So u.a geschehen, als die drei Gegner des angestrebten ...aber leider verhinderten....gütlichen Vergleichs Willms, Saathoff und Deppermann in dem inzwischen als historisch zu bezeichnenden Pressebericht vom 05. April 2014 „Umgehungsstraße in Bensersiel bleibt“ die Öffentlichkeit mit der Behauptung verunsicherten, dass ohne die Straße die „Aberkennung des Prädikats „Nordseeheilbad drohe“.
Des weiteren offenbarten die drei Kommunalpolitiker in der gleichen story aus ihrem geballten Fachwissen, dass ohne die Entlastungsstraße, „die Feinstaubbelastung im Ortskern die Grenzwerte überschreiten würde“.
Für viele Vermieter eine Horrorvorstellung...steht doch der Rückbau der Entlastungsstraße mehr denn je zu befürchten....übrigens auch dank der drei oben genannten „Politgrößen“.
Da mir bislang zu der Thematik kein belastbares Material vorlag, habe ich mit Datum 16.Oktober 2014 den Stadtdirektor gebeten, mir die entsprechenden Vorgänge in Kopie zu überlassen.
Auszugsweise liegen mir diese nunmehr vor, so dass ich hoffe, im Folgenden zur Versachlichung der Debatte und möglicherweise zur Wahrheitsfindung beitragen zu können.
Fakten
Am 01. August 1996 erteilte der damalige Regierungspräsident Bernd Theilen ( SPD ) dem Ortsteil Bensersiel der Stadt Esens gem. § 2 Abs1 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kurorten ( Kurort - VO ) vom 16.12. 1974 „ die Erlaubnis zur Führung der Artbezeichnung Nordseeheilbad “... so der Wortlaut der Urkunde.
Der Stadt Esens wurden zeitgleich „aufgrund der staatlichen Anerkennung des Ortsteils Bensersiels als „Nordseeheilbad“ nachstehende Verpflichtungen auferlegt :
Jährliche Vorlage der Bescheinigung des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Oldenburg, Außenstelle Stade, über Schädlingsfreiheit nach § 4 Abs. 2 der Kurort-Verordnung vom 16.12. 1974.
Überprüfung der Luftqualität durch eine Ortsbesichtigung des Deutschen Wetterdienstes, Wetteramt Hamburg, im Abstand von 5 Jahren nach lfd. Nr. 3.4.2.5 der Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen.
Ein Auszug aus dem seinerzeit erstellten amtlichen Gutachtens :
„ Die Luftqualität erfüllt insgesamt die Anforderungen, die bei dem vorgesehenen Prädikat zu stellen sind. Allerdings sollte der hohe Anteil an schadstoffintensiven Feststoffheizungen zugunsten umweltfreundlicher Gas- oder Ölheizungen mit Nox – armen Brennern reduziert werden.
Einer Zunahme der Schadstoffbelastung an der Hauptstraße ist durch geeignete verkehrsberuhigende Maßnahmen entgegen zu wirken“.
Wie oben dargestellt sieht also die aktuelle Aktenlage bei der Stadt Esens aus.
Von der Entlastungsstraße kein Wort, wohl aber ein starker Hinweis auf die seinerzeit vermutlich überwiegend vorhandenen schädlichen Feststoffheizungen.
Darüber, ob an diesem Kriterium seitens der Stadt oder Politik gearbeitet worden ist, liegen mir keine Erkenntnisse vor.
Ob die auferlegten zwischenzeitlichen Messungen ( alle fünf Jahre) durchgeführt worden, sind und ob dabei eine erhöhte Schadstoffbelastung festgestellt wurde, ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Es ist aber wohl davon auszugehen, dass bei einer signifikanten Zunahme der Schadstoffbelastung der Rat der Stadt informiert worden wäre....und das ist ist zumindest seit meiner Zugehörigkeit, also seit 2011, nicht geschehen.
Das alles bewegt sich noch im Rahmen des Erwartbaren...ist aber noch nicht alles.
Beim Studium der einschlägigen Rechtsgrundlagen stellte ich fest, dass die Stadt scheinbar nicht mit der Zeit gegangen ist.
Die mir von der Verwaltung benannte Rechtsgrundlage aus 1974 gibt es schon seit 9 Jahren nicht mehr.
Nach der zu Zeit geltenden Kurort - Verordnung vom 22.04. 2005 i.d.gültigen Fassung vom 19.11. 2012 wurde die von der Stadt zitierte Verordnung aus dem Jahr 1974 mit Wirkung vom 01. Mai 2005 außer Kraft gesetzt.
Die neue Verordnung sieht im § 4 ( 2) zum Thema der Qualitätssicherung und Überwachung seit 2005 nur noch folgende Auflage vor:
„ Nach der Anerkennung hat die Gemeinde dem Fachministerium jährlich eine Bescheinigung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit darüber vorzulegen, dass der anerkannte Ort von Hygieneschädlingen, insbesondere von Ratten, frei ist“.
Kein Wort oder Hinweis mehr zur Beachtung oder Überwachung von verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen.
Es stellt sich also die Frage, woher die Ratsherren Deppermann, Willms und Saathoff ihre Erkenntnisse haben, dass ohne die Entlastungsstraße „ die Aberkennung des Prädikats Nordseeheilbad mit all seinen Folgen für den Tourismus.....drohe“.
Auf die Antwort darf man gespannt sein...hoffentlich war nicht wieder einmal die Absicht im Spiel , die Bevölkerung zu täuschen und zu verunsichern, um von eigenen Fehlern in der Vergangenheit und Gegenwart abzulenken.....,mit solchen Ängsten spielt man nicht..... zu viele Existenzen hängen in unserer Samtgemeinde vom Tourismus ab.
Da sind vielmehr gesunder Optimismus und Rechtssicherheit gefragt, um Mut für notwendige Investitionen in die Zukunft zu fördern ...und keine politischen Ränkespiele.
Wer in solch einem Umfeld falsche Gerüchte streut...... sei es absichtlich, wider besseres Wissen oder einfach nur aus Dummheit oder Unkenntnis.... handelt in höchstem Maße verantwortungslos.
Nachgehakt :
Vor einer abschließenden Bewertung des Sachverhaltes habe ich natürlich und fairerweise die drei bereits genannten Esenser Politiker schriftlich gebeten, mir die Rechtsgrundlagen für ihr öffentlich geäußertes Gefahrenszenario zu benennen.
Die Antwort war, wie nicht anders zu erwarten : Schweigen....keine Antwort !!
Was darf und muss daraus gefolgert werden?
Die verantwortlichen Lokalpolitiker sagen vermutlich bewusst und vorsätzlich ...zumindest aber grob fahrlässig...der Öffentlichkeit wieder einmal die Unwahrheit....nur, um von ihren eigenen politischen und persönlichen Fehlern sowie ihrer Unfähigkeit zur sachlichen Mit- und Zusammenarbeit im Rat abzulenken.
Natürlich haben sie aufgrund der langjährigen „Esenser Verhältnisse“ ( inbrünstig vom Altbürgermeister Ebrecht in seinem Leserbrief vom 01. April 2014 beschworen) darauf gesetzt, dass niemand ihre Lügengeschichten nachprüft....dumm gelaufen !!!.