01.April 2021
Finale Entscheidung im Jahrzehnte langen Rechtstreit um die Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.
Lesen Sie bitte im Menü "Aktuelle Themen " die Beiträge vom 10. Februar und 30.März 2021 zum ( vermutlichen) Abschluss des Rechtstreits um den "längsten Schwarzbau " der Republik.
26. September 2018
Fortsetzung des Beitrags „ Was tut sich in der rechtsuntreuen Stadt “ vom 04. August 2018 unter „Aktuelle Themen.“
Heutiges Thema : Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Nach wie vor hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch keinen Verhandlungstermin in der Klage gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung 25 II des Landkreises Wittmund festgelegt.
Auch in der Angelegenheit des am 18.04. 2018 vom Rat der Stadt beschlossenen Bebauungsplanes Nr.89 , mit dem die Stadt die rechtswidrig gebaute KES zum x-ten Mal nachträglich legalisieren möchte ( siehe den Beitrag auf dieser Seite vom 02.Mai 2018) , herrscht Unheil verkündende Stille. mehr
02. Mai 2018
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel..........Bebauungsplan (Bplan) Nr.89
Der Rat der Stadt Esens hat am am 18. 04. 2018 den nächsten Bebauungsplan beschlossen ( inzwischen der achte ), um die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße Bensersiel , die es eigentlich gar nicht geben dürfte , nachträglich zu legalisieren.
Nach unserer Überzeugung ein weiterer untauglicher , dafür aber sündhaft teurer Versuch, europäisches Recht auszuhebeln und höchtrichterliche deutsche Rechtsprechung auszutricksen.......
und ggfs.der Startschuss zu einem weiteren Rechtsstreit …....und darüber hinaus möglicherweise Initialzündung für noch größeres Ungemach, in dessen Folge sogar der Konflikt um die KES zur Randnotiz verkümmern könnte.
Da der Vertreter des BZE im Rat der Stadt aus zwingenden persönlichen Gründen an der o.g. Ratssitzung nicht teilnehmen konnte, nimmt das BZE nachfolgend zu dem Beschluss Stellung. mehr
17. Januar 2018
Kommunale Entlastungsstraße …...Kläger lehnt das Angebot der Stadt ab.
Der Versuch sich reinzuwaschen …...
In großer Aufmachung berichtet der Anzeiger gleich zweimal über die erneute Bauchlandung der Stadt...leider nur einseitig und parteiisch , kritische Stimmen von Ratsmitgliedern, die „im Stoff stehen“ waren wohl nicht erwünscht.
Solche seit längerem beobachtete einseitige Berichterstattung gibt nicht nur Anlass zur Sorge um eine unabhängige und objektive Information der Öffentlichkeit ( Pressekodex), sondern nährt obendrein den vieler Orts erhobenen Verdacht , dass Vorwürfe einer selektiven Berichterstattung ( Stichwort : Lügenpresse) nicht ganz unberechtigt sein könnten.
„ Einigung zu Umgeheung weiter offen“ titelt das Lokalblatt am 11.01. 2018 die Absage des Klägers , um tags darauf die um den Stellvertreter des Stadtdirektors erweiterte Runde der Stadtrepräsentanten scheinheilig und unisono verkünden zu lassen, dass die Stadt „Offen für eine Mediation“ sei.
Unbenannt bleiben dabei allerdings die wahren Gründe , die den Kläger veranlasst hatten, das Angebot der Stadt abzulehnen.
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15.12. 2017
KES : Vergleichsangebot an den Kläger und Eigentümer
Aufgrung vieler Nachfragen verunsicherter Bürger zu o.g. Thema nachfolgend eine kurze Stellungnahme .
Lesen Sie weiter unter Menü „Aktuelle Themen“ , heutiges Datum.
13. Dezember 2017
NWZ : „Für diese Straße kassiert Esens eine drastische Rüge“
überschreibt Marco Seng von der Nordwest Zeitung seinen Bericht über die Sitzung des Verwaltungsgerichtes vom 22. November 2017.
„Jahrelange Rechtsuntreue“ wirft das Verwaltungsgericht Oldenburg der Stadt Esens vor und geht berechtigterweise sogar davon aus, dass „die Verantwortlichen ihr rechtsuntreues Verhalten fortsetzen bzw. bei nächster Gelegenheit wieder aufnehmen werden.“
Bitte nicht vergessen :
Die Stadt Esens ist eine „Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts“ oder sollte gem. der Niedersächhsischen Verfassung jedenfalls eine solche sein.!
Wie die Bürger über das beschämende Verhalten Esenser Kommunalpolitiker und Verwaltung denken, machen exemplarisch Zuschriften empörter Bürger deutlich.
Nachfolgen stellvertretend einige kurze Auszüge von Leserzuschriften. mehr
26.November 2017 Kommunale Entlastungsstraße taz -die Tageszeitung vom 24. November 2017 Der Elefant im Porzellanladen ...ohne Kommentar ! „Jetzt aber wirklich: Durchfahrt verboten Deutschlands berühmtester Schwarzbau ist 2.100 Meter lang.
Seit Jahren dauert der Rechtsstreit um die
Umgehungsstraße in Bensersiel.
Jetzt gab es wieder ein Urteil mehr
24.November 2017
24. November 2017
Kommunale Entlastungsstraße (KES)...... nächster Akt !
Am 22. November 2017 kassierte die Stadt Esens aufgrund einer Feststellungsklage des Grundstückeigentümers vor dem Verwaltungsgericht (VG) eine weitere saftige juristische „ Klatsche“.
Das VG Oldenburg erkannte in dem Rechstreit AZ: 5A 2233 / 16 zur Sperrung der Kommkunalen Entlastungsstraße „ im Namen des Volkes“ für Recht , dass die Stadt Esens das ihr obliegende pflichtgemäße Ermessen in der Vergangenheit in grober Weise verletzt habe.
Nachdem bereits im Jahr 2014 das Bundesverwaltungsgericht den Bau der Straße als rechtswidrig erklärt hatte, durfte die Stadt mangels einer dafür notwendigen Rechtsgrundlage die Benutzung der KES durch den öffentlichen Verkehr nicht zulassen und hätte das Befahren mit „wirksamen“ Maßnahmen unverzüglich unterbinden müssen. mehr
10. November 2017
10. November 2017
Kommunale Entlastungstraße Bensersiel :
Bebauungsplan Nr. 89 passiert städtische Gremien .
Sowohl der Bau –als auch der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens halten an dem Bplan 89 fest und stimmten in ihren Sitzungen vom 08 . November 2017 der öffentlichen Auslegung zu.
In seiner heutigen Ausgabe berichtet der Anzeiger zutreffend, dass der Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung mit großer Übereinstimmung an dem Bplan 89 festhalten will und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt ist, den vorliegenden Entwurf des Bplanes 89 gem. §3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Auch der Verwaltungsausschuss , der unmittelbar nach dem Bauausschuss zusammentrat, kam zu der Überzeugung, an dem Bplan , dessen Aufstellung der Rat bereits vor einem Jahr
beschlossen hatte, festzuhalten. mehr
03. November 2017
Kommunale Entlastungstraße Bensersiel
Landgericht Aurich erteilt der Stadt Esens Nachhilfeunterricht.
Schallende Ohrfeige für Stadtdirektor und Rat der Stadt Esens !!
In der Schadenersatzklage des widerrechtlich enteigneten Landeigentümers gegen die Stadt Esens kam es heute zum ersten Anhörungstermin. Die Fronten waren erwartungsgemäß schnell geklärt und der Vorsitzende Richter machte auch keinen Hehl aus seiner Meinung .
Der Kläger, der bis heute noch keinen einzigen Cent Schadensersatz für den Raub seines Landes erhalten hatte, machte in seiner Klage einen Anspruch von mindestens 86.000,- Euro Entschädigung inklusive Prozesskosten geltend. mehr
02. November 2017
03. November 2017
Die Spitze des Eisbergs
Die gestrige Pressemitteilung zur illegalen kommunalen Entlastungsstraße gibt nur einen kleinen, eher zu vernachlässigenden Teilaspekt der augenblicklichen Situation um den „längsten Schwarzbau der Republik“ wieder.
Ein Heer von Anwälten und Beratungsfirmen verschlingt nach wie vor im Auftrag einer fachlich weit überforderten Verwaltung und schon bemitleidenswerter Kommunalpolitiker Tag für Tag immense Summen an Steuergeldern......eine Offenbarung des ganzen Ausmaßes der Hilfslosigkeit .
Gute und in der Sache begründete Ratschläge werden vom hohen Ross aus ignoriert ...ja, sie sind sogar unerwünscht . Da, wo möglich, wird jede Gelegenheit genutzt, kritische Stimmen mit offen gezeigter Häme zu unterdrücken.....koste es was es wolle. mehr
19. Oktober 2017
Unglaubliche Geldverschwendung !
Esens Stadtdirektor Harald Hinrichs :
„Steuerzahlerbund macht es sich zu einfach, wenn er behauptet, man müsse die rechtliche Seite
erst klären, bevor man baut. “
Der Bund der Steuerzahler hat am Donnerstag, den 5. Oktober 2017, das aktuelle Schwarzbuch veröffentlicht.
Darin finden sich die extremsten Steuersünden des Jahres. Zu diesen gehört auch eine Umgehungsstraße in Bensersiel, die mehrere Millionen Euro gekostet hat, auf der aber eigentlich niemand fahren darf!
Lesen Sie mehr unter "Aktuelle Themen", heutiges Datum .
16. Oktober 2017
Widmung eines Teilabschnittes der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel für den öffentlichen Verkehr.
Heute also...wenn auch mit zeitlicher Verzögerung..... die im Beitrag vom 25.September auf dieser Seite angekündigte Stellungnahme zum TOP 14 der Ratssitzung vom 18. September 2017.
Man könnte es kurz machen : Der Punkt wurde von der Tagesordnung genommen !
Das war's !!!
Keine Erklärung, schon gar keine Begründung... keine Nachfrage.... keine vertiefende rechtliche Erörterung, weshalb überhaupt die Widmung geplant war und weshalb jetzt die plötzliche Kehrtwende.
Es hat scheinbar auch keinen interessiert.
Natürlich steckt Kalkül dahinter....und …... richtig vermutet... wohl kein gutes.
Bei Interesse lesen Sie mehr unter Aktuelle Themen , heutiges Datum.
02. September 2017
Nichtöffentliche Sitzung des Stadtrats vom 29.August 2017.......und hier die versprochene Information zum Ergebnis.
Unter der Schlagzeile „ Eigentümer sprechen vor dem Rat“ berichtet auch der Anzeiger mit Datum 31.08.2017 über die Veranstaltung und bezieht sich in seinem Pressebericht ausschließlich auf die Darstellung der Bürgermeisterin und des Stadtdirektors.
Dass die Öffentlichkeit überhaupt erst von diesem Sondierungsgespräch erfährt, ist der Vorschau auf dieser Homepage sowie der des Ratsmitgliedes Ole Willms geschuldet.
Dazu und zum Thema Transparenz später mehr !
Die Gruppe BZE/ Ole Willms bewertet das Gespräch mit dem Landeigentümer und die sich daran anschließende Erörterung im Rat wie folgt.
Lesen Sie mehr unter „Aktuelle Themen“, heutiges Datum .
10. August 2017
Nägel mit Köpfen !
Es wird Zeit, erste Schritte zu unternehmen, um den in der Causa der kommunalen Entlastungsstraße angerichteten finanziellen Schaden in Millionenhöhe zu begrenzen.
Beginnen sollten wir dabei mit der Ära Professor Dr. Stüer, der über Jahre als Rechtsbeistand die Stadt Esens juristisch beraten hatte....mit dem zwischenzeitlich über die Grenzen hinaus bekannte Ergebnis. mehr
21. Juli 2017
„Kehrtwende im Straßenpoker“
überschreibt die Nordwest Zeitung (NWZ) einen heute veröffentlichen Pressebericht zur leidigen Angelegenheit der kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel.
Aber nicht nur bei der NWZ ist das Interesse an der Tragikomödie des wohl berüchtigsten Schwarzbaus der Republik nach wie vor ungebrochen , auch die überregionale Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) sowie die Fernsehsender ZDF und RTL bleiben beim Straßenpoker am Ball und haben aktuell neue Dreharbeiten am „Tatort“ vorgenommen.
Lesen Sie weiter unter „Aktuelle Themen“ , heutiges Datum.
17.Juli 2017
Kommunale Entlastungsstraße ….....Esens in der Sackgasse !
Rückbau der rechtswidrig gebauten Straße aus eigener Kraft nicht mehr zu verhindern !
Parallelen zur Situation 2014 drängen sich auf, als verständige Ratsmitglieder versucht hatten, mit einem gütlichen Vergleich dem vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 zum Bplan Nr. 67 zuvor zu kommen .
Diesmal geht es in der Hauptsache um die Landschaftsschutzgebietsverordnung des Landkreises vom 13. 10 2016, gegen die der Landeigentümer wegen offensichtlich gravierender rechtlicher Mängel vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben hat....nach meiner Bewertung mit guter Aussicht auf Erfolg. Lesen Sie mehr unter Menü „Aktuelle Themen“, obiges Datum.
18. Juni 2017
Professor Dr. Stüer wegen schweren Parteiverrats zu 14 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
„Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil darf der 69-Jährige seinen Beruf als Anwalt nicht mehr ausüben, verliert sein Notariat, eventuell auch seine Lehrbefugnis als Honorarprofessor und sein Bundesverdienstkreuz, wie der Richter andeutete. Der Verurteilte zeigte sich nach Richterspruch kampfeslustig: Seine Verteidiger beabsichtigten, Revision einzulegen und vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, kündigte er an.......“
so ein Auszug aus dem Bericht der Nordwestzeitung vom10 Juni 2016
„Der bundesweit bekannte Verwaltungsjurist Bernhard Stüer aus Münster steht vor den Trümmern seiner jahrzehntelangen glanzvollen Karriere“ so leitet die Zeitung den Presseartikel ein.
Bundesweit bekannt ja, aber war die Karriere wirklich immer so „glanzvoll“ ?
Und warum ist das Urteil auch für Esens bedeutungsvoll ?
Lesen Sie weiter unter "Aktuelle Themen" , heutiges Datum.
11. Juni 2017
In seiner Ausgabe vom 09.Juni 2017 veröffentlicht der „Anzeiger“ eine gemeinsame Stellungnahme der Vereine „Bensersiel aktiv“ und des „ Kurvereins Bensersiel und Umgebung“ zur bevorstehenden Sperrung der kommunalen Entlastungsstraße.
Mag man auch in Teilen den geäußerten Befürchtungen der beiden Sprecher Rudek und Kettwich noch zustimmen, so müssen einem halbwegs mit der Materie vertrauten Leser ob der grenzenlos naiven und von wenig Kenntnis getrübten juristischen Bewertung der beiden die Haare zu Berge stehen.
Sie bedienen weiterhin unbeirrt…. immun gegen Fakten.... die Strategie der Täuschung und Verunsicherung der Öffentlichkeit , indem sie wahrheitswidrig …. ob bewusst, fahrlässig oder auch nur aus grober Unkenntnis, sei dahin gestellt........ den Landeigentümer für die augenblickliche Eskalation in der causa Entlastungsstraße verantwortlich machen .
So beklagt der Sprecher von „Bensersiel aktiv“ , dass ein „ganzer Ort aufgrund der Interessen eines Einzelnen in Geiselhaft genommen werde“ und erklärt einer verblüfften Leserschaft , dass es in der Vergangenheit „ Gerichtsurteile gegeben habe, die den Bau der Straße legalisierten“.
Solche Äußerungen offenbaren einen eklatanten Realitätsverlust und haben zu europäischer und nationaler Rechtsprechung keinerlei Bezug. Lesen Sie den ganzen Artikel unter „Aktuelle Themen“ , heutiges Datum.
12. Mai 2017
Kommunale Entlastungsstraße......bald Geschichte ?
Nordwest Zeitung, Ostfriesische Nachrichten , die überregionale taz und natürlich die Lokalzeitung „Harlinger Anzeiger“ haben anlässlich der jüngsten Entwicklung das Thema wieder entdeckt.
Nachfolgend wollen wir uns in der Kommentierung auf die Presseberichte unseres Lokalblattes beschränken, obwohl gerade auch der Redakteur Marco Seng der Nordwestzeitung höchst interessante Berichte zu dem Thema veröffentlicht.
„Entlastungsstraße wird bald gesperrt“ … mit dieser Schlagzeile auf der Titelseite des „Harlinger“ vom 10. Mai 2017 wird jetzt auch der letzte Esenser Träumer wachgerüttelt und muss sich wohl oder übel endlich der juristischen Wirklichkeit stellen.
Und die heißt: Der Rückbau der Straße ist auf dem Klageweg nicht mehr zu verhindern.
Eine Tatsache , die alle, die sich mit der Angelegenheit ernsthaft beschäftigt haben, nicht überraschen wird.
Darüber kann auch die zweite Schlagzeile “Wollen die Straße weiter retten“ im „Harlinger“ vom gleichen Tag nicht hinweg täuschen.
Lesen Sie mehr unter „Aktuelle Themen“ , heutiges Datum
30. April 2017
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Fakten …...und ein Blick nach vorne.
Wie im Beitrag vom 27. April angekündigt, nimmt unsere Gruppe im Stadtrat BZE/Ole Willms zu dem jüngsten „Mediengewitter“ anlässlich der bevorstehenden Sperrung der Entlastungsstraße sowie zu einigen öffentlichen Äußerungen beteiligter Kommunalpolitiker nachfolgend Stellung.
Zum besseren Verständnis und der Übersicht wegen können wir nicht jeden einzelnen Pressebericht betrachten und bewerten.
Da jedoch nach unserer Meinung in der Öffentlichkeit in der Gesamtbetrachtung ein falscher , zumindest aber stark verzerrter Eindruck über den wahren Sachverhalt und über Hintergründe und Zusammenhänge erweckt worden ist, wollen wir nachstehend unsere Sicht der Dinge zum aktuell rechtlichen Stand der Angelegenheit darstellen.
Lesen Sie die Beiträge unter heutigem Datum und vom 27.04.2017 unter Menü „Aktuelle Themen“
30. September 2016
Sitzung des Stadtrates am 26.09. 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel .
In der Ratssitzung vom 26.09.2016 wurde erwartungsgemäß die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ beschlossen.
Siehe hierzu auch den Pressebericht des „Anzeigers“ vom 28. September unter der Schlagzeile „ Rat Esens setzt auf letzte Chance“.
Im Interesse unserer ohnehin „gebeutelten“ Stadt möchte man der Aussage des Grünen Mammen und der damit verbundenen Erwartung auf die Rettung der Straße alles Gute und den erwünschten Erfolg gerne wünschen.
Ob allerdings der eingeschlagene Weg tatsächlich der „einzige Weg ist, die Straße abzusichern“ ,wie Mammen behauptet, muss angesichts der in der causa KES ergangenen Rechtsprechung stark bezweifelt werden. mehr
25. Mai 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Streit um Straße wieder vor Gericht !
Die Lokalpresse , so auch der „ Anzeiger“ am 20.05.2015, hat darüber informiert, dass der Streit um die kommunale Entlastungsstraße wieder vor Gericht gelandet ist.
Insoweit nichts Neues..auch nicht unerwartet für Eingeweihte...und offensichtlich bewusst provoziert von den Verantwortlichen der Stadt Esens.
Stellt sich mir die Frage :
Was versprechen sich Bürgermeisterin und Stadtdirektort von dem erneuten gerichtlichen Streitverfahren....außer Zeitgewinn ?
Und welche Erfolgsaussichten hat dieser weitere ….mit hohen Kosten behaftete... Rechtsstreit überhaupt ? mehr
04. Mai 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.... Eigentümer mit seiner Geduld am Ende.
Oldenburger Fachanwalt eingeschaltet !
Der Eigentümer verlangt jetzt die Sperrung der Straße ....und eröffnet damit ggfs. für die Esenser Bürger eine weitere teure Runde im Streitverfahren um den „längsten Schwarzbaus der Republik“. …...mit zur Zeit noch unabsehbaren rechtlichen und finanziellen Folgen für die Stadt .
Zwei eindeutige Urteile des OVG Lüneburg und des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig im Normenkontrollverfahren , eine schallende Ohrfeige durch das OVG im Flurbereinigungsverfahren und die vom Gericht verfügte Rückübereignung der „geraubten“ Landflächen an den Eigentümer....das alles beeindruckt die nach wie vor renitente , gleichzeitig aber auch hilflose Stadt nicht im geringsten. mehr
14. April 2016
Kommunale Entlastungsstraße, Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes und Landschaftsschutzverordnung des Landkreises Wittmund.
Sachstand !
Zur Erinnerung
Am 20. Februar 2016 erschien im Anzeiger die öffentliche Bekanntmachung der Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes 25 II „Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ .
Der Verordnungsentwurf lag aus vom 01. März bis 04. April 2016.
In dieser Zeit konnte jedermann Bedenken und Anregungen vorbringen, insbesondere aber Betroffene und Naturschutzverbände. Die Auslegungsfrist ist nunmehr abgelaufen .
Nach meiner Kenntnis sind erhebliche Bedenken bis hin zum Vorwurf von Rechtsverstößen erhoben worden.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine entsprechenden Ausführungen auf dieser Website.
Wie geht es aber weiter ? mehr
30.März 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.....ein Fernsehbeitrag des NDR vom 29.03.2016 sorgt für neue Verwirrung
Am 29. März 2016 befasste sich der NDR im Rahmen der Sendung „Hallo Niedersachsen“ erneut mit dem „längsten Schwarzbau der Republik“. Dabei ging es der Journalistin im Kern um die Frage, ob der Schwarzbau nachträglich doch noch legalisiert oder tatsächlich zurück gebaut werden müsse.
Wer sich allerdings aus dem Beitrag eine Aufhellung der juristischen Situation erhofft hatte, wurde ein weiteres Mal enttäuscht.
So löste zumindest bei mir der „Fachbeitrag“ des BUND - Experten Wilke van der Meer Unverständnis aus, als er kampflustig verkündete, die Wiederherstellung des Vogelschutzgebietes V63 und den Rückbau der Straße dadurch erzwingen zu wollen, indem er der EU-Kommission eine entsprechende Beschwerde vorlegen wolle.
Von einem Experten hatte ich allerdings erwartet, dass er wissen sollte, dass der Vorgang der EU- Kommission seit Jahren vorliegt, sogar inzwischen angereichert durch zwei weitere Beschwerden gegen die höchst umstrittene Neuabgrenzung durch das Land Niedersachsen.
Dieser Kenntnismangel war ja noch war noch hinnehmbar, jedoch der Kommentar des Umweltrechtlers der Universität Oldenburg, Dr. Ulrich Meyerholt , ließ erhebliche Zweifel an der Seriosität des Fernsehbeitrages aufkommen. mehr
20 . Februar 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.........Sachstand !
Vorab:
In meinen geplanten Beitrag platzt aktuell die heutige Bekanntmachung des Landkreises (siehe „Harlinger“, Seite 52 ) , wonach dieser ankündigt, das
„Landschaftsschutzgebiet 25 II , Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund “ neu auszuweisen.
Damit wird eine weitere Runde eingeläutet, die die Esenser Bürger noch teuer bezahlen werden.
Alle aufgezeigten , höchstrichterlich bestätigten Mängel und eine beträchtliche Anzahl offensichtlicher Ungereimtheiten in der durch die Landesregierung beschlossenen Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes werden damit ignoriert.
Stattdessen provoziert der LK im Schulterschluss mit der Stadt Esens und scheinbar auch mit dem Umweltministerium ein weitere kostspielige und langjährige gerichtliche Streitverfahren......der bereits jetzt angerichtete Schaden wird sich dramatisch weiter erhöhen.... und die Zeche zahlen am Ende wieder einmal wir Bürger.
Ich erinnere nur an die bereits geflossenen Anwaltskosten für den ehemaligen Rechtsbeistand der Stadt , Professor Dr. Stüer....ca. eine Viertel Million Euro .
Geld , dass sinn - und verantwortungslos aus dem Fenster geworfen worden ist..
Was soll man dazu noch sagen ? Den neuen Rechtsbeistand wird' s freuen !
In meiner nachfolgenden Abhandlung spreche ich im Übrigen auch kritische Sachverhalte an, die in der beabsichtigten Landschaftsschutzverordnung ebenfalls ignoriert werden und unberücksichtigt bleiben …..ein gefundenes Fressen für jeden potentiellen Kläger. mehr
16. Januar 2016
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel :
Die Schlinge zieht sich zu.....der Abriss der Straße rückt näher !!
Heute wurden mir von mehreren Seiten...u.a.. vom Wattenrat.... ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) vom 14. Januar 2016 ( Az: C399/ 14 ) sowie eine damit korrespondierende Pressemitteilung des EuGH, ebenfalls vom 14. 01. 2016, übersandt.
In obigem Urteil ging es um eine Entscheidung in einem Verfahren „Grüne Liga Sachsen“ gegen den Freistaat Sachsen.
Streitgegenstand war der Bau der „Waldschlösschenbrücke“ über die Elbe bei Dresden ( Planfeststellungsverfahren ) , die ...wie im Fall der kommunalen Entlastungsstraße... im Natura-200- Schutzgebiet errichtet worden war und somit gegen die „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ ( FFH- Richtlinie , Fauna – Flora – Habitat - Richtlinie ) verstieß.
Brisant und interessant zugleich:
Der Rechtsvertreter der Grünen Liga war Professor Dr. Gellermann, der derzeitige Rechtsbeistand der Stadt Esens.
Lesen Sie weiter unter Menü Kommunale Entlastungsstraße , heutiges Datum
Zwischenruf:
Auf das Projekt „Waldschlössschenbrücke“ hatte sich im Übrigen der langjährige Rechtsbeistand der Stadt Esens , Professor Dr. Stüer, mehrfach berufen, um seinen erfolglosen Plan zur Heilung des gescheiteren Bplanes Nr. 67 zu rechtfertigen .
Weiter im Text:
Bedeutsam für unser Problem um die KES ist, dass das Gericht über die Frage der nachträglichen Heilung eines bereits durchgeführten Projekts entscheiden musste, das widerrechtlich in einem Vogelschutzgebiet ( ohne vorherige Verträglichkeitsprüfung )gebaut worden war.
U.a. führt der EuGH im Leitsatz 2 der Pressemitteilung dazu aus: „ ...... bei einer solchen Prüfung ( gemeint ist die nachträgliche Prüfung auf Verträglichkeit) sind alle zum Zeitpunkt dieser Listung vorliegenden Umstände und alle danach durch die teilweise oder vollständige Ausführung dieses Plans oder Projekts eingetretenen oder möglicherweise eintretenden Auswirkungen auf das Gebiet zu berücksichtigen“
Und da liegt der Hase im Pfeffer ...diese Vorgabe hat das Land Niedersachsen bei der Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes in Bensersiel nämlich nicht berücksichtigt.
Stattdessen hat sich der Umweltminister ….wohl aus gutem Grund....ausschließlich auf Daten vor dem Straßenbau beschränkt und alle straßenbaubedingten Auswirkungen schlichtweg ignoriert.
In weiten Passagen.... besonders die Rn. 60 bis 62 ….. ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs übertragbar auf den Sachverhalt um die KES Bensersiel, für die damit deren Erhalt so gut wie ausgeschlossen sein dürfte.
Ich bin gespannt , wie sich jetzt Rat und Verwaltung der Stadt aus dem selbst verschuldeten und kostspieligen Dilemma ….. vor dem ich seit Monaten gewarnt habe.... heraus winden möchte.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich im Folgenden auf die Ausführungen des Wattenrates .
Das anfangs zitierte Urteil des EuGH sowie die ebenfalls genannte Presseerklärung liegen mir im vollen Wortlaut vor . Des Umfangs und der Übersichtlichkeit wegen verzichte ich an dieser Stelle auf einen Abdruck.
Sollten Sie Interesse daran haben, schreiben Sie mir eine kurze Mail. mehr
07. Januar 2016
Spekulationen , Gerüchte ...wie steht es wirklich um die kommunale Entlastungsstraße zu Beginn des Jahres 2016 ?
Für neue Aufregung hat gesorgt ein Pressebericht der Ostfriesenzeitung vom 30.12. 2015.
Unter der Schlagzeile „ Stadt kommt in ruhigere Bahnen“ nehmen die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor u.a. auch Stellung zum augenblicklichen Sachstand in der Angelegenheit der Entlastungsstraße.
http://www.oz-online.de/-news/artikel/173069/Stadt-kommt-in-ruhigere-Bahnen
Wörtlich erklärt SD Hinrichs dazu „Die Entlastungsstraße ist weiterhin für den Verkehr geöffnet.Die Stadt hoffe auf weitere Gespräche mit dem Klägerehepaar,wolle aber unbedingt weiterhin am Erhalt der Strecke festhalten“.
Diese Veröffentlichung hat den Landeigentümer veranlasst, in einem ausführlichen Schreiben an den „Harlinger“ Stellung zu beziehen.
Darin erklärt er unter Bezugnahme auf umfangreichen ( und beigefügten )Schriftverkehr, dass die Aussage des SD nicht der Wahrheit entspreche.
Sowohl das Schreiben an das Lokalblatt als auch der genannte Schriftverkehr mit dem Rechtsbeistand der Stadt liegen mir in vollem Umfang vor. mehr
21. Oktober 2015
Nebelkerzen oder sachzwangreduzierte Ehrlichkeit ?
„ Vier Millionen geben keine Sicherheit“ und „Krasses Fehlurteil des OVG“.
Ein Presseartikel des „Anzeigers“ und passend dazu platziert ein Leserbrief in bester „Bild-Zeitung“ Manier, beide am 08. 10. 2015 veröffentlicht.
Die neu aufgeflammte und z. T. auch eskalierende Debatte um den Schwarzbau der Entlastungsstraße trägt nach meinem Eindruck aufgrund vieler Gespräche und gemessen an vielen telefonischen Nachfragen dazu bei, dass die Verwirrung unter den Bürgern inzwischen komplett ist.
Aus diesem Grund und wegen ständig an mich herangetragener Fragen verunsicherter Bürger habe ich mich entschlossen, o.g. Presseveröffentlichungen doch noch zu kommentieren. mehr
30. September 2015
Richtigstellung !!!
„Anzeiger“ am 28. 09. 2015 : Kläger fordert den Rückbau der Straße .
It is the usual pattern....würde der Engländer sagen...es läuft immer nach dem selben Muster ab .
Die Lokalpresse berichtet über einen Vorgang, diesmal aufgrund einer Information des „Wattenrates“ und lässt …. der jahrelang geübten Praxis folgend.... den Stadtdirektor ( in diesem Fall den Stellvertreter) und die Bürgermeisterin eilig zur Entschärfung des brisanten Themas zu Wort kommen....unkommentiert.
Nichts aus der Vergangenheit gelernt, möchte man resignierend feststellen.... diese Art der Aufarbeitung eines solch unappetitlichen und zutiefst ehrlosen Vorgangs hat wahrhaftig einen üblen Beigeschmack.
Der „Anzeiger“ sollte wissen, dass die Aussagen der städtischen Vertreter in der Vergangenheit über Jahre alles andere als seriös waren, um nicht zu sagen vorsätzlich und bewusst falsch , um die Bevölkerung „ruhig zu stellen.“ mehr
27. September 2015
Entlastungsstraße Bensersiel...ein erster Schritt zum Rückbau !
Die Angelegenheit der Kommunalen Entlastungsstraße, des „längsten Schwarzbaus der Republik“ , nimmt Fahrt auf.
Da der Eigentümer der rechtswidrig überbauten Flächen nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit verständlicherweise mit seiner Geduld am Ende ist , zumal sich die Stadt Esens auch in jüngster Zeit wiederholt nicht an Absprachen gehalten hat, soll jetzt ein Fachanwalt aus Hannover den Rückbau der Straße voran treiben.
Mit Schreiben vom 24. September 2015 fordert ein Hannoveraner Rechtsanwalt mit Vollmacht des Grundstückeigentümers die Stadt Esens auf, „die kommunale Entlastungsstraße in der Gemarkung Bensersiel, Flur 4, Flurstück 35/3 , bis spätestens zum 30. Oktober 2015 vom Grundstück unseres Mandanten zu entfernen und den früheren Zustand wieder herzustellen“. weiter
22..August 2015
Grimms Märchen....die Fortsetzung der wundersamen Geschichten um die Entlastungsstraße ...
Die neuesten Presseberichte tragen bedauerlicherweise auch weiterhin dazu bei, die Verwirrung und das „Kopfschütteln“ in der Öffentlichkeit um die kommunale Entlastungsstraße Bensersiel weiter zu befeuern.
Um diesen neuerlichen Irritationen und missverständlichen, sogar falschen Darstellungen der schreibenden Zunft entgegen zu wirken, möchte ich einige Passagen bzw. Aussagen näher beleuchten und bewerten.
In meiner Kommentierung werde ich mich auf die letzten beiden in der Sache verfassten Presseberichte beschränken;
Zum einen auf den Bericht der Ostfriesenzeitung ( OZ) vom 06. August 2015 mit der Überschrift „ Bensersiel : Kläger haben ihr Land wieder – mitsamt der Straße“, zum anderen auf den Beitrag des „Harlinger“ vom 14. August 2015 mit der Schlagzeile „Land hält an umstrittener Straße fest“. mehr
02. August 2015
Was nun , Esens ? ….....neues zur Entlastungsstraße Bensersiel.
Das heutige Datum wird wohl in die Annalen der Stadt Esens eingehen.
Wovor ich schon seit langem gewarnt hatte.... das jetzt eingetretene Szenario gibt mir wieder Recht ( leider)... es ist so weit :
Die kommunale Entlastungsstraße gehört uns nicht mehr. !!!
Seit dem gestrigen Tag ...also mit Wirkung vom 01. August 2015 ….hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)..auch unter den früheren Namen GLL und LGLN bekannt, eine in Aurich angesiedelte Behörde der Niedersächsischen Landesregierung.....dem ehemaligem Kläger und Landeigentümer den rechtswidrig entzogenen Besitz an den überbauten Flächen zurück gegeben. mehr
27. Juli 2015
Schwarzer Montag........
so ließe sich das Ergebnis der Sitzung des Stadtrates vom 20.Juli 2015 auf einen Nenner bringen.
Hielt sich der Verlauf der Sitzung während des öffentlichen Teils noch im gewohnten und erwartbaren Rahmen , so trat nach Ausschluss der Öffentlichkeit das ganze Maß an Hilflosigkeit und Resignation in der verzweifelten Lage um die Entlastungsstraße zutage. mehr
22. Juli 2015
Esens wird Deutschlands Hauptstadt.....
dieser wichtigen Eilmeldung geschuldet, überspringe ich den an dieser Stelle vorgesehenen Bericht über die Ratssitzung vom Montag , d. 20. 07 2015 und nehme der Aktualität wegen Stellung zu der heutigen Schlagzeile des Anzeiger
„ Straße kann legalisiert werden“.
Meine Eingangsbehauptung ist natürlich eine Ente....... Esens dürfte wohl nicht einmal den Rang und die Bedeutung einer Kreisstadt erreichen......dennoch ist es wahrscheinlicher, dass Esens Berlin als Hauptstadt ablöst, als dass die vorhandene kommunale Entlastungsstraße nachträglich legalisiert werden könnte.
Damit ist im Grunde schon alles gesagt über den Wahrheitsgehalt dieser Meldung. mehr
09. Juli 2015
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Professor Dr. Gellermann nimmt Stellung zu den Anmerkungen des Ratsherrn Erwin Schultz vom 08.07.2016. Lesen Sie weiter
08. Juli 2015
Gutachten apl. Professor Dr. Gellermann vom 23.06. 2015 zur augenblicklichen Situation um die Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.
Stellungnahme und Bewertung:
Bei näherer Betrachtung der Ausführungen des Gutachters fällt mir auf, wie wenig der Gutachter auf den Inhalt des Urteils des BVerwG vom 27.03.2014 eingeht; er befasst sich fast nur mit Argumenten aus dem Urteil des Nds. OVG vom 10.4.2013.
Außerdem fehlen verwertbare Aussagen zu den eigentumsrechtlichen Aspekten. Auch auf das Urteil des Nds. OVG vom 25.02. 2015 (Aufhebung des Flurbereinigungsverfahrens) geht Herr Prof. Gellermann an keiner Stelle und mit keinem Wort ein.
Dass er diese elementar wichtigen Urteile, die explizit zur Entlastungsstraße ergangen sind, ignoriert, muss einen aufmerksamen Leser irritieren.
Es gibt aber weitere Aussagen des Juristen, die nach meiner Meinung mehr als diskussionswürdig sind.
Nachstehend bewerte ich die Aussagen des Prof. Gellermann nach meiner Kenntnislage der Rechtssituation im Einzelnen. mehr
05. März 2015
Die unendliche Geschichte der kommunalen Entlastungsstraße....
„Ersatzfläche soll die Straße retten“ verkündet der „Anzeiger“ auf der Titelseite seiner Ausgabe vom 03. März 2015 ...und suggeriert damit ( weiterhin) leichtfertig und fahrlässig , dass mit der schlichten Nachmeldung von „Ersatzflächen“ das Problem der Entlastungsstraße gelöst sei.
Davon sind wir jedoch bedauernswerterweise meilenweit entfernt.... nachdem uneinsichtige Ratsmitglieder den schon unterschriftsreifen gütlichen Vergleich mit dem Kläger aus 2014 unterlaufen und zunichte gemacht hatten...
...mit einem finanziellen Folgeschaden für die Bürger in Millionenhöhe … und dem Dilemma , in dem wir jetzt stecken, wie der „ Anzeiger“ insoweit zutreffend berichtet !!!
Zum besseren Verständnis der inzwischen diffusen Rechtslage – dabei steht das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des am 25.Februar in Lüneburg verhandelten Flurbereinigungsverfahrens noch aus ( mit erwartbarem Ergebnis ) --- möchte ich wie folgt den Presseartikel nach Fakten und Illusionen sortieren. mehr
21. November 2014
Neues zur Entlastungsstraße
Im Nachgang zu meinen entsprechenden Anträgen teile ich mit, dass die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Rechtsbeistand der Stadt Esens, Professeor Dr. Stüer, mit Abschluss des Normenkontrollverfahrens durch das Urteil des des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom 27.03.2014 beendet ist.
Lt. Auskunft des SD Hinrichs gibt es eine darüber hinausgehende Vertragsgrundlage nicht.
Damit ist ein wesentliches Anliegen unserer Gruppe erfüllt.
Schadensersatzansprüche werden wir zu gegebener Zeit und auch möglicherweise in einem anderen Zusammenhang prüfen und thematisieren. mehr
31. Oktober 2014
Faktencheck
Ist die Zuerkennung der Bezeichnung „Nordseeheilbad“ tatsächlich...wie von einigen Kommunalpolitikern behauptet ...vom Bestand der Entlastungsstraße Bensersiels abhängig?
Von einigen Lokalpolitikern wird seit Jahren und jetzt aktuell anlässlich der juristischen Entwicklung die Zuerkennung bzw. der Erhalt des Prädikats „Nordseeheilbad“ als Rechtfertigung für den Bau der Entlastungsstraße ins Spiel gebracht.
Erstmalig bemühte Altbürgermeister Ebrecht in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.02. 2003 dieses Argument mit den Worten“ zum Erhalt des Status „Nordseeheilbad“ sei die geplante Entlastungsstraße dringend erforderlich.“
Neuerdings malen auch andere Lokalpolitiker dieses angeblich drohende Szenario an die Wand..... vermutlich, um ihren politischen Irrweg in dieser Angelegenheit noch halbwegs zu legitimieren. mehr
13. Oktober 2014
Hammer der Woche.... ZDF „Länderspiegel“ vom 11.Oktober 2014
Der längste Schwarzbau der Bundesrepublik ...ein Armutszeugnis für unsere Stadt und ein weiterer Beweis für die desolate Politik der Verantwortlichen.
Nach dem NDR und dem Sender RTL hat sich nunmehr auch das ZDF für die Esenser Politposse interessiert und der gesamten Republik und darüber hinaus vergangenen Samstag anschaulich vorgeführt, in welchem Stil und mit welcher fachlichen Kompetenz in Esens Politik praktiziert wird.
Natürlich sind alle Beiträge der Befragten drastisch verkürzt wieder gegeben worden ( das kann ich aus eigenem Erleben und als Betroffener vermuten ), dennoch hat der zeitlich leider sehr begrenzte Fernsehbeitrag Erstaunliches zutage gefördert. mehr
25. September 2014
Als Gast der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.. September 2014 glaubte ich zeitweise, meinen Augen und Ohren nicht mehr trauen zu dürfen .
Unter dem Tagesordnungspunkt 7.5 wurde dem Ausschuss mit der Mitteilungsvorlage ST/459/ 2014 der zweite Entwurf des Umweltministers zur beabsichtigten Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V63 „ Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ im Bereich Bensersiel zur Kenntnisnahme gegeben .
(Die Neuabgrenzung ist existentiell wichtig für die rechtswidrig gebaute Entlastungsstraße.)
Der Stadtdirektor verhindert eine Aussprache zu dem brisanten Thema ….und die Ratsmitglieder schweigen dazu.....
Cum tacent clamant ( Cicero)...indem sie schweigen, reden sie ! mehr
26. August 2014
„Anzeiger für Harlingerland“ am Samstag d. 23.August 2014 mit der Schlagzeile:
„Entlastungsstraße weiter auf der Kippe“
Mit o.g. Pressemitteilung wird der Eindruck erweckt, als sei juristisch eine neue Situation entstanden, wenn festgestellt wird , dass der Verbleib der Straße „offener und unsicherer denn je“ sei.
Dieser Eindruck ist falsch.
Unverändert gilt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. März 2014, nach der die Entlastungsstraße rechtswidrig gebaut wurde und nach Europarecht eine nachträgliche Heilung diese Unrechtstatbestandes definitiv ausgeschlossen ist.
Kontrovers allerdings wird über die Auslegung des Urteils und dessen konkrete Folgen für die Stadt Esens diskutiert und gestritten.
Ich verweise dazu auf mehrere Beiträge, in denen ich die Auslegungen , Anmerkungen und Ratschläge des Esenser Rechtsbeistandes Professor Stüer kritisiert und auf die noch nicht einmal abzusehenden rechtlichen und finanziellen Folgen für unsere Bürger hingewiesen habe.
Im „Harlinger“ wird jetzt der Fachanwalt Dr. Krappel zitiert, der das Urteil des BVG in der Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht Nr.15 aus 2014 vom 01. August 2014 ( nicht in „ Veröffentlichungen der Verwaltungsgerichte“, wie fälschlicherweise berichtet ) vorstellt und bewertet. mehr
03.Juli 2014
Kommunale Entlastungsstraße
Harlinger Anzeiger vom 20.06.2014 : "
"Umgehung: Es bleibt bei Plan „ B “
In obiger Ausgabe berichtet der Anzeiger über die nichtöffentliche interfraktionelle Ratssitzung vom 18. Juni 2014, in der der Rechtsberater der Stadt Esens, Professor Dr. Stüer , die rechtliche Situation nach dem Urteil des BVG erläutern sollte.
Der Artikel erweckt bedauerlicherweise den Eindruck, als sei das vernichtende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes überhaupt kein Problem....es wird ganz einfach die Schublade Plan „ B “ geöffnet und die Stadt macht weiter, als gäbe es keine eindeutige und unmissverständliche neue Rechtslage.
Dem Leser wir sogar wider besseres Wissen vorgegaukelt, als sei dem Gericht an einem Rückbau der Straße überhaupt nicht gelegen.
Zur Klarstellung und zum besseren Verständnis möchte ich im Folgenden die
„ Beratung “ des Rates seitens des Rechtsberaters aus meiner Sicht und mit Blick auf die Entscheidungen der Gerichte OVG und BVG kommentieren. mehr
01. Juli 2014
Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V 63 „ Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens „ südlich Bensersiel.
Erste...wenn auch späte.... Einsicht !
Ich beziehe mich auf meine Kritik unter „Aktuelles“ vom 02. Juni 2014, in der ich unter anderem die formale Behandlung des neuen Abgrenzungsverfahrens als juristisch höchst fragwürdig beurteilt hatte.
Allein schon diese fehlerbehaftete Vorgehensweise seitens der Landesregierung konnte und musste potentiellen Klägern als willkommene Einladung vorkommen und zu neuen Klagen geradezu herausfordern.
Scheinbar haben die verantwortlichen Juristen im zuständigen Ministerium zumindest schon einmal diesen aus meiner Sicht abgehobenen und arroganten Irrweg erkannt und versuchen nun, diesen schweren Verfahrensfehler zu heilen.
Aus zuverlässiger Quelle ist bekannt geworden, dass das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ( MU ) jetzt beabsichtigt, die öffentliche Anhörung der Betroffenen neu zu eröffnen.
Mit der Neueröffnung des Verfahrens sollen den Adressaten dieses Mal tatsächlich auch fachliche Erläuterungen, Gutachten und bisher eingebrachte Kritikpunkte für deren Stellungnahme zur Kenntnis gegeben werden.
Immerhin ein erster Schritt zur gebotenen Sachlichkeit und Rechtsstaatlichkeit.
Dass allerdings dieser zweite Anlauf des neuen Abgrenzungsverfahrens die für den Weiterbestand der Entlastungsstraße so wichtige Rechtsgrundlage schaffen könnte, dürfte weiterhin an der materiellen Rechtslage scheitern und nur zu weiteren Verzögerungen und Kosten führen.
Wir bleiben dran !!!
09. Juni 2014
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
IM NAMEN DES Volkes
Urteil
So beginnt die am 05.06.2014 bei der Stadt eingegangene schriftliche Begründung der am 27.März 2014 mündlich verkündeten Entscheidung in der Normenkontrollsache des Bebauungsplanes Nr.67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig listen darin gnadenlos die zum Teil unglaublichen Fehler und Rechtsverstöße seit Planungsbeginn der Entlastungsstraße auf.
Sie erinnern sich : Es ging um das für die Stadt Esens so immens wichtige höchstrichterliche Urteil über den Fortbestand der Entlastungsstraße Bensersiel.
Unvergessen der peinliche Auftritt des Ratsmitglieds Willms seinerzeit als Gast beim Bundesverwaltungsgericht und ebenfalls in guter Erinnerung die Herren Willms , Saathoff und Deppermann , wie sie in der Presse ihren Sieg über uns Befürworter eines gütlichen Vergleichs gefeiert haben.
Alle von mir schon gebetsmühlenartig aufgezeigten Bedenken, Anträge und Ratschläge wurden ignoriert....stattdessen folgte ein Teil der Ratsmitglieder, u.a. auch die oben genannten, den nicht nachvollziehbaren Empfehlungen des Rechtsbeistandes Professor Stüer sowie den „weisen“ Ausführungen des empörten Altbürgermeisters Ebrecht , die u.a. in dessen Leserbrief vom 01.April 2014 im „Anzeiger“ zum Ausdruck kamen.
Das Urteil , achtzehn Seiten lang, dürfte in seinem Wortlaut bei den o.g. Personen für Ernüchterung und Kopfschmerzen sorgen...auf ihre Erklärungsversuche und Kommentare darf man gespannt sein.
Nachfolgend einige Kernsätze des Urteils, das auch richtungsweisend sein dürfte für die beabsichtigte Neuabgrenzung sowie die Ratsbeschlüsse vom 04. November 2013 zur Aufstellung der drei neuen Bebauungspläne 78 A, B und C sowie für den Ratsbeschluss zur HEILUNG des Bplanes 67.
Heilung...ein von Professor Stüer gern genutztes Vokabular, wenn wieder einmal etwas schief gelaufen war....entpuppte sich aber immer wieder....für mich nicht weiter verwunderlich.....als juristische Luftnummer.
Das Gericht bestätigt mich in meiner Einstellung zu dem Gesamtvorgang ein weiteres Mal, nicht nur in meiner Bewertung der neuen Bebauungspläne sowie zur Heilungsabsicht des Bplanes 67 , sondern auch nachdrücklich in meinem Zweifel an der Qualität der Rechtsberatung durch Professor Stüer. mehr
28.März 2014
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Presseartikel „Anzeiger“ vom 28.03.2014 : "Umgehungsstraße rechtswidrig"
Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.03.2014 i.S. Bebauungsplan Nr. 67
Mit dem Urteil bin ich in allen Punkten bestätigt worden. Über Monate habe ich im Rat und in den Ausschüssen vor den Risiken eines Scheiterns der Vergleichsbemühungen mit dem Eigentümer gewarnt, leider vergeblich.
Es zeigt sich deutlich, dass die SPD als Fraktion im Stadtrat aber auch als Partei im Krisenmanagement hoffnungslos überfordert war. Noch schlimmer war es um die „ Neue CDU“ / FDP bestellt, die den Sachverhalt und die Brisanz bis zum Schluss überhaupt nicht verstanden hatte.
Fakt ist, dass die Stadt Esens bisher etwa 8,5 Millionen Euro für die Entlastungsstraße ausgegeben hat mit dem Ergebnis, dass uns diese Straße nicht einmal gehört und nunmehr der Bestand der Straße nicht nur vom Wohlwollen des Eigentümers abhängig ist. mehr
24. März 2014
Einigungsversuch gescheitert
Nun ist das eingetreten, was wir befürchtet hatten !!!
Wie der Anzeiger in der heutigen Ausgabe berichtet, ist der Versuch, den seit einem Jahrzehnt anhängigen Rechtsstreit in der causa der Entlastungsstraße Bensersiel durch einen gütlichen Vergleich mit dem Kläger zu beenden, gescheitert.
Nicht, wie vielleicht aus dem Text der Meldung ableitbar, der Kläger, sondern ausschließlich Ratsmitglieder , die sich ihrer Verantwortung für die Bürger der Stadt nicht bewusst sind, haben für das Scheitern der Einigungsversuche gesorgt.
Dieser Vergleich wäre die letzte Chance gewesen, den bereits angerichteten Schaden in Millionenhöhe zu begrenzen...jetzt hilft nur noch Beten und Hoffen auf ein Wunder am 27.03.2014.
Die eingerichtete Arbeitsgruppe hatte in intensiven und wochenlangen Verhandlungen einen für beide Seiten akzeptablen Vergleichsentwurf entwickelt.... wie wir jetzt wissen, vergeblich.
Alle Bemühungen waren von Beginn an zum Scheitern verurteilt, weil einige Ratsmitglieder unter Einsatz aller Mittel den Vergleich verhindern wollten......und das obwohl, ( oder vielleicht gerade weil ? ) sie maßgeblich für die Situation, in der wir uns befinden, verantwortlich sind.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am kommenden Donnerstag werden wir dem Bürger sowohl die Rechnung und die dafür verantwortlichen Stadtpolitiker ( namentlich) für das angerichtete Dilemma präsentieren.
Das gesamte Verfahren der letzten zehn Jahre muss juristisch bewertet werden, u.a. mit der Zielsetzung, ggfs. auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz zu erlangen.
Der Bürger darf nicht zur Kasse gebeten werden für das Versagen unfähiger Politiker.
Es gibt auch durchaus Ernst zu nehmende Hinweise, die strafrechtliche Schritte notwendig erscheinen lassen.
19. März 2014
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Abwägungsentscheidung hinsichtlich des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches zum Bebauungsplan Nr.67
Bezug: Sitzungen des Finanzausschusses und des VA vom 10.03.2014 , Sitzung des Stadtrates vom 12. 03. 2014
Hintergrundinformation für die Esenser Bürger
In allen drei obengenannten Sitzungen bestanden unterschiedliche Bewertungen zu der Frage, ob denn nach einer Rücknahme der Revision durch den Kläger der Bebauungsplan Nr.67 unangreifbar rechtskräftig sei und darüber hinaus die durch den Bplan 67 gezogene Abgrenzung (Verlauf der Entlastungsstraße) zum Vogelschutzgebiet Bestand haben würde.
Diese Frage ist ohne Zweifel von großer Bedeutung, zumal die Bebaubarkeit der vom Kläger zu erwerbenden Fläche innerhalb des Straßenverlaufs in der Größe von ca. acht Hektar rechtlich sicher gestellt sein sollte.
Unabhängig von allen übrigen zu berücksichtigenden Faktoren von Belang, machen einige Ratsmitglieder ihre Zustimmung zum Vergleich von dieser rechtlichen Bewertung sowie von einer vorsorglich zu vereinbarenden Rückforderungsklausel im Vertrag abhängig.
Zu Klärung und Beantwortung dieser Frage versuche ich mit einer kurzen Zusammenfassung der sich mir im Augenblick darstellenden Rechtslage sowie der mir bekannten Rechtsprechung, beizutragen. mehr
Vermerk vom 05. Februar 2014
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 03.02.2014 wurden der Bürgermeister Klaus Wilbers , stellvertr. Stadtdirektor Hormann und ich bestimmt, neue Gespräche mit dem Eigentümer aufzunehmen, mit dem Ziel, noch vor der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Bebauuungsplan 67 vor dem Bundesverwaltungsgericht am 27.März 2014 eine außergerichtliche Einigung herbei zu führen.
Übereinstimmende Absicht ist, dass der Kläger die anhängige Revision zurück nimmt und somit der Bestand der vorhandenen Straße endgültig und unanfechtbar gesichert wäre.
Aus Gründen der Rechtssicherheit fasse ich den Auftrag des VA und die damit einhergehenden Bedingungen und Vereinbarungen zusammen.
Fakt ist, dass der Eigentümer nach den bekannt gewordenen Verhandlungen beim BMU hinter dessen Rücken alle Gespräche mit der Stadt abgebrochen hatte.
Er hat jedes Vertrauen zu den bisher verantwortlich Handelnden verloren.
Seine Absicht war, die Angelegenheit aus zu prozessieren und danach seinen Anspruch auf Rückbau der Straße sowie eine angemessene Entschädigung für den widerrechtlichen Entzug seiner landwirtschaftlichen Flächen durch zu setzen.
Im Übrigen sei er unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage im Grunde gar nicht mehr davon überzeugt,ob es überhaupt klug sei , jetzt Landbesitz und Immobilien zu verkaufen.
Seine Position bis zum Ende gerichtlich bestätigen zu lassen, habe inzwischen seinen eigenen „Charme“.
Meine Einstellung zu der bisher praktizierten Verfahrensweise ist hinlänglich bekannt.
Da ich zur Zeit wohl der Einzige bin, mit dem der Kläger überhaupt noch sprechen will, habe ich mich , um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, bereit erklärt, zu versuchen, einen Sinneswandel des Eigentümer zu erreichen.
Wie heute in der Presse zu lesen ist, hat mein erstes Gespräch am 04.02.2014 mit dem Kläger bereits eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bewirkt.
Dabei ging es in erster Linie darum, Misstrauen abzubauen .
Ich stehe im Wort, dass solange ich in die Gespräche und Verhandlungen eingebunden bin, offen und ehrlich miteinander umgegangen wird.
Sollte ich das Gefühl haben, dass , von welcher Seite auch immer, verdeckte Aktionen laufen, um eine gütliche Einigung doch noch zu unterlaufen, werde ich mein Mandat sofort niederlegen.
Darüber hinaus , so meine Zusage, werde ich den Eigentümer selbstverständlich informieren.
Für ihn wäre damit ebenfalls die Gesprächsbereitschaft beendet.
Insbesondere warne ich davor, den Rechtsbeistand der Stadt einzubinden.
Für mich steht ohne jeden Zweifel fest, dass auch er, vielleicht sogar im entscheidenden Ausmaß, verantwortlich für die augenblickliche Situation ist.
Ich gehe sogar so weit, zu behaupten, dass er den Rat vorsätzlich, mindestens aber grob fahrlässig, falsch beraten hat.
Wir haben im gestrigen Gespräch auch bereits Eckpunkte erörtert, die möglicherweise das Eis brechen könnten.
Ich erinnere hierzu an mein Gespräch mit dem BM, den beiden Stellvertretern und dem Fraktionsführer der SPD/Grüne Fraktion am 29.01.2014 sowie an die Gesprächsrunde in Wittmund nach dem Termin mit dem Landrat.
Wir waren uns über Partei-und Fraktionsgrenzen hinaus einig, dass in der Gesamtsumme an das Angebot aus den Jahren 2008 und 2009 angeknüpft werden soll.
Möglichst soll eine Forderung des Eigentümers auf einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes sowie eine rückwirkende Verzinsung verhindert und vermieden werden.
Gegenstand meines gestrigen Gespräches war zwangsläufig auch die Situation im noch anhängigen Flurbereinigungsverfahren.
Hierzu müssen in einem künftigen Vertrag zur Sicherung der Straße ebenfalls abschließende Vereinbarungen getroffen werden , um den Gesamtkomplex endgültig ad acta legen zu können , zumindest so weit der Kläger involviert ist.
Ein wichtiger Gesichtspunkt ist der Zeitfaktor.
Sollte eine einvernehmliche Einigung erzielt werden, wären noch folgende Schritte erforderlich und zügig zu vollziehen.
Vertragsabschluss, notarielle Beglaubigung, haushaltsrechtliche Bewertung, Abstimmung mit der Kommunalaufsicht, VA- und Ratsbeschluss, Überprüfung des Vertragswerkes durch den Anwalt des Eigentümers und zeitgerechte Zurücknahme der Revision.
gez. Erwin Schultz
Februar 2014
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.....Kurskorrektur ?
Am 01. Februar berichtet der Anzeiger auf der Titelseite, dass der Landrat „zum Vergleich rät“.
„Endlich !“ möchte ich hinzufügen.
Welche Entwicklung steckt dahinter ?
Nach dem in seiner Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.Januar 2014 kommt es erkennbar auf breiter Font zu der Einsicht , dass der jahrelange und kostenintensive Weg der Rechtsstreite der falsche war.
(Siehe auch mein unten stehenden Artikel zu dem Urteil)
Erfreulich ist, dass auch die Mehrheitsfraktion erkannt hat, dass eine Kurskorrektur geboten und unvermeidbar ist, will man den ohnehin angerichteten Schaden begrenzen und für den Ort Bensersiel und dessen künftige Entwicklungsmöglichkeiten so schnell wie möglich Rechtssicherheit bekommen.
Größe zeigt sich u.a. auch darin, wenn man über seinen Schatten springen und Fehler eingestehen kann...das hat Fraktion der SPD/Grüne, wenn auch spät, getan.
Respekt !!!
Über Schuld und Verantwortlichkeiten möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern. Jetzt müssen wir gemeinsam und entschlossen handeln, viel Zeit bleibt uns nicht mehr.
Das Gespräch am 31.01.2014 beim Landrat, an der alle im Rat der Stadt Esens vertretenen Fraktionen teilgenommen haben, hat aber auch deutlich gemacht, dass wir nach meiner Einschätzung bei der Bewältigung der vor uns liegenden Problematik nicht auf Hilfe von außen setzen können.
Das gilt sowohl im Hinblick auf juristische Unterstützung als auch mit Blick auf die prekäre Haushaltssituation der Stadt.
Umso mehr brauchen wir Geschlossenheit und auch ein ordentliches Maß an Selbstbewusstsein.
Wir sollten uns nicht selbst zu Bittstellern erniedrigen und stattdessen in die Hände spucken und anpacken.
Eine außergerichtliche vertragliche Einigung mit dem Eigentümer kostet Geld .
Als Erstes muss also der Haushaltsplan 2014 auf den Tisch und ohne jedes Tabu neu bewertet werden, um aus eigener Kraft die zu erwartenden finanziellen Belastungen schultern zu können.
Mit Bezug auf den Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt es , auch im Bewusstsein haushaltsrechtlicher Zwänge, abzuwägen, welche Risiken geboten und vertretbar sind.
Ich bin optimistisch, dass wir das gemeinsam schaffen werden.
Am Montag d. 03.Februar 2014, wird der Verwaltungsausschuss tagen und das weitere Procedere beraten und beschließen.
Ich werde Sie über den Fortgang der Angelegenheit weiter auf dem Laufenden halten.
22. Januar 2014
Stadt Esens erhält eine schallende Ohrfeige – BVG bestätigt die rechtliche Bewertung der Nichtzulassungsbeschwerde und deren Erfolsaussichten seitens der Ratsmitglieder Hedlefs, Nerschbach und Schultz
Warnungen in den Wind geschlagen....der Bürger zahlt
Mit Beschluss vom 13.Januar 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 10.April 2013 bestätigt und damit endgültig entschieden, dass der Bebauungsplan Nr.72 einschließlich seiner ersten Änderung rechtwidrig , d.h. unwirksam ist.
Ich verweise auf einen entsprechen Pressebericht des Harlinger vom 21.01.2014.
Wie von den Ratsmitgliedern Birgitt Hedlefs , Arno Nerschbach und mir vorher gesagt, wurde die von der Stadt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück gewiesen.
Unsere Argumente gegen die Fortführung des Rechtsstreites wurden seitens des BVG eindrucksvoll bestätigt. mehr
20.04.2013
A . Ein Versuch, die jetzige Entscheidung des OVG Lüneburg im Normenkontrollverfahren zur Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel vom 10.04.2013 , nachzuvollziehen.
Begründung für eine Verordnung für das Vogelschutzgebiet „ Seemarschen zwischen Norden und Esens ( V63)“ im Bereich des Landkreises
Wittmund.
"Bis zum Erlass einer Verordnung , die das Vogelschutzgebiet als landschaftsschutzgebiet sichert, ist das Gebiet als sog. „faktisches Vogelschutzgebiet“ zu behandeln. Ein faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet, das nach ornithologischen Kriterien zur Ausweisung als Vogelschutzgebiet am geeignetsten erscheint, vom betreffenden Mitgliedsstaat jedoch noch nicht unter hoheitlichen Schutz gestellt wurde.
In faktischen Vogelschutzgebieten gelten sehr viel strengere Vorschriften als in ausgewiesenen Vogelschutzgebieten. Rechtliche Grundlage ist Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie , d.h. lediglich überragende Gemeinwohlbelange , wie Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen oder Schutz der öffentlichen Sicherheit, können bestimmte Verbote aufheben. Wirtschaftliche Gesichtspunkte zählen nicht dazu. Das Schutzregime eines „faktischen Vogelschutzgebietes kann somit als sehr restriktiv bezeichnet werden.
Zu § 2 „Schutzgegenstand und Schutzzweck“ .
Der Schutzzweck orientiert sich an §32 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 ( BnatSchG) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 19.02. 2010. Das Land Niedersachsen hat die im Benehmen mit dem Bundesministerium ausgewählten Gebiete und von der EU bestätigten Gebiete nach den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und landschaft im Sinne von §20 BNatSchG zu erklären.
Wird dieser Weg nicht gewählt, so herrscht die strenge Veränderungssperre nach der Vogelschutzrichtlinie , Art. 4 , Abs. 4 , „faktisches Vogelschutzgebiet“.
Ein Wechsel des Schutzregimes zum Landschaftsschutzgebiet ( § 26 BNatSchG ) bietet eine rechtsverbindliche und außenwirksame Erklärung gegenüber Dritten.
Die aufgestellte Schutzverordnung muss inhaltlich den europäischen Vorgaben zum Schutz der Vogelarten entsprechen."
Aus dieser ( wörtlich zitierten) Darstellung des Landkreises Wittmund vom 07.Juli 2010 . Seite 2, geht hervor, dass in einem faktischen Vogelschutzgebiet eine strenge Veränderungssperre herrscht und der Neubau einer Straßentrasse daher nicht gestattet war bzw. ist. mehr