Rat und Verwaltung ignorieren hartnäckig die bundesweit bekannte Tatsache, dass die Entlastungsstraße rechtswidrig in ein faktisches Vogelschutzgebiet gebaut worden war . Möglichkeiten der gütlichen Einigung mit dem Kläger wurden kleingeistig vertan, stattdessen setzte man auf das Prinzip Hoffnung.
Die Frage ist nur : Hoffnung auf was ?
Das Land Niedersachsen benötigte zwei Anläufe zur zwischenzeitlich erfolgten Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes V 63, die dennoch meiner Überzeugung nach immer noch in großen und wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht verstößt.
Auch der Landkreis musste die erste Version der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes wegen einer Vielzahl von Ungereimtheiten , u. a. wegen fehlender ornithologischer Daten, zurückziehen und ist nun gezwungen, einen erneuten Anlauf zu starten.
Im öffentlichen Beteiligungsverfahren waren 31 Einwände und Anregungen eingegangen.
Der Gipfel war wohl, dass die Entlastungsstraße, um die es doch seit Jahren geht, nicht einmal im Kartenwerk eingezeichnet worden war... wohl aber jeder Feldweg oder gar jede Hofzufahrt.
Versehen oder der erneute Versuch einer grandiosen Täuschung ?
Und wie verhalten sich der Rat der Stadt und die Verwaltung als Betroffene und letztendlich als Verantwortliche in dieser inzwischen unübersichtlichen Situation ?
Sie schauen ohne jede eigene Initiative zu und überlassen einem teuren Fachanwalt das Feld.
Allein dafür sind bereits wieder mehr als 30.000,- Euro an Ausgaben angefallen .
Dabei ist mir nach wie vor schleierhaft, was dieser Anwalt bei der unstrittigen Rechtslage überhaupt bezwecken soll . Hinzu kommt, dass der Rat in seiner Gesamtheit seit Monaten über den Stand der Angelegenheit im Dunkeln gelassen wird.
Aussprachen , Erörterungen oder gar Diskussionen zu diesem für uns so immens wichtigen Thema finden einfach nicht statt , so als ginge uns das alles nichts an.
Die Stadt Esens verzögert seit Jahren die außergerichtlich durchaus mögliche "Heilung" der kommunalen Entlastungsstraße, um weiterhin - ohne Miete, Pacht oder Schadensersatz zu zahlen - die illegale Straße rechtswidrig nutzen zu können.
Dazu einige Daten :
Am 17.5.2013 haben Vertreter der Stadt Esens, des LK Wittmunds und des Nds.Umweltministeriums den Plan gefasst, durch eine Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes und eine anschließende neue Bauleitplanung "die Straße vor dem Rückbau zu retten".
Gegenüber dem Nds.OVG hat die Stadt Esens im Flurbereinigungsverfahren am
30.4.2014 angekündigt und vorgetragen, dass bis Herbst 2014 das Neuabgrenzungsverfahren abgeschlossen sei und neue Bebauungspläne aufgestellt worden sind.
Im Frühjahr 2015 hat der Landrat in der Presse verkündet, dass nunmehr alle
Unterlagen , von einem Fachjuristen geprüft, bereit lägen und das öffentliche
Beteiligungsverfahren im Mai 2015 eingeleitet werden solle.
Erst ein Jahr später, im Frühjahr 2016 wird das öffentliche Beteiligungsverfahren
eingeleitet und 4 Wochen später der Abgrenzungsentwurf "aus Gründen der
Rechtssicherheit" schon wieder zurückgezogen.
Im Anzeiger für Harlingerland wird am 15.4.2016 angekündigt, dass ein neues
Verfahren im Herbst 2016 eingeleitet werden soll, obwohl jedermann weiß, dass
weder der scheidende Landrat noch sein Nachfolger diese Aufgabe im Herbst
2016 werden übernehmen können.
Folglich wird frühestens 2017 der erste Schritt der im Mai 2013 geplanten
Maßnahmen wirkungsvoll vollzogen werden können..
Das bedeutet, bis dahin hat die Stadt Esens bereits 4 Jahre lang obergerichtliche Urteile ignoriert und damit tagtäglich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen und für die Nutzung der rechtswidrig entzogenen und bebauten Flächen noch keinen einzigen Euro bezahlt.
Mit dieser Hinhaltetaktik haben Stadt , Landkreis und das Land Niedersachsen jetzt offensichtlich den Bogen überspannt.
Wie mir der Eigentümer mitteilt, ist seine Geduld gegenüber dem vorsätzlichen und permanenten „rechtsfernen Verhalten“ der Stadt Esens jetzt endgültig erschöpft.
Den sprichwörtlich letzten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat, steuerte der Landkreis bei, der, wie bereits erwähnt, im Kartenwerk zum Entwurf der Landschaftsschutzverordnung ( siehe mein Beitrag vom 14. April 2016 auf meiner Website unter „Kommunale Entlastungsstraße“ ) die Straße nicht einmal eingezeichnet hatte.
„Das völlige Ignorieren der kommunalen Entlastungsstraße bei der Frage der Neuabgrenzung stellt eine Provokation dar, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist“ , so der empörte Eigentümer.
Deshalb sieht sich der seit Jahren hintergangene Landeigner nunmehr gezwungen, die Einstellung des Straßenverkehrs auf der rechtswidrigen Straße zu beantragen.
„Denn wenn sogar der Landkreis davon ausgeht, dass dort keine Umgehungsstraße verlaufen darf und sie deshalb nicht einmal einzeichnet, ist es doch nahe
liegend, dass zwangsläufig der nächste Schritt sein muss, den Verkehr auf dieser Straße unverzüglich einzustellen“ ist sich der Landeigner sicher....u.a. auch mit Blick auf die ihm als Eigentümer obliegende Verkehrssicherungspflicht.
Zur Durchsetzung seiner Rechte hat der Eigentümer jetzt die Oldenburger Anwaltskanzlei Wandscher & Partner ( Fachanwalt für Straf- und Verwaltungsrecht ) beauftragt.
Dr. Wandscher hat zwischenzeitlich auftragsgemäß mit Datum vom 24. April 2016 die Stadt Esens aufgefordert, zu unterlassen , die Grundstücke des Eigentümers ( überwiegender Anteil an der Straßentrasse) „zum Betrieb einer Ortsumgehungsstraße zu benutzen oder sonst den Verkehr mit Fahrzeugen darauf zu eröffnen“.
Der Anwalt hat der Stadt eine Frist bis zum 15. Mai 2016 gesetzt.
Sollte die Stadt der Forderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen , hat der Anwalt den Auftrag , Klage zu erheben.
Damit dürfte das unrühmliche Ende der Kommunalen Entlastungsstraße eingeläutet werden und die Stadt in der Folge endgültig in ihrem Schuldenberg versinken.
Haushalterisch ist sie bereits jetzt handlungsunfähig, investive Maßnahmen können nur noch realisiert werden, wenn die Stadt im Gegenzug ihr letztes Tafelsilber verscherbelt.