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Im Zuge der Haushaltsbesprechungen...das erste Gespräch hat am Montag , d. 15. Februar 2016 im Kreis der Fraktionssprecher stattgefunden...geraten u.a. auch das nach wie vor ungelöste Problem um die Kommunale Entlastungsstraße (KES) und die damit einhergehenden finanziellen Risiken wieder in den Fokus.
Da auch das Interesse der Bürger zum augenblicklichen Sachstand in dieser Angelegenheit ungebrochen hoch ist, möchte ich als Antwort auf die vielen diesbezüglichen Fragen nachfolgend meine persönliche Einschätzung zu der augenblicklichen ( nebulösen ) Situation darstellen.
In dem Zusammenhang erinnere ich an meinen Beitrag vom 16. Januar 2016 auf dieser Seite, in dem ich das für die KES bedeutsame Urteil des EuGH vom 14. Januar 2016 in Sachen Waldschlösschenbrücke vorgestellt hatte.
Nach meiner Kenntnislage sind Grundstückseigner und Dr. Gellermann über die Auswirkungen des Urteils auf die KSE Bensersiel unterschiedlicher Auffassung....was bei Juristen nicht weiter verwundern dürfte.
Was mir allerdings auffällt und große Sorgen bereitet ist die widersprüchliche Bewertung dieses Urteils durch den Esenser Rechtsbeistand Professor Dr. Gellermann vor und nach dem Urteilsspruch.
Mich erstaunt, dass der Jurist neuerdings die Auffassung vertritt, dieses Urteil des EuGH sei für die KES Bensersiel nicht relevant.
Diese jetzige Einschätzung des Dr. Gellermann steht in krassem Widerspruch zu seinen eigenen früheren Äußerungen in seinem Gutachten vom 23.06. 2915, also vor Verkündung des EuGH - Urteils am 14.01.2016.
Ich zitiere:
"Offen ist im Übrigen die im vorliegenden Fall relevante Frage, ob die Existenz der Entlastungsstraße ... im Rahmen einer neuerlichen Alternativenprüfung berücksichtigt werden darf... Nach Auffassung der EU-Kommission können im Rahmen einer nachgeholten Alternativenprüfung zwar nicht die Kosten eines Rückbaus, wohl aber der Umstand berücksichtigt werden, dass der Rückbau seinerseits neuerliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele (z.B. Störung von Brut- und Rastvögeln) hervorrufen kann."
Gem. dem Wortlaut des EuGH - Urteils steht nach meiner Bewertung nunmehr eindeutig fest,
• dass die Existenz der Straße bei der Alternativenprüfung nicht berücksichtigt werden darf und eine unvoreingenommene Prüfung zu erfolgen hat, (also keine Pluspunkte deshalb , weil die Straße schon gebaut ist!)
• dass der Rückbau ein neues Projekt darstellt, für das eine Verträglichkeitsprüfung
vorgenommen werden muss und
• dass die Kosten eines Rückbaus den Zielen der Habitat - und Vogelschutzrichtlinien unterzuordnen sind.
Die Verträglichkeitsprüfung wird nach meiner Überzeugung ergeben, dass der ehemalige große Rastraum, der der Neuabgrenzung des Landes Niedersachsen zugrunde gelegt ist, nur dadurch wieder hergestellt werden kann, dass die Straße zurückgebaut wird.
Dies ist problemlos möglich, wenn beim Rückbau die Brut- und Rastzeiten vermieden werden. Dadurch ergeben sich zwei mögliche Zeitfenster für den Rückbau im Dezember/Januar (dort könnte der Rückbau aber am Wetter scheitern) und von Juli (Ende der Brutzeit) bis September (Beginn der Zugzeiten).
Die durch die Unterbrechung des Rückbaus entstehenden Zusatzkosten können nicht als Argument gegen den Rückbau dienen, da sie nach dem Wortlaut des Urteils den Zielen der Habitatrichtlinie unterzuordnen sind.
Der Rückbau dürfte somit dadurch noch teurer werden als bisher angenommen.
Ein weiterer wunder Punkt im Verfahren:
In der Begründung des NLWKN (Nds.Vogelschutzwarte) zur Neuabgrenzung im Vermerk A S.15 wird die Landesstraße L5 zur Abgrenzung östlich von Bensersiel herangezogen mit dem Hinweis, dass diese Fläche nur eine Tiefe von 300 m habe und deshalb von den Rastvögeln (Erhaltungszielen) kaum genutzt werde.
Die neuen Erweiterungsflächen sind ebenfalls durch die bestehende Entlastungsstraße (als zukünftige L5) vom Vogelschutzgebiet getrennt, die Tiefe der Flächen beträgt aber nur im Durchschnitt 200 m und nach den Bestandskarten der Nds. Vogelschutzwarte werden sie pro Quadratmeter deutlich weniger genutzt als die Flächen östlich von Bensersiel.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass erheblicher Gesprächsbedarf zwischen den Parteien besteht, nicht nur mit Blick auf die m.E. fehlerhafte Neuabgrenzung und die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Fragen der Verkehrssicherungspflicht, des Schadensausgleichs , der grundstücksbezogenen Zahlungen wie Steuern, Abgaben für Deich- und Sielacht etc. bedürfen dringend einer einvernehmlichen Regelung.
Für unverantwortlich bewerte ich die Haltung der Stadt , die nach wie vor jedes persönliche Gespräch mit dem Eigentümer der Entlastungsstraße ablehnt.
Ein solches Verhalten ignoriert leichtfertig, dass die Bürger für jedes Telefonat , das zwischen den Parteien stattfindet und für jeden Brief, der geschrieben wird, unnötigerweise teuer bezahlen muss..............und das zu einem Stundensatz von 250,-Euro !!!
Auch für diese Verschwendung von Steuergeldern ist der Rat der Stadt verantwortlich, der damit nach meiner festen Überzeugung seine Sorgfaltspflichten in grob fahrlässiger Weise verletzt .