Das macht Appetit auf mehr...also den Antrag der Gruppe Neue CDU/ FDP schnell zur Hand und …..ist entsetzt , möchte alle vier Weisen aus der Fraktion am liebsten gleich wieder zurück in ihre bisherige politische Abstinenz verbannen.
Je länger man den vorliegenden Antrag auf Bürgerbeteiligung liest, umso verwirrter wird man.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass die beiden Verfasser dieses unterirdischen Antrages seit Jahren weder an einer Ratssitzung noch einer Fach- oder Verwaltungsausschusssitzung teilgenommen haben können.
Nicht nur dass die Begründung des Antrages dermaßen infantil und zutiefst peinlich ist, darüber hinaus werden bedenkenlos auch Fakten und Zahlen willkürlich verfälscht.
So legen die beiden kreativen Ratsherrn auf die ausgehandelte Vergleichssumme schon mal eine halbe Million drauf... was soll ' s ....dafür ziehen sie von der Fläche der überbauten Trasse eben einen Hektar wieder ab.
So gleicht sich das nach der Deppermann'schen und Kröger 'schen Rechenlehre schon irgendwie wieder aus.
Tipp:
Vielleicht sollte man künftig sicherheitshalber bei den Rechnungen des Apothekers schon mal genauer hinsehen.... auch dem Bierdeckel des Gastwirtes sollte vorsichtshalber eine größere Aufmerksamkeit eingeräumt werden.
Meine Bewertung der Kögerschen Initiative auf einen Nenner gebracht:
Der Versuch des Tandems Kröger / Deppermann, die Bürger in die Verantwortung nehmen zu wollen, ist schlicht eine Frechheit und Unverschämtheit.
Damit geben sie ...wohl eher nicht gewollt....unmissverständlich zu verstehen, dass sie den Anforderungen ihres Mandats als Ratsmitglied einfach nicht gewachsen sind .
Daraus sollten sie Konsequenzen ziehen !!
Unsere Gruppe hat dem Anzeiger am 25.5. 2015 eine Stellungnahme zu dem in Rede stehenden Pressebericht vom 23.5.205 „ Verfahren sollte abgewartet werden , Bürger an der Entscheidung beteiligen“ zugeschickt mit der Bitte um Veröffentlichung.
Zusätzlich noch zur Versachlichung der veröffentlichten Zahlen und Daten folgende Darstellung, die in unserem Pressebeitrag wegen des Umfangs nicht enthalten sein konnte.
1. Zur Richtigstellung der Flächenangaben im Zeitungsartikel vom 23.5.2015:
Entgegen den Angaben im Anzeiger für Harlingerland vom 23.5.2015 handelt es sich bei der Straßentrasse, soweit sie dem Kläger gehört, nicht um eine Fläche von 5 Hektar, sondern um eine Fläche von mehr als 6 Hektar, folglich über 60.000 qm.
2. Zur Wertigkeit der rechtswidrig entzogenen Straßenflächen
Nach den amtlichen Angaben des Katasteramtes Niedersachsen vom 1.1.2009 wurde im westlichen Ortsteil von Bensersiel keine baulich genutzte Fläche mehr unter 150 € pro qm bewertet und gehandelt. Die amtlichen Bodenwerte für Bauland lagen schon damals bei 150 bis 350 € pro qm.
Geht man für die überbauten Straßenflächen nur etwa von einem Drittel des untersten Preisniveaus aus und addiert man die üblichen jährlichen Rechtshängigkeitszinsen von 4 % seit dem Zeitpunkt der rechtswidrigen Besitzentziehung am 1.1.2009 hinzu, so ergibt sich allein für die Straßentrasse im Jahre 2015, soweit sie dem Kläger gehört, ein Gesamtwert von 4 Mio. Euro.
Darin ist der Wert der 8 ha Fläche westlich Benser Tief, die die Stadt Esens nach der bisherigen Vereinbarung noch zusätzlich erhalten soll, noch nicht mit einem einzigen Euro pro Quadratmeter enthalten, d.h. die Stadt Esens bekommt diese 8 ha Flächen sogar kostenlos dazu.
Berücksichtigt man des weiteren, dass die Stadt Esens sich freiwillig verpflichtet hat, östlich von Bensersiel bereits für - zweifellos im faktischen Vogelschutzgebiet gelegene - 10 ha Ackerland, das sie demnächst zu Bauland entwickeln möchte, 20 Euro pro qm (das sind 2 Mio. Euro) zuzüglich eines jährlichen Inflationsausgleichs an den dortigen Eigentümer zu zahlen (siehe Pressemitteilung im AfH vom 24.10.2012 und vom 12.1.2013), ohne dass für diese Flächen ein Bebauungsplan vorliegt oder eine Bebauung begonnen ist, so ist ein Preis von 55 Euro für bereits bebautes Land - und dann auch noch rechtswidrig und gegen den Willen des Eigentümers - mindestens angemessen.
Zur Werthaltigkeit von Straßen oder ehemaligem Straßenland sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Esens meines Wissens selbst vor einigen Jahren ehemaliges Straßenland westlich des jetzigen Bahnhofs für einen Quadratmeterpreis von etwa 70 € an die Firma Lidl verkauft hat.
Straßen- oder ehemaliges Straßenland kann also nach den eigenen Vorstellungen der Stadt Esens keineswegs als minderwertig eingestuft werden.
Folglich könnte der Eigentümer auch ohne die zusätzlichen 8 Hektar westlich des Benser Tiefs bereits 4 Mio. Euro für die ihm entzogene und bebaute Fläche fordern.
Die zusätzlich angebotene 8 Hektar große Fläche westlich des Benser Tiefs stellt damit lediglich einen im Rahmen eines gütlichen Vergleiches gewährte extrem großzügige Draufgabe dar.
Diese 8 ha könnten nach meiner Einschätzung der Stadt Esens als zukünftiges Bauland zur Verfügung stehen , da diese Flächen meiner Bewertung nach durch den Straßenbau ornithologisch entwertet und somit als Vogelschutzgebiet nicht mehr geeignet sein dürften..
Schon 2009 sind diese Flächen in den damals angedachten Vergleich aufgenommen worden, um der Stadt Esens dadurch eine Möglichkeit zu geben, die durch die Rechtswidrigkeit des Straßenbaues entstandenen Zusatzkosten durch Ausweisung von attraktiven, für den Tourismus nutzbaren Infrastrukturflächen auffangen zu können.
3. Konsequenzen und Folgekosten im Falle eines Rückbaues des Straße
Sollte ein Vergleich nicht zustande kommen, die Stadt Esens somit nicht Eigentümerin der Straßentrasse werden, so ist ein Rückbau der Straße inzwischen wohl unausweichlich und die Stadt Esens wird dafür sehr viel höhere Geldausgaben als bei einem Vergleich mit dem Kläger zu finanzieren haben:
Die Rückbaukosten liegen zweifellos erheblich höher als die offiziell angegebenen 2,1 Mill.€.
Auf meiner Homepage (Bericht vom 16.4.2015) habe ich bereits begründet dargelegt, dass dieser "herunter gerechnete" Betrag von 2,1 Mill. Euro vermutlich aus "Haushaltssicherungsgründen" zur Vertuschung der wahren Finanzlage der Stadt Esens entstanden ist und keineswegs die realistisch zu erwartenden Rückbaukosten wiedergibt. Zu einem ordnungsgemäßen Rückbau gehört nämlich nicht nur ein "Aufkratzen" der Asphaltdecke, sondern eine vollständige Beseitigung aller Bodenschichten und Bodenerhebungen, der Rückbau der Bodenverdichtung sowie der die Straße begleitenden Gräben, Wiederherstellung des ursprünglichen Grabensystems sowie eine der Landwirtschaft und dem Naturschutz angemessene Schadensbeseitigung einschließlich einer nachhaltigen Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für nicht beseitigte Aufbauten auf weiteren Grundstücken. Nicht umsonst haben frühere Berechnungen für den Rückbau sehr viel höhere Kosten ergeben.
Hinzu kommt, dass die Frage, ob das Land Niedersachsen seine Subventionsmittel in Höhe von 4,5 Millionen Euro zurückfordert, noch nicht abschließend geklärt ist. Einer ordentlichen Haushaltsführung folgend jedoch , wäre die Rückzahlung und eine Schadensbearbeitung die logische Konsequenz und somit unvermeidbar.
Außerdem ist nach einem Rückbau die Verkehrsführung im Raum Bensersiel immer noch nicht gelöst. Eine Neuplanung würde einen erheblichen weiteren Aufwand und Folgekosten ergeben, die ohne eine amtliche Planung derzeit nicht einmal kalkuliert werden können. Auch die Frage, ob das Land Niedersachsen nach den bisherigen Fehlplanungen erneut bereit sein wird, der Stadt Esens noch einmal erhebliche Zuschüsse für eine neue Straße zu gewähren, kann derzeit seriös gar nicht beantwortet werden.
Bei neuen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Falle einer Neuplanung abzusehen sind, wird die Stadt Esens nach der derzeitigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihre bereits erworbenen 10 Hektar Fläche östlich von Bensersiel als Bauland verlieren, so dass auch hier wieder eine Fehlinvestition von zusätzlichen 2 Mio. Euro entstehen dürfte.