Abtauchen und Aussitzen scheint den Herren das probate Mittel zur Konfliktbewältigung zu sein...und dann zu Tagesordnung übergehen , als sei nichts geschehen.
Unsere Gruppe wird , wie versprochen und angekündigt, nicht tatenlos zusehen.
Der nachfolgend in die Homepage eingestellte Antrag an den Rat der Stadt wird der Auftakt sein, Licht in die nebulöse Angelegenheit zu bringen.
Sollten sich die Hinweise auf strafrechtliche Relevanz erhärten, werden wir erforderlichenfalls auch einen Strafantrag stellen....wenn es sein muss, auch ohne den aus unserer Sicht wünschenswerten Ratsbeschluss für diesen Schritt.
§ 266 Strafgesetzbuch (StGB) im Wortlaut :
„ 1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht , fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu vertreten hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2) §243 Abs. 2 und die §§ 247. 248 a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.“
Der uns bisher bekannte Sachverhalt lässt vermuten, dass die Bedingung des Vorliegens eines Vermögensschadens und somit der Tatbestand der Untreue durchaus als erfüllt angesehen werden kann.
Unabhängig von dem strafrechtlichen Aspekt sind natürlich bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen auch zivilrechtlich Schadensersatzansprüche zu verfolgen.
Gruppe - / BfB - im Stadtrat Esens
Erwin Schultz, Wolder Flage 3, 26427 Esens ; Tel. 04971-926580
Arno Nerschbach , Fraukeweg 10, 26427 Esens ; Tel. 04971-50013
Esens, den 31.03.2014
Herrn Bürgermeister der Stadt Esens
Herrn Klaus Wilbers o.V.i.A.
Stadtdirektor
Herrn Jürgen Buß o.V.i.A.
Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel
Sehr geehrte Herren,
wir bitten folgenden Antrag unserer Gruppe für die nächste Sitzung des Stadtrates vor zu merken und als TOP einzubringen..
Die Gruppe CDU /BfB beantragt, das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Rechtsberater in der Angelegenheit der Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel , Herrn Professor Dr. Stüer mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Wir sind der Überzeugung, dass maßgeblich aufgrund seiner, aus unserer Sicht mangelhaften, Beratung die Stadt Esens in die jetzt vorliegende Notlage geraten ist.
Nicht nur der bisherige Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzungen lassen Zweifel an seiner Eignung als Anwalt für die Interessen der Stadt aufkommen, sondern auch seine Einstellung und Haltung zur künftigen Bewältigung der derzeitigen Krisensituation geben Anlass zur Sorge.
So behauptet er in seinem kurzen Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht vom 23.März 2014 wahrheitswidrig, dass die Vergleichsverhandlungen „ am Widerstand des Antragstellers gescheitert“ seien .
Er vermischt darüber hinaus im gleichen Schreiben Auswirkungen des seit längerem für rechtswidrig erklärten Bplanes 72 mit dem in Rede stehenden Bplan 67 .
Obskur wird seine Strategie allerdings , wenn er im gleichen Schriftsatz aus dem Verhalten des als Nimmersatt dargestellten Antragstellers schlussfolgert , dass der vorliegende Sachverhalt eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof verlange ( „ es wird daher beantragt.....“ ).
Wo der Rechtsexperte da eine zwangsläufige, ja überhaupt eine Zuständigkeit Europäischer Rechtsprechung ausmacht, dürfte wohl sein Geheimnis bleiben.
Auch seine Presseerklärung vom 27.03.2014 mit der Formulierung „ Verfahren um die Entlastungsstraße geht in die nächste Runde“ zeigt, wohin seiner Meinung nach die Reise gehen soll...nämlich in weitere kostspielige und unberechenbare Rechtsstreite und Risiken.
Das mag aus seiner Sicht unter Berücksichtigung seines horrenden Honorars verständlich sein, dem Grundstückseigentümer muss es wie eine Kriegserklärung vorkommen.
Nach vollzogener Trennung von Herrn Professor Stüer , so unser weiterer Antrag, muss im Rat darüber abgestimmt werden, ob die Stadt Esens nach Bewertung der Beweislage Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem Rechtsbeistand erhebt.
Des weiteren beantragen wir die Benennung einer Arbeitsgruppe ( Untersuchungsausschuss) , in der alle Fraktionen/ Gruppen , Parteien mit mindestens einem Mitglied vertreten sein sollten.
Diese Gruppe muss den gesamten Verlauf des mehr als zehnjährigen Streitverfahrens untersuchen und die ohne Zweifel vorhandenen Ungereimtheiten nach rechtlichen Gesichtspunkten und nach der jeweils damals geltenden Rechtslage bewerten.
Es gilt festzustellen, ob allein die Rechtsberatung des Professor Stüer oder etwa bewusstes oder auch fahrlässiges Verhalten von Ratsmitgliedern - möglicherweise sogar gegen die Empfehlungen des Rechtsbeistandes - zu rechtswidrigen Beschlüssen und somit zu der heutigen Situation geführt haben.
Auf keine Fall darf , nachdem schon die Misere um den Kurverein bis heute ohne jede rechtliche und personelle Konsequenz geblieben ist, dieser weitaus schwerwiegendere und mit Mängeln behaftete Vorgang unter den Teppich gekehrt werden
Dabei muss ebenfalls intensiv die Rolle der Ratsmitglieder beleuchtet werden, die zum einen ggfs. ohnehin die jetzige Situation mit verschuldet haben und darüberhinaus noch den existentiell so wichtigen Vergleich mit dem Eigentümer auf schändliche Art und Weise unterlaufen und verhindert haben.
Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben . Der Bürger wäre wieder der Dumme.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Nerschbach Erwin Schultz