Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Das seit Jahren andauernde Rechtsverfahren um die Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel ( der Satzungsbeschluss zum Bau der Straße stammt aus dem Jahr 2004 und wurde 2009 im Zuge des Bebauungsplanes 67 umgesetzt) nimmt immer groteskere Züge an.
Statt endlich durch eine gütliche Einigung mit dem Grundstückseigentümer die letzte Gelegenheit zu wahren, um den bereits in Millionenhöhe angerichteten Schaden zu begrenzen und damit auch den Bestand der jetzigen Straßentrasse zu sichern, versucht die Stadt durch fragwürdige neue Bebauungspläne und juristisch grenzwertige Veränderungssperren, bisherige Planungs- und Verfahrensfehler zu vertuschen.
Damit verbaut sich die Stadt im anhängigen Normenkontrollverfahren sehr wahrscheinlich die letzte Chance, die Straße zu erhalten und auf der Grundlage der Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes auch die infrastrukturelle Weiterentwicklung Bensersiels sicher zu stellen.
Nach dem Gespräch mit dem Kläger am 24.07.13 waren wir auf einem guten Weg, eine außergerichtliche und gütliche Regelung zur Beilegung des seit Jahren andauernden Rechtsstreites zu erarbeiten.
Dieser für Esens zwingend erforderliche Lösungsansatz wird durch die verschleierten Aktionen des Bürgermeisters, des Stadtdirektors sowie der Ratsmitglieder Willms und Mammen nunmehr in Frage gestellt, nachdem sie ohne jede nähere Information des Rates eigenmächtig Gespräche im Umweltministerium in Hannover geführt haben.
Über die Unterredungen im Umweltministerium, die in unfairer Weise auch hinter dem Rücken des Grundstückseigentümers stattfanden, wurde der Rat bewusst im Unklaren gelassen, schriftliche Anfragen vom Ratsmitglied Schultz sowohl beim Stadtdirektor als auch beim Bürgermeister blieben unbeantwortet.
Alle mit der Angelegenheit befassten Stellen hatten Redeverbot!!!
Allein diese Vorgehensweise zeigt in aller Deutlichkeit, wie die SPD und der" als Vizebürgermeister " eingekaufte Grünen - Ratsherr Mammen
mit Demokratie und Transparenz umgehen und was von den vollmundigen Wahlversprechungen über Transparenz und Bürgernähe übrig geblieben ist
Fragen nach dem Umgang mit Rechtsverstößen in der Vergangenheit, nach bewusst eingegangenen finanziellen Risiken trotz der Vorläufigkeit eines OVG Beschlusses im Eilverfahren, der Wahrscheinlichkeit einer notwendig werdenden Rückzahlung der möglicherweise zu Unrecht erhaltenen Landeszuschüsse in Höhe von ca. 5,5 Mio. € blieben ohne jede Reaktion.
Wenn nun genau die Personen, die die Stadt Esens nicht nur in dieser Angelegenheit an den Rand einer drohenden Zahlungs- und Handlungsunfähigkeit führen, jetzt unter Ausschluss des höchsten verfassungsrechtlichen Organs der Stadt , derartige Alleingänge unternehmen, drängt sich zwangsläufig der Verdacht einer Verschleierung von gravierenden Fehlern in der Vergangenheit auf.
Hier machen sich die Böcke zu Gärtnern.
Das neue Bebauungsplanverfahren birgt jede Menge Risiken.
Abgesehen von weiteren Kosten für die neuen Planunterlagen selbst, müssen logischerweise Einsprüche, gar Klagen von Umweltverbänden befürchtet werden.
Der Grundstückseigentümer hat bereits den Gang zum Verfassungsgericht, notfalls zum Europäischen Gerichtshof angekündigt, und das aus unserer Sicht mit sehr guten Erfolgsaussichten.
Dafür spricht, dass nachträgliche Änderungen oder Feststellungen von Gebietsabgrenzungen gem. EU Recht " irrelevant " sind und nicht einen festgestellten Unrechtszustand heilen können.
Dieser Grundsatz ist inzwischen auch höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland.
Das bedeutet, dass sich die Stadt in weiteren jahrelangen und kostspieligen Rechtsstreiten wiederfinden und somit weiterhin Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Entlastungsstraße herrschen wird.
Das von den handelnden Personen forcierte neue Bebauungsplanverfahren, also der Start bei null, setzt im Übrigen voraus, dass die dem Bundesverwaltungsgericht zugestellte Nichtzulassungsbeschwerde angenommen wird, d.h. zugelassen wird.
Dass einige Personen nicht mit offenen Karten spielen, zeigte allein schon wieder die Vorgehensweise des SD.
In der Beschlussvorlage zu dieser Thematik für die Ratssitzung vom 30.09.13, bezeichnenderweise im nichtöffentlichen Teil, führte der SD aus: " Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht angenommen"
Auf gezielte Nachfrage des Ratsherrn Schultz, ob das der Wahrheit entspräche und es darüber eine schriftliche Unterlage gäbe, wurde dies ausdrücklich bestätigt.
Tatsache jedoch ist, dass eine Nachfrage beim Bundesverwaltungsgericht, sogar bei dem zuständigen Richter des entscheidenden Senats, ergab, dass diese Aussage schlichtweg nicht zutraf, also die Ratsmitglieder belogen wurden.
Das gesamte Gebaren der genannten Personen gibt reichlich Anlass zu Spekulationen über die Hintergründe in diesem irrwitzigen Rechtsstreit.
Zur Erinnerung:
Es droht ein Rückbau der Straße im Rahmen des Schadensbeeitigungsanspruches des Klägers in geschätzter Höhe von ca. 10 Millionen €.
Drohende Rückzahlung des möglicherweise zu Unrecht erschlichenen Zuschusses des Landes in Höhe von 5,5 Millionen €.
Bereits gezahlte Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 250.000€ ...und es ist kein Ende in Sicht.
Gesamtkosten für die „alte“ Bauplanung, die nunmehr hinfällig wäre, in Höhe von ca. 1.077.000,-€ unter dem Verwendungszweck "sonstige Kosten", in der Hauptsache Planungs-und Rechtsanwaltskosten ( die Kosten unter Ziff.3. sind darin enthalten).
Zusätzliche und selbst verschuldete Kosten für den "freiwilligen Baustopp " von insgesamt 589.547,- Euro
Die Stadt beschäftigt einen Staranwalt (warum wohl und mit welcher Rechtfertigung?) über eine Sonderhonorarvereinbarung, die das Sechsfache des normalen Gebührensatzes ausmacht. So zahlten die Esenser Bürger dem Professor allein für den Termin am 10.04.2013 vor dem OVG 8.925,- €, wohlgemerkt, die Stadt hat verloren, während der Gegenanwalt für den normalen Gebührensatz in Höhe von 1.395,39 € den Prozess gewonnen hat. Das soll einfach so weiter gehen. Es geht ja nicht ums eigene Geld. Der Dumme ist der Bürger.
Wir halten es für unverantwortlich, dass einige Wenige derart leichtfertig mit den Steuergeldern unserer Bürger umgehen und offensichtlich auch so unbekümmert weitermachen wollen.
Es geht scheinbar nicht mehr um jetzt noch mögliche Schadensbegrenzung, sondern nach unserer Bewertung ausschließlich nur noch um Vertuschung von Unregelmäßigkeiten und eklatanten Fehlern im gesamten Verfahrensgang der Baumaßnahme Entlastungsstraße Bensersiel.
Es steht zu befürchten, dass die Stadt, auch mit Blick auf die kaum noch kalkulierbare finanzielle Situation um den Kurverein, bereits im nächsten Jahr haushalterisch nicht mehr handlungsfähig sein wird und seitens der Kommunalaufsicht unter Kuratel gestellt werden muss.
Unsere Gruppe vermisst bei dieser Rechtslage ein Einschreiten der Kommunalaufsicht, zumal Amtspflichtverletzungen und Rechtsverstöße nicht mehr auszuschließen sind.
Verantwortliche müssen benannt und Regressforderungen dringend geprüft werden, der Bürger darf für solche Verhaltensweisen nicht zur Kasse gebeten werden.
Zu den Vorgängen aus der Vergangenheit verweisen wir auf unsere Schriftsätze vom 18.04.2013 und vom 25.04.2013, die gesondert in die Homepage eingestellt werden
Aktueller Sachstand
Am 04.11.2013 fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
- Änderung des Bebauungsplanes Nr.67 ( der aus 2009 stammt und ersetzt werden sollte durch den BPlan Nr.72 )
- Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr.67
- Aufstellung des B-Planes Nr. 78 sowie Kompensationsflächen
- Veränderungssperre für das Gebiet des B-Planes Nr.78 sowie für die
- Kompensationsflächen.
Diese Beschlüsse wurden unter maßgeblicher Beeinflussung durch den anwesenden Rechtsvertreters der Stadt, Professor Stüer, sowie des Stadtdirektors gefasst.
Rechtliche Bedenken, die sowohl von der EBI als auch von uns vorgetragen wurden, wiesen die Ratsmitglieder Willms, Mammen und Saathoff vehement zurück und gaben damit die Richtung für das Abstimmungsverhalten der SPD und Grünen vor.
Dass auch die Ratsmitglieder der Gruppe um Deppermann der SPD folgten, schreiben wir dem Umstand zu, dass sie, wie in der Vergangenheit üblich, ganz offensichtlich den Sachverhalt und die zu erwartenden Folgerungen einfach nicht verstanden hatten.
Das allerdings dürfte nicht als Entschuldigung herhalten
Durch ihre Zustimmung zu dem unkalkulierbaren neuen Planverfahren stehen sie in der Mitverantwortung für alle auf den Bürger zukommende finanzielle Risiken.
Wir werden zu gegebener Zeit darauf zurück kommen.
Ausblick und unsere Bewertung der neuen Situation
Es sind zurzeit noch drei Rechtsstreitverfahren anhängig, und zwar
- Die Revision zum Bplan 67 vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG)
- Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Lüneburg
vom 13.04.2013 vor dem BVG
- Die Revision im Flurentschädigungsverfahren vor dem BVG
Ohne den Ausgang dieser Verfahren abzuwarten, wurde jetzt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt und zusätzlich noch eine Veränderungssperre beschlossen, in der Erwartung, damit die jetzige Trasse der Entlastungsstraße zu sichern.
Dabei ignoriert die Stadt Esens wohl wissend, dass die Straße in einem faktischen Vogelschutzgebiet geplant und gebaut wurde und dies nach europäischem Recht nicht zulässig war.
Ignoriert wird auch, dass nach Europarecht eine nachträgliche Fehlerheilung durch eine nachträgliche Umweltverträglichkeits- und Abweichungsprüfung nicht möglich ist.
Das belegen zahlreiche Urteile des EuGH, u.a. im Fall eines Verstoßes gegen die Habitat- Richtlinie in Irland.
Wenn der Rechtsbeistand der Stadt und der Stadtdirektor im Verbund mit den Meinungsführern der SPD glauben, mit einer von einer Kommune verabschiedeten Veränderungssperre den Beschluss eines höchsten deutschen Gerichtes oder sogar des EuGH aushebeln zu können, dürften sie sich nach unserem Rechtsverständnis kräftig irren.
Selbst wenn das der Fall sein sollte, dürfte eine Veränderungssperre maximal von zwei auf vier Jahre verlängert werden.
Danach kann der Grundstückseigentümer seine Eigentumsrechte wahrnehmen und im Rahmen des Entschädigungsanspruches den Rückbau der Straße verlangen und auch juristisch durchsetzen.
Darüber hinaus wäre der Grundstückseigner auch finanziell wegen des jahrelangen Entzugs seines Eigentums und damit verbundener Einkommensverluste zu entschädigen.
Das jetzt vom Rat beschlossene neue Bauplanverfahren dürfte bei vernünftiger Betrachtung der Ausgangslage mehr als das Doppelte an Zeit, wenn nicht sogar das Mehrfache der Vierjahresfrist andauern.
Dass auch ein neuer Rechtsstreit keine Aussicht auf Erfolg für die Stadt haben wird, zeigt der bereits im Raum stehende Verdacht, dass schon wieder „getrickst“ worden ist, so der Gerichtssachverständige Dr. Schreiber am 02.10.2013 im „Anzeiger“.
Er vermutet sogar, dass dem Gericht hinsichtlich des neuen Abgrenzungsverfahrens zum Vogelschutzgebiet falsche Karten vorgelegt wurden und sich für die „Stadt Esens gleich wieder neue Planungsfehler anschließen.“
Die Stadt täuscht darüber hinaus Gesprächsbereitschaft mit dem Eigentümer vor.
Nach unserem festen Eindruck wird das Gespräch mit dem Eigentümer weder ehrlich noch ernsthaft gewollt.
Alleinige Absicht für das halbherzig gesuchte Gespräch ist nach unserer Einschätzung , den Verantwortlichen als Vorwand, Entschuldigung und Rechtfertigung zu dienen, die Stadt sei ja guten Willens gewesen , aber der böse Eigentümer habe nicht zu verantwortende Ansprüche gestellt , die die verantwortungsbewussten SPD Politiker und der Stadtdirektor natürlich zum Wohl des Bürgers nicht akzeptieren konnten.
Damit könnte man dem Eigentümer, wie seit Jahren geschehen, den „schwarzen Peter“ zuschieben.
Ein weiterer Zweck für die angebliche Gesprächsbereitschaft dürfte sein, dem Gericht wieder einmal Sachverhalte unwahr, zumindest "verzerrt" darzustellen.
So schreibt der für die Stadt tätige Professor Stüer in einem Schriftsatz vom 14. November 2013 an das BVG u.a.
„Im Hinblick darauf, dass der Antragsteller offenbar gesprächsbereit ist, die Straßenfläche, die zuvor landwirtschaftlich genutzt wurde, zu einem angemessenen Preis ( vorab) zu veräußern, wird angeregt, zunächst den Ausgang der weiteren Gespräche mit dem Antragsteller abzuwarten. Eine erste Besprechung mit dem Antragsteller hat bereits stattgefunden“.
Der Professor verschweigt in seinem offensichtlichen Bemühen, den Prozess zu verzögern, wohlweislich, dass nach dem ersten Gespräch die Herren Buß, Wilbers, Mammen und Willms hinter dem Rücken des Antragstellers ( Eigentümer) im Umweltministerium „Geheimgespräche“ geführt haben mit der zu vermutenden Absicht, den Antragsteller auszutricksen.
Danach kam es zu einem Bruch in der bis dahin sehr positiven Kommunikation zwischen Stadt und Eigentümer.
Der Grund dafür lag ausschließlich im Verhalten des Stadtdirektors sowie der SPD Führung, der Eigentümer war zu weitreichenden Kompromissen bereit.
Seit dem hat der Eigentümer zu keinem Zeitpunkt auch nur angedeutet, dass er bereit sei, die Fläche der jetzigen Straßentrasse "vorab zu einem angemessenen Preis zu veräußern".
Den Begriff „angemessen“ grenzt der Professor in der ihm eigenen subkutanen Art natürlich auch vorab vorsorlich schon ein, indem er dem Gericht, natürlich ohne jede böse Absicht, mitteilt, dass die Straßenfläche vorher landwirtschaftlich genutzt war.
Bei Kenntnis dieser Information ist es doch nur folgerichtig und angemessen, dass nur Kosten für landwirtschaftlich gnutze Flächen in Ansatz gebracht werden dürften.
Ein Schelm , der Böses dabei denkt.
Nach allem, was derzeit passiert, wird es nach unserer Befürchtung für die Bürger von Esens ein böses Erwachen geben, mit finanziellen Folgen, die derzeit noch nicht einmal abzusehen sind.
Verantwortlich für diese unselige Entwicklung sind natürlich in erster Linie der Stadtdirektor, der Bürgermeister und die Herren Willms, Mammen und Saathoff, die die Meinung und das Abstimmungsverhalten in der Mehrheitsfraktion vorgeben.
Aber auch die übrigen Ratsmitglieder können sich nicht mehr aus der Verantwortung ziehen.
Fraktionszwang und -gehorsam haben ihre Grenzen und entbinden nicht von der Pflicht, sich selbst zu informieren und nach eigenem Wissen und Gewissen, zum Wohl der Bürger, zu entscheiden.
Wir werden weiter berichten.