Mit Schreiben vom 26. März 2015 hatte unsere Gruppe deshalb den „Harlinger“ gebeten, den wahren Ablauf des Vorgangs und den wirklichen Hintergrund unserer Initiative wieder zu geben und dabei auch Ross und Reiter zu nennen.
Leider ist das bis heute nicht geschehen, so dass wir uns als betroffene Ratsmitglieder verpflichtet fühlen, die Esenser Bürger auf diesem Weg über die Fakten zu informieren.
By the way..... aber der Vollständigkeit halber:
Das in dem Pressebericht ( von unserer Gruppe überhaupt nicht angesprochene) hochstilisierte Thema um die fehlende Unterschrift des Bürgermeisters und die damit zusammenhängende Frage der „verpflichtenden Erklärung“ ist zwischenzeitlich vom Innenministerium geklärt worden.
Danach wäre die zweite Unterschrift nicht erforderlich .
Meine ganz persönliche Bewertung:
Bei dieser Entscheidungsfindung war dem Innenministerium mit Sicherheit nicht der gesamte Sachverhalt , wie z.B. die mit der Kündigung ausgelösten finanziellen Nachwirkungen für den Haushalt der Stadt, bekannt.
Auch stellt sich in dem Zusammenhang die Frage nach der Verantwortlichkeit für die „ einsame“ Entscheidung.
Selbstverständlich muss auch der Frage nach Regress - bzw. nach Schadensersatzansprüchen nachgegangen werden, zumal nach meiner Überzeugung der Stadt durch das falsche Instrument der Kündigung erneut ein erheblicher finanzieller Schaden zugefügt worden ist.
Dazu hat der Landkreis bislang noch nicht Stellung bezogen.
Wirklich beängstigend und bedenklich für das Selbstverständnis einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts :
Bis heute ist die selbstherrliche „Eilentscheidung“ immer noch nicht dem Rat vorgelegt worden, obwohl sie unbestritten rechtswidrig war und somit im Innenverhältnis rechtsstaatlich auch keinen Bestand haben dürfte.
Die Methode hat System und entspricht dem hinlänglich bekannten Esenser Modell : nur keinen Fehler zugeben und korrigieren , stattdessen die Angelegenheit vertuschen und durch Aussitzen verdrängen....
Jetzt nachfolgend endlich zur Richtigstellung bzw. Ergänzung des Presseberichts vom 26. März 2015.
Gruppe - / BfB - im Stadtrat Esens
Erwin Schultz, Wolder Flage 3, 26427 Esens ; Tel. 04971-926580
Arno Nerschbach , Fraukeweg 10, 26427 Esens ; Tel. 04971-50013
Esens, den 26.03.2015
Herrn
Klaus - Dieter - Heimann o.V.i.A.
Anzeiger für Harlingerland
Am Markt 18
26409 Wittmund
Pressebericht „ Es bleibt bei einer wirksamen Kündigung“ in Ihrer Ausgabe vom 26.März 2015
Sehr geehrter Herr Heimann,
mit Erstaunen und Befremden lesen wir Ihren o.g. Artikel zu der von uns der Kommunalaufsicht vorgelegten Frage der so genannten „Eilentscheidung“.
Abgesehen davon, dass seit geraumer Zeit in Ihrer lokalen politischen Berichterstattung jede von unserer Gruppe geäußerte Kritik konsequent ignoriert und verschwiegen wird, spricht der Anzeiger neuerdings darüber hinaus nur von „einigen Ratsmitgliedern“, statt Ross und Reiter zu nennen .
Diese Art der Berichterstattung hat inzwischen System.
Wir nehmen unsere Verpflichtung aus dem Amt eines Ratsmitgliedes sehr ernst, dazu gehört lt . NKomVG auch die Kontrolle der Verwaltung.
Wie bitter nötig diese Kontrollfunktion gerade in Esens ist, dürft auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein.
Wenn eine rechtskonforme Arbeitsweise in unserer Kommune aufgrund der derzeitigen Konstellation nicht erreichbar ist, muss auch das legale Mittel, die Kommunalaufsicht um Hilfestellung zu bitten, zulässig sein.
Abgesehen von den bislang geschilderten Begleitumständen ist der genannte Artikel sachlich falsch und deshalb dazu geeignet, die Öffentlichkeit zu täuschen , ob bewusst oder fahrlässigerweise, sei dahin gestellt.
Wir gehen davon aus, dass auch Ihnen an der Wahrheit gelegen ist und bitten deshalb , die folgende Richtigstellung an gleicher Stelle und in vergleichbarer Aufmachung abzudrucken.
„ In dem Pressebericht „ Es bleibt bei einer wirksamen Kündigung“ können wir keinen Widerspruch unserer Rechtsauffassung zu der des Landrates erkennen.
Auch geht die Behauptung des Verfassers, der „Landrat stützt Stadtdirektor“ ins Leere .
Was war tatsächlich passiert ?
Mit Datum vom 31. 12. 2014 hatte der Stadtdirektor den Ratsmitgliedern per E-Mail lapidar mitgeteilt: ….Daher haben Bürgermeister Wilbers und ich im Einvernehmen mit Kurdirektor Braatz heute entschieden, den Haustarifvertrag zum 31.03.2015 zu kündigen“.
Nach unser Auffassung hätte diese Entscheidung vom Rat der Stadt getroffen werden müssen und nicht vom Stadtdirektor und Bürgermeister im Alleingang, schon gar nicht „im Einvernehmen mit dem Kurdirektor“ als damaligem Beschäftigten des TEB.
Auch die Rechtfertigung dieses Vorgehen als so genannte „Eilentscheidung“ war nach unserer Bewertung verfassungswidrig.
Da der Stadtdirektor auf unsere diesbezügliche Kritik keine Reaktion zeigte, sahen wir uns gezwungen, die Kommunalaufsicht einzuschalten.
Es ging also einzig und allein um die Frage, ob die „Eilentscheidung“ gerechtfertigt war und nicht etwa um die fehlende Unterschrift des Bürgermeisters.
Dass der Stadtdirektor die Kündigung allein unterschrieben hatte, erfuhren wir also tatsächlich erst aus dem Antwortschreiben des Landkreises vom 13. März 2015.
Bis dahin war uns dieser zusätzliche Mangel im Kündigungsverfahren nicht einmal bekannt.
Das macht umso deutlicher, dass durch den Pressebericht sachlich ein völlig falscher Eindruck erweckt wird .
Wir zitieren aus unserem Antrag vom 19.02. 2015 den abschließenden Satz :
„Dabei sind wir uns durchaus der Situation bewusst, dass , auch , falls im Innenverhältnis verfassungs- und somit rechtswidrig verfahren worden sein sollte, vermutlich die Kündigung in der Außenwirkung gegenüber der Gewerkschaft Bestand haben dürfte.“
( Der gesamte Text unseres Antrages ist auf der Homepage BfB-CDU-Esens. de nachzulesen).
Insoweit kann von einer abweichenden Rechtsauslegung von der des Landrats nicht die Rede sein, im Gegenteil, wir waren nachweisbar von Anfang an der gleichen Rechtsauffassung wie der im Pressebericht zitierte Landrat.
Ob es sich bei der Kündigung um eine „verpflichtende Erklärung“ handelt oder nicht, darüber kann juristisch trefflich gestritten werden, wäre aber im vorliegenden Fall alles andere als zielführend..
Die vorsorglich vom Landrat angeregte nachträgliche und somit auch rückwirkende Genehmigung durch den Bürgermeister könnte natürlich diesen Aspekt des möglicherweise formalen Mangels der Kündigung heilen und somit jede weitere Debatte erübrigen..
Also noch einmal :
die fehlende Unterschrift war nicht der Grund , der „zu Irritationen im Rat“ geführt hat , sondern allein die Frage zur Rechtmäßigkeit der einsamen „Eilentscheidung“ unter Umgehen des höchsten Verfassungsorgans der Kommune.
Zum Schluss der Ordnung halber :
Wenn im Anzeiger ausgeführt wird, dass Esens als Mitgliedsgemeinde eine „zweigleisige“ Verwaltungsform habe, so dürfte das nach unserer Lesart der Niedersächsischen Kommunalverfassung nicht zutreffen.
In den Erläuterungen zu §103 des NKomVG heißt es dazu wie folgt : „ Die Mitgliedsgemeinden sind ab dem 1.11. 1996 eingleisige Gemeinden mit den in § 103 ff. normierten Abweichungen, und zwar auch dann, wenn sie nach § 106 einen Gemeindedirektor haben“.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass es bei dem Komplex des Haustarifvertrages um sehr viel mehr geht als nur die jetzt diskutierte Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung oder auch der Eilentscheidung...es geht um dessen überflüssigen Abschluss und die normativen Nachwirkungen aufgrund der Kündigung mit entsprechenden finanziellen Folgen auf den Haushalt der Stadt .“
Mit der Richtigstellung des Sachverhaltes hoffen wir auch in ihrem Sinn gehandelt zu haben und danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Schultz und Arno Nerschbach