumindest aber faire und ehrliche Kritik und Betrachtungsweise der jetzigen Situation. .
Die ohnehin knapp bemessene noch verbleibende Zeit bis zum erwartbaren Rückbau der Straße muss dringend dafür genutzt werden, um zielführende Gespräche mit dem Eigentümer zu suchen.
Nur so könnte der worst case noch verhindert werden..
Die Uhr tickt !!!
Die beiden Herren beziehen sich in ihrer maß- und haltlosen Kritik anscheinend auf den Pressebeitrag des „Anzeiger“ „ Sperrung noch vor der Hauptsaison“ vom 24. Mai 2017.
Siehe unten !
Dazu eine kurze Kommentierung
Auch wenn es schwerfällt zu glauben, dass ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg und die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 2014 nach drei Jahren in Esens immer noch nicht akzeptiert und respektiert werden, so kann man sich ob der Entwicklung in dieser Tragikomödie nur noch die Augen reiben.
Den einleitenden Worten des Stadtdirektors in obigem Pressebericht kann die Gruppe BZE/ Ole Willms nur beipflichten, die Situation ist tatsächlich „kaum noch mit Worten zu beschreiben.“
Und sie wird sich weiter verschlimmern.... so dass einem letztendlich die Worte sogar ganz fehlen werden.
Zu dieser Eskalation tragen im Übrigen in besonderem Maße auch Aussagen in der Öffentlichkeit bei, die bei Kenntnis der Rechtslage in weiten Teilen nicht nachvollzogen werden können.
So muss einem objektiven Beobachter doch rätselhaft bleiben, was ein Mediationsverfahren...... das im Übrigen auch für beide Seiten finanziell sehr teuer werden kann..... an der rechtlichen Situation verändern sollte.
Umso mehr als der Mediator über keinerlei Machtbefugnisse verfügt, um ggfs. sinnvolle Vorschläge dort durchzusetzen, wo sogar Gerichtsurteile hartnäckig ignoriert und nicht umgesetzt werden.
Stellt sich also die Frage, was bezweckt der Initiator der vorgeschlagenen Mediation...die nach unserer festen Überzeugung um drei Jahre zu spät kommt und ….wenn überhaupt... unmittelbar nach der Verkündung des BVG Urteil 2014 hätte stattfinden müssen ?
Noch besser wäre es natürlich gewesen, wenn der Rat dem unterschriftsreifen gütlichen Vergleich mit dem damaligen Kläger 2014 vor der Urteilsverkündung im Normenkontrollverfahren zum Bplan Nr.67 durch das Bundesverwaltungsgericht zugestimmt hätte.
Eine Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes wäre überflüssig gewesen, die Straße wäre seit zwei Jahren rechtlich abgesichert und die Stadt hätte als Draufgabe noch acht Hektar erstklassiges Bauland , direkt am Ortskern gelegen, vermarkten können.
Die KES wäre schon längst kein Thema mehr und die Stadt hätte sich endlich ….von dieser Last befreit....mit in die Zukunft gerichteten Aufgaben beschäftigen können.
Ganz abgesehen davon, dass uns weitere unnötige Ausgaben im sechsstelligen Euro- Bereich , die seit dem schon wieder angefallen sind, erspart geblieben wären.
Warum aber gerade jetzt die hektische Pressearbeit der für die undurchsichtige Situation Verantwortlichen ?
Natürlich, der Druck steigt ! Die Sperrung der Straße steht unmittelbar bevor !
Damit nicht genug.
Zwischenzeitlich hat der Eigentümer die Stadt Esens aufgefordert den Abriss der Straße einzuleiten , mit der Maßgabe, „Landschaft und Boden gemäß dem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen“ .
Mit gleichem Schreiben wurde die Stadt erneut in Verzug gesetzt, die rechtswidrig auf seinen Flächen vorgenommenen Bauten zu beseitigen.
Der Stadt wurde eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2017 gesetzt.
Und der Rückbau wird teuer für die Bürger und kompliziert in der Ausführung.
Als sicher gilt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen nach Europarecht eine Umweltverträglichkeitsprüfung gem. der FFH - Richtlinie durchzuführen sein wird.
Hinzu kommt, dass auch der Landkreis in seiner umstrittenen LSG - Verordnung explizit Abbrucharbeiten untersagt hat.
Um in diesem komplexen Geflecht von Straßenrecht und Ökologie weitere Fehler zu vermeiden ( Brutzeiten /Zugvogelzeiten, etc. ) , bedarf es der Einbindung von qualifizierten Fachleuten ...und die kosten richtiges Geld.
Fakt ist, ein Mediationsverfahren kann Monate dauern.
Für die Dauer eines solchen Verfahrens wird der anhängige Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg nach der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesetzt.
Also alles nur ein Manöver der Stadt, um das nahende Urteil zu verzögern und wertvolle Zeit ( über die Hauptsaison ) zu gewinnen ?
Es darf spekuliert werden.
Verwundern muss im Übrigen der publikumswirksame Hinweis , die Stadt habe „ im Jahr 2015 einen Vertragsentwurf vorgelegt, der unter anderem die Zahlung von vier Millionen Euro vorsah. Des weiteren habe der Rat Eckdaten dazu beschlossen .“
Unerwähnt bleibt allerdings, dass dieser Ratsbeschluss vom 16. Februar 2015 nie umgesetzt worden ist . Vielmehr erklärten Bürgermeisterin und Stadtdirektor kurz darauf öffentlich, dass eine gütliche Einigung mit dem Landeigner derzeit keinen Sinn mache.
Nach glaubhafter Versicherung des Eigentümers war diesem der jetzt thematisierte Vertragsentwurf überhaupt nicht bekannt, geschweige dass er ihn erhalten habe.
Tatsache ist, dass dem Eigentümer und Kläger bis heute kein schriftliches Vertragsangebot vorliegt.
Unsere Gruppe im Rat wird den Vorgang aus 2015 wie auch den o.g. Pressebericht zum besseren Verständnis hinterfragen .
Im Übrigen gehen wir davon aus, dass der Eigentümer zu den irreführenden Aussagen der Stadtvertreter noch öffentlich eine Klarstellung verlangen wird.
Es bleibt aber ein bitterer Nachgeschmack und die alles entscheidende Frage nach dem Motiv .
Zweifellos muss aus den letzten öffentlichen Verlautbarungen der Stadt gefolgert werden, dass man nach wie vor an einer schnellen Lösung und damit an der Rettung der Straße nicht interessiert ist.
Der Rückbau wird förmlich provoziert.....und im Vorfeld einer endgültigen Niederlage und eines finanziellen Desasters soll vermutlich vorsorglich schon zum Eigenschutz und als Rechtfertigung dem Bürger gegenüber ein Sündenbock aufgebaut werden.
Darüber kann auch die schon fast gebetsmühlenartig behauptete angebliche Gesprächsbereitschaft seitens der Stadt nicht hinweg täuschen.
Die Zeche wird am Ende wieder der Bürger zahlen dürfen . Die Auswirkungen auf die Entwicklung des Ortsteils Bensersiel sind vorhersehbar, zumal zu erwarten sein dürfte , dass die alles entscheidende Schutzgebietsausweisung des Landkreises rechtlich keinen Bestand haben wird.
Das bedeutet, dass eine infrastrukturelle Weiterentwicklung des jetzigen Ortskerns ausgeschlossen ist.
Unsere Gruppe hofft ….auch mit Verweis auf alle bisherigen Warnungen..... dass die obigen Ausführungen den Rat oder wenigstens Teile dessen erkennen lassen, um was es geht und welch schwere Verantwortung sie gerade in dieser Situation gegenüber unserer Heimatstadt tragen.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.