Mein Eindruck :
Einer Vielzahl von Bürgern hängt das Thema inzwischen „zum Hals raus“....und mit dem Thema die dafür verantwortlichen Kommunalpolitiker gleich mit.
Dazu kommt, dass der juristisch komplizierte Sachverhalt kaum noch von einem Bürger verstanden wird...verständlicherweise und nachvollziehbar.... wenn schon die Mehrheit der Ratsvertretung seit Jahren damit weit überfordert ist.
Soweit so gut ( besser so schlecht).....und dennoch : wir dürfen die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass letztendlich der Rat der Stadt die alleinige Verantwortung dafür trägt, den ohnehin schon angerichteten Schaden für die Kommune jetzt zu begrenzen und endlich Rechtssicherheit zu schaffen....und nur darum geht es noch.
Es muss schnell und zielorientiert gehandelt werden ...jede leichtfertige Verzögerung durch kostspielige Rechtsstreitigkeiten, die sich unweigerlich über viele Jahre hinziehen würden, kostet die Bürger noch mehr Geld …. Geld , das an anderer Stelle fehlt.
Im Grunde ist alles gesagt, die Rechtslage ist eindeutig !!!
In diese Gemengelage platzten jetzt die o.g. Presseartikel , die bestenfalls jedem verständigen Bürger noch ein mitleidiges Kopfschütteln abgewinnen können.
Einfach ignorieren? Geht auch nicht, wie die verständlichen Reaktionen unserer Mitbürger deutlich aufzeigen.
Schon aus diesem Grund darf der Pressebericht und erst recht nicht der Leserbrief des Herrn Erich Hinrichs aus Wittmund so stehen bleiben.
Ich beschränke mich allerdings auf eine diagonale Betrachtung der beiden Pressebeiträge....eine an sich notwendige eingehende Gegendarstellung würde vermutlich Romanformat erreichen.
Insofern werde ich auch nur auf einige besonders krasse Ungereimtheiten bzw. ausgefallen kreative Äußerungen eingehen.
Zum Pressebericht „ Vier Millionen Euro geben keine Sicherheit“ :
( man könnte es kurz machen und die Überschrift schlicht ergänzen mit der Formulierung der unumstößlichen Wahrheit ….weil die SPD und die Neue CDU/ FDP es im vorigen Jahr verbockt haben !!! )
Gleich zu Beginn des Artikels verkündet der „Anzeiger“ , dass „ die Stadt gesprächsbereit bleibe“.
Ob dieser frohen Kunde ist man geneigt , zufrieden mit dem Kopf zu nicken... würden da nicht einige Zeilen weiter die beiden Stadtoberen unisono erklären, „eine Einigung mit dem Eigentümer mache zurzeit keinen Sinn“ .
Bitte ? ? ?
Was denn nun.... ist der Widerspruch nicht bemerkt worden oder ist da versehentlich die Wahrheit raus gerutscht ? !!!!
Sei' s drum … also schau' n wir mal näher auf die „Klarstellungen“ der Stadtvertreter.
„Falsch sei die wiederholt geäußerte Behauptung , der Eigentümer sei enteignet worden , vielmehr sei richtig , dass ihm nur der Besitz entzogen worden sei“, so der Stadtdirektor juristisch korrekt .
Doch was soll die Wortklauberei ? Hier geht es nicht um Legaldefinitionen , sondern um Fakten und die unumstößliche Tatsache, dass der Eigentümer seit Jahren keine tatsächliche Verfügungsgewalt mehr über sein Eigentum hatte.
Dieses Spielchen um Begriffe zeigt aber doch immerhin überdeutlich auf, dass die Stadt ohne jede Legitimation auf fremdem Eigentum gegen den Willen des Eigentümers eine Straße gebaut hat, die er nicht wollte.
Die logische Folge: Wenn denn die Straße in öffentlichen Besitz übergehen soll, muss man erst einmal den Grund und Boden kaufen.
Das weiß jeder Bürger , wenn er sich ein Häuschen bauen möchte.
Was also ist daran so schwer zu verstehen?
Ich weiß, jeder Vergleich hinkt , dennoch:
Jemandem gefällt ein vor dem Rathaus abgestelltes Fahrrad so sehr, dass er sich auf den Sattel schwingt und fröhlich pfeifend davon radelt.
Was bedeutet das , natürlich sauber definiert, obigem Gedankengang folgend ?
Der erfolgreiche Dieb hat natürlich das Fahrrad gestohlen...und dennoch, wenn auch widerrechtlich, den Besitz darüber erlangt...Eigentümer bleibt der Bestohlene.... hilft ihm allerdings in der Situation wenig , er muss wohl oder übel zu Fuß nach Hause gehen .
Dennoch ist unstrittig , dass der Dieb, wenn er denn erwischt werden sollte, das Fahrrad dem rechtmäßigen Eigentümer zurück geben muss.....so will es unser Recht....wie auch im Fall unserer Entlastungsstraße geschehen.
Zur ganzen Wahrheit gehört im Übrigen auch, dass die GLL Aurich mit Schreiben vom 28.11. 2008 den Besitz und die Nutzung der Flurstücke „ mit Wirkung vom 01.01. 2009 AUF DAUER entzogen“ hatte.
Wo ist da bitteschön in der Praxis ein Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ?...kleinliche Haarspalterei, die der Sache nicht wirklich dient.
Aus vielen weiteren grenzwertigen Äußerungen möchte ich nur noch eine Aussage der Bürgermeisterin näher betrachten.
Sie behauptet, betont sogar, dass „die Aussage falsch sei, dass der Eigentümer nie entschädigt worden sei „ und setzt noch einen drauf mit der Behauptung, dass auch „die Aussage falsch sei, der Eigentümer habe keinen Cent bekommen“..
Letzteres begründet die Bürgermeisterin wie folgt : „Wir gehen davon aus, dass der Eigentümer durch Verpachtung der zugewiesenen Flächen sehr wohl etwas bekommen hat. “
Da ist wohl die Frau Bürgermeisterin nicht korrekt und umfassend aufgeklärt worden.
Zwar hat die LGLN 2008 dem damaligen Kläger im Flurbereinigungsverfahren Ersatzflächen zugewiesen, die dieser aber schon allein des laufenden Verfahrens wegen von Anfang an und zu keinem späteren Zeitpunkt angenommen und somit logischerweise weder bewirtschaftet, noch , wie unterstellt , verpachtet haben konnte bzw. verpachtet hat. …. nachzulesen im Pachtvertrag über die eigenen Flächen des Eigentümers .
Allen Beteiligten war das bekannt , auch der Stadt Esens .
Ebenfalls nachzulesen u.a. in einem Schreiben des Eigentümers vom 26.09.2015 an das Amt für regionale Landesentwicklung ( früher LGLN ) in Aurich , nachrichtlich an die Stadt Esens.
Bei sorgfältigem Aktenstudium im Umfeld der drei über nahezu ein Jahrzehnt dauernden Rechtsstreite hätte also bekannt sein müssen, dass die öffentlich geäußerte Unterstellung nicht mit der Realität übereinstimmt....wobei besonders schwer wiegt, dass die Stadt auf den wahren Sachverhalt noch einmal explizit erst vor ca. drei Wochen hingewiesen worden war.
Unwissenheit , Kalkül oder sachzwangreduzierte Ehrlichkeit ?
Ich will es mit meiner kurzen Betrachtung des strittigen Presseartikels damit gut sein lassen, obwohl wahrhaftig noch reichlich Kritik angebracht wäre.
Im Übrigen verweise ich auf den heutigen Pressebeitrag des „Harlinger“ „Es gab keine Mehrheit für einen Vertragsabschluss“, in dem der Eigentümer in einer Gegendarstellung den Aussagen der städtischen Vertreter widerspricht.
Und nun noch ein paar Worte zum Leserbrief des Herrn Hinrichs aus Wittmund.
Herr Hinrichs ist Landwirt oder auch Bauer. Damit hat er schon mal meine ganze Sympathie. Ich weiß aus eigener Erfahrung , wie schwer die Arbeit auf einem Bauernhof ist und ärgere mich permanent über die unanständig niedrigen Preise , die Handel und Konsumenten für die hart und mühsam erarbeiteten landwirtschaftlichen Produkte nur bereit sind zu zahlen.
Aber Herr Hinrichs ist nicht nur Bauer. Er ist Agraringenieur und durch und durch Funktionär landwirtschaftlicher Verbände.
„Meine Aufgabe ist es, Anwalt und Sprachrohr für die ostfriesischen Bauern auf allen relevanten Politikfeldern zu sein, um eine moderne, nachhaltige Landwirtschaft zu gestalten und tüchtigen Bauernfamilien wirtschaftliche Entwicklung und Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen.“ (E. Hinrichs zu agrarheute.com).
So seine Selbstdarstellung und in der Konsequenz auch sein Selbstverständnis.
Aufgrund seiner Ausbildung und seiner Tätigkeit als Verfechter landwirtschaftlicher Interessen dürfte Herr Hinrichs also zumindest über die Grundzüge des deutschen Staatsrechtes und seiner Organe informiert sein.
Er müsste also wissen, dass sowohl Legislative als auch Exekutive sich einer Gerichtsbarkeit zu unterwerfen haben.
Und die Rechtsprechung , auch als Jurisdiktion oder Judikative bezeichnet, hat nun mal das letzte Wort, dem sich alle zu fügen haben und deren Urteile im Einzelfall sogar durch die Volksvertretung in entsprechende Gesetze umgesetzt werden müssen.
Im Fall der Entlastungsstraße sind gleich drei rechtskräftige Urteile gesprochen worden , zweimal hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden ( einmal im Normenkontrollverfahren und einmal im Flurbereinigungsverfahren).
Das dritte Urteil in der causa der kommunalen Entlastungsstraße hat sogar ein höchstes Bundesgericht, nämlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällt.
Wie nun der Landwirt Hinrichs allerdings zu seiner Feststellung kommt, das Urteil des OVG...man fragt sich allerdings , welches.... sei ein „krasses Fehlurteil“ , wird wohl sein Geheimnis bleiben .
Seine zumindest mir unverständlichen Ausführungen zu Begriffen wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zur Frage der Gerechtigkeit, seine Richterschelte und seine abenteuerliche Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu Tätern und Opfern lassen allerdings erkennen, dass ihm juristische Zwangsläufigkeiten , Hintergründe und Zusammenhänge der drei Streitverfahren entweder nicht bekannt oder nicht verständlich sind.
Daraus kann ich nur folgern, dass Herr Hinrichs weder eine Gerichtsakte noch eine Urteilsbegründung gelesen haben kann....anders kann ich seine Kommentierung nicht einordnen.
Damit soll es sein Bewenden haben mit diesem Brief...Herr Hinrichs hat sein verfassungsmäßig garantiertes Recht zur freien Meinungsäußerung wahrgenommen.
Und das ist in Ordnung.
Bedauerlicherweise hat er allerdings das dazugehörige weitere Recht sträflich vernachlässigt, nämlich „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, und damit im Ergebnis nur „leeres Stroh gedroschen“ ,
um im Metier des Briefschreibers zu bleiben.