Stattdessen dekretiert er nur in seiner rechten Ecke online:
Nächste Ratssitzung, Montag, 19. Januar 2015, 20:00 Uhr, im Sitzungsraum, Schulweg 2
Sitzung beginnt mit nichtöffentlichem
Teil (www.moorweg.de :Schröder mit Erlaß, v.l.n.r.) und bescheidet Einwohner, die sich für den Rest interessieren und deren Selbstachtung es zulässt, sie mögen vor der Tür warten - Regenschirm und Laterne mitbringen!
- bis ihnen Einlass gewährt wird. Der Außenbereich vor diesem „Schulungsraum“ nämlich bietet weder Beleuchtung noch Wetterschutz, so dass des Meisters Bürgern nicht nur intellektuell Abhärtung
angesagt ist.
Wer gar die jeweilige Tagesordnung kennenlernen möchte, mag sich diese durch die versiffte Glasscheibe des Schaukastens am Gemeinde„büro“ dechiffrieren.
Die Themen selbst jedoch sind ebenso wurscht wie die Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, denn was letztlich an sogenannten Beschlüssen zustande kommt, ist gesichert nicht zu erfahren, weil die Niederschrift dazu von Bm Schröder selbst verfasst wird, der auch darüber befindet, ob bzw. wo diese gar öffentlich einzusehen wäre - in der Regel gar nicht, so wie auch etwaige Beschlussvorlagen - ein Schreckenswort, das niemand wirklich will, weil es nach Verstand und Vorbereitung riecht.
Die Amtssprache ist Tuschelplatt (öffentliche Sitzung) und Herrengedeck (nichtöffentliche Sitzung). Die Nichtöffentliche Sitzung ist beliebt, da sie keine öffentliche Einladung, keine Fristeinhaltung, keine Tagesordnung, keine Protokollabfassung und -veröffentlichung benötigt; gelegentlich blitzt durch, dass so ein Treffen stattgefunden haben könnte, wenn versehentlich in einer Folgesitzung darauf Bezug genommen wurde.
Ob Beschlüsse rechtmäßig sind oder gar Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit vorgelegen haben, befindet später die Kommunalaufsicht, ein scheues und fußkrankes Reh, sofern man dort zu einem unbekannten Beschluss oder einer unveröffentlichten Tagesordnung nachzufragen vermag, was naturgemäß selten gelingt.
Ob und wessen Einwohnerfragen beantwortet werden, entscheidet und erklärt der Moorweger Bürgermeister vor Ort und nach Tagesform, Rechtsgrundlagen gibt es dazu keine. Für Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Bürgermeister ist gem. NKomVG. der Gemeinderat zuständig und dieser behandelt diese in nichtöffentlicher Sitzung;
Zeit, Ort und Ergebnis bleiben geheim.
„Wer stolz ist, in Moorweg zu wohnen“ (Schröder), kann bei ihm eine Fahne für 15 € erwerben, damit sein Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird
(http://harlinger.de/nachrichten.aspx?ArtikelNr=6465);
Wer in einer Nachbargemeinde wohnt, sollte sich schämen.
Die Fahne zeigt das Wappen von Moorweg mit den Symbolen Torf und Faustkeil, politisch für Kopf und Hand.
Jürgen Lohs