Schön wäre eine Wiederholung dieser netten Lügengeschichte in Moorweg.....der Bürgermeister Schröder sitzend auf einer mit unbekanntem Ziel fort fliegenden Kanonenkugel ohne Wiederkehr …..oder wenigstens der Versuch des hilflosen Bürgermeisters , sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen, in den er sich wegen ständiger Lügen, Halbwahrheiten und bewussten Verschweigens relevanter Tatsachen selbst hinein manövriert hat.
Beide vom Lügenbaron erfundenen Geschichten gehören jedoch leider einer vergangenen Märchenwelt an ...auf diesen wünschenswerten Lösungsansatz können wir also nicht wirklich hoffen.
Den unterhaltsamen Lügenmärchen des Freiherrn möchte man noch belustigt und gerne zuhören, schaden sie doch keinem und tragen sogar zu einer netten Unterhaltung bei. .
Anders die Situation in Moorweg.
Dort „regiert“ ein Bürgermeister, der ….ganz offensichtlich überfordert ...sein Heil im permanenten Auftischen von Lügengeschichten sucht und nicht einmal davor zurück schreckt, Bürger der eigenen Gemeinde auf das Übelste zu beschimpfen.
So wurde er schon wieder dabei ertappt, gelogen und … mit der vermutlichen Folge …..betrogen zu haben.
Diesmal geht es um angeblich von Herrn Schröder „erlassene“ Vergabekriterien ( übrigens: die alleinige und sachliche Zuständigkeit , Rechtsangelegenheiten durch Erlasse regeln zu dürfen, haben in Deutschland ...natürlich ausgenommen der Bürgermeister der Gemeinde Moorweg..... nur Minister ) .
Lesen Sie dazu den Beitrag des Herrn Lohs, auch unter dem Aspekt, wie man juristisch mit den bereits zugesagten bzw. vergebenen Bauplätzen um geht, zumal die Zuteilung zweifellos ohne jede Rechtsgrundlage durchgeführt wurde.
Vorab noch meine ( kurze ) Einschätzung der unappetitlichen und seit längerer Zeit schwelenden Angelegenheit :
Das Problem um den lügenden Bürgermeister beschränkt sich jedoch nicht nur auf Moorweg.
Betroffen ist auch die Samtgemeinde Esens und der Samtgemeindeverband der CDU Esens, den Schröder als 1. Vorsitzender „leitet“.
Mit Kopfschütteln kann man nur zur Kenntnis nehmen, dass die Partei an solch einem Zeitgenossen festhält... immerhin dürfte jedem bislang ratlosem Bürger jetzt auch verständlich werden, warum die CDU seit Jahren in einer politischen Starre verkümmert...ohne jede eigene Initiative oder Idee.
Dass dieser Vorsitzende sich auch noch unverfroren und unbekümmert ,umringt von seinen anscheinend gut gelaunten Vorstandskollegen , in der Presse abbilden lässt, während er langjährige Parteimitglieder ehrt, so als sei nichts passiert, verschlägt einem förmlich die Sprache. ( Siehe „Harlinger“ vom 04.12. 2014 ).
Bei genauerer Betrachtung der abgebildeten Vorstandsmitglieder spricht das Foto allerdings Bände.... und lässt folgerichtig durchaus Rückschlüsse auf den inneren ( moralischen ) Zustand der CDU zu.
Als politischer Faktor für unsere Kommune kann diese Partei getrost weiterhin vernachlässigt werden....sie bedarf dringend einer personellen Veränderung.
Nun endlich zum Leserbrief....
06. Dezember 2014
Kommunalaufsicht kassiert Geheimabsprachen
Wie man weiß, bemühen sich einige Einwohner bereits seit Februar 2014 bei Bürgermeister Schröder um Auskunft hinsichtlich der Vergabekriterien für die Bauplätze im Moorweger Neubaugebiet Königsweg II, und zwar weitgehend erfolglos.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 10. November wurden sie dafür übel von Herrn Schröder angegangen und er verstieg sich zu der öffentlichen Erklärung, daß er Fragen der Einwohnerin Dr. Vera Fitsch und Schreiben des Einwohners Jürgen Lohs grundsätzlich nicht beantworte, eine Äußerung, die so unverschämt ist wie deren Konsequenz rechtswidrig.
Im weiteren Verlauf behauptete er dann, die Eingaben der Frager an die Kommunalaufsicht seien von Landrat Köring „vollumfänglich abgewiesen“ worden, wiederum eine Bürgermeisteraussage, die mit den Fakten nicht übereinstimmte (ich erinnere an dessen Stellungnahme zum Tonabbau) - und dies ist nicht Schuld der Fakten!
Gegenüber der Kommunalaufsicht erklärte der Moorweger Bürgermeister daraufhin, er habe Vergabekriterien „erlassen“.
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 18.11.2014 jedoch hält Landrat Köring dem nun entgegen: „Die Vergabekriterien, welche Herr Schröder mir vorlegte, wurden (...) vom Rat der Gemeinde Moorweg im nicht öffentlichen Teil festgelegt.
Da für diesen Beschluss die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vorgelegen haben, ist dieser Beschluss mithin ungültig.“
Das bedeutet, die von Herrn Schröder behaupteten Vergabekriterien für Baugrundstücke sind erwartungsgemäß bis heute nichts weiter als eine Geheimabsprache zwischen Bürgermeister und Ratsmitgliedern, und später, „in einer der nächsten Ratssitzungen“ sollen dann welche im öffentlichen Teil beschlossen werden, „damit diese Rechtsgültigkeit erlangen können.“
Aus diesem Sachverhalt erwächst eine gravierende Folgefrage: Worin unterscheiden sich die alten, nicht öffentlichkeitstauglichen Geheimabsprachen von den neuen zu beschließenden Vergabekriterien?
Und was geschieht nun mit all den Grundstücksvergaben bzw. -zusagen, die ja auf der Basis der rechtsunwirksamen Geheimabsprachen erfolgten?
Haben die abgewiesenen Bewerber nicht einen Rechtsanspruch auf ein erneutes Vergabeverfahren?
Diese und ggfls. weitere Fragen wird Bürgermeister Schröder oder aber die Kommunalaufsicht „vollumfänglich“ zu beantworten haben.
Moorweg, 30. November 2014
Jürgen Lohs