Nach ca. 10 Jahren Rechtsstreit stehen wir wieder bei Null und können davon ausgehen, dass das neue Abgrenzungsverfahren und die im November 2013 auf Anraten des Rechtsbeistandes der Stadt beschlossenen Bebauungspläne Nr. 78 A, B und C einschließlich der Veränderungssperre eine Breitseite für neue jahrelange Klageverfahren bieten.
Das gilt nicht nur für betroffene Landeigentümer , sondern auch für Naturschutzverbände.
Fraglich ist auch, ob die Veränderungssperre überhaupt juristisch durchsetzbar ist, da nach allgemeinem Rechtsverständnis ein durch ein höchstes deutsches Gericht festgestellter Unrechtszustand nicht durch einen Ratsbeschluss einer Kommune ausgehebelt und bewahrt werden kann.
Richtig aber ist, unabhängig von dieser Grundsatzfrage, dass durch eine solche Sperre bestenfalls befristet ein Rückbau verhindert aber keine weiteren Eigentumsrechte beschnitten werden können.
Unter Zugrundelegung der neuen Rechtslage bedeutet das, der Eigentümer kann die Straße für den öffentlichen Verkehr sperren oder eine Benutzungsgebühr / Entschädigung verlangen.
Die Höhe einer solchen Entschädigungszahlung bestimmt er.
Übrigens:
Mit der Bestätigung durch das BVG, dass die Straße rechtswidrig in einem Vogelschutzgebiet gebaut wurde, könnten jetzt auch neben dem Eigentümer wieder Naturschutzverbände in das Verfahren einsteigen und den Rückbau der Straße verlangen und ggfs. gerichtlich durchsetzen.
Ein Verweis auf den Ablauf von Rechtsmittelfristen ist nicht mehr möglich, weil diese sich ausschließlich auf den Bplan 67 bezogen hatten.
Diesen Bplan gibt es nicht mehr. Wir haben jetzt nach meiner Bewertung eine völlig neue Ausgangslage
Damit hätten weder der Eigentümer selbst noch ggfs. die Stadt allein die alleinige Hoheit über das künftige Verfahren.
Die jetzt vorliegende Situation birgt neben allen finanziellen Risiken insbesondere die Gefahr einer jahrelangen Rechtsunsicherheit mit der Folge , dass an eine bauliche Weiterentwicklung Bensersiels mittelfristig nicht mehr zu denken ist.
Wie soll und muss es weitergehen?
Der erste Schritt muss sein, dass sich die Stadt sofort von ihrem Rechtsbeistand Professor Stüer trennt.
Dass er die Stadt mindestens seit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.67 am 01.Dezember 2003 falsch beraten haben dürfte, sollte sich jedem Ratsmitglied erschließen.
Hinzu kommt, dass er mit dem 6,3 fachen des normalen Gebührensatzes eine starke finanzielle Belastung der krisengeschüttelten Stadt wäre.
Allein seine Pressmitteilung im Anzeiger vom 28.03.2014 mit der Schlagzeile „Verfahren geht in nächste Runde“ macht deutlich , wohin die Reise nach seiner Meinung gehen sollte...nämlich in weitere finanziell unverantwortbare Streitverfahren.
Dem gesprächs- und einigungsbereiten Eigentümer muss eine solche Formulierung wie eine Kriegserklärung vorkommen.....mit der subkutanen Andeutung, dass es nicht so sehr Ernst gemeint ist mit der öffentlich bekundeten Absicht einer gütlichen Einigung.
Dass wir in der derzeit unübersichtlichen und die Stadt außerordentlich belastenden Situation sind, ist größtenteils dem Rechtsbeistand zuzuordnen.
Der zweite Schritt muss sein, dass das gesamte Verfahren unter die Lupe genommen wird, um festzustellen, ob sich Anhaltspunkte erhärten, die dazu führen müssen, dass Schadensersatzansprüche gegenüber dem Rechtsbeistand geltend gemacht werden.
M.E. sind von Beginn der Bauplanungen an massive Fehler seitens der Stadt begangen worden, ob allein aufgrund einer mangelhaften Beratung oder aufgrund von nicht nachvollziehbaren und unausgewogenen Beschlüssen der Stadtgremien, muss noch im Einzelnen untersucht und festgestellt werden.
Der Rat ist aufgefordert, eine Arbeitsgruppe ,mit einem entsprechenden Auftrag ausgestattet, so schnell wie möglich einzurichten.
Nach Vorlage des Ergebnisses müssen ggfs. personelle Konsequenzen gezogen , möglicherweise auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Ich werde einen eigenen Bericht dazu vorlegen.
Der dritte Schritt muss sein, dass die Ratsmitglieder, die maßgeblich in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, dass wir in diese zweite große Krise - nach dem Dilemma um den Kurverein - geraten sind, endlich zu ihrer Verantwortung stehen und ihre Mandate niederlegen.
Das betrifft in besonderem Maße diejenigen, die darüber hinaus durch unverantwortliche Aktionen den außergerichtlichen Vergleich vorsätzlich verhindert haben.
Noch wichtig zu erwähnen:
Das Hauptziel, das mit dem beabsichtigten Vergleich erreicht werden sollte, nämlich
Rechtssicherheit für den Bestand der Straße sowie Planungssicherheit für Bensersiel
, ist leider verfehlt worden.
Unabhängig von allen noch zu erwartenden Risiken, muss schon deshalb das Gespräch mit dem Eigentümer allererste Priorität haben, um Bensersiel nicht für einen sehr langen Zeitraum von jeder Entwicklung abzuhängen.
Lt. einem Gespräch heute Vormittag mit dem Grundstückseigentümer wird dieser auf jeden Fall gegen die Neuabgrenzung Einwände erheben und auch in letzter Konsequenz wieder klagen.
Das gleiche gilt für die neuen Bebauungspläne 78 A, B und C . Das würde bedeuten, dass gleich drei neue
Normenkontrollverfahren ins Haus stünden , ohne Berücksichtigung eventueller Interventionen von Naturschutzverbänden.
Die damit verbundenen weiteren Prozesskosten wären für die Stadt extrem hoch, da die Baukosten für die Erstellung der Straße - 8,2 Millionen Euro - als Streitwert zugrunde gelegt werden würden .
Außerdem hat der Kläger beim OVG Lüneburg bereits beantragt, die beiden dort noch anhängigen und bis gestern ruhenden Klagen im Flurbereinigungsverfahren wieder aufzunehmen.
Sie sehen, es kommt knüppeldick für Esens.