Wie zwischenzeitlich hinlänglich bekannt, hatten sowohl das OVG als auch das Bundesverwaltungsgericht...der Europäischen Rechtsprechung folgend.... die beiden Bebauungspläne Nr.67 und 72 einschließlich Nachtrag für rechtswidrig erklärt und somit de facto die kommunale Entlastungsstraße zum „längsten Schwarzbau der Republik“ erklärt.
Damit war das Normenkontrollverfahren abgeschlossen .
Jetzt geht es darum, dass der Eigentümer, dem zu Unrecht durch vorläufige Besitzeinweisung Landflächen entzogen worden waren, vor dem OVG Lüneburg im Flurbereinigungsverfahren verlangt, „den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger ( Eigentümer ) den Besitz an den ihm entzogenen Teilparzellen zurückzugeben und unverzüglich das Straßenbauwerk zurückzubauen.“
Beklagte ist in diesem Verfahren die LGLN Aurich...heißt neuerdings „Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems“, nur der Vollständigkeit halber .
Dass dem Begehren des Klägers stattgegeben werden wird, dürfte außer Zweifel stehen.
Erneute Versuche im Vorfeld dieses Termins, mit dem Kläger einen gütlichen Vergleich zu schließen, sind leider wieder einmal gescheitert, obwohl der Stadtrat mit großer Mehrheit diesem außergerichtlichen Vergleich dieses Mal zugestimmt hatte.
Im Wesentlichen dürfte die Auricher Landesbehörde für das Scheitern verantwortlich zeichnen....wobei nach meinem Eindruck auch der Landes - Umweltminister nicht ganz unbeteiligt ist, zumal er die Neuabgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes V 63 durchgeboxt hat, obwohl diese nicht nur nach meiner Überzeugung offensichtlich wieder eklatant gegen geltendes Europarecht und nationale höchstrichterliche Rechtsprechung verstößt.
In wie weit diese Neuabgrenzung dem beabsichtigten Erhalt der Straße schadet, bleibt abzuwarten....die Stadt Esens jedenfalls ist jetzt aus eigener Kraft kaum noch handlungsfähig und dem Verhalten und Wohlwollen Dritter ausgeliefert.
Bleibt zu hoffen, dass mit dem Urteilsspruch auch dem Land erhebliche Rechtsfehler hinsichtlich der vorzeitigen Besitzeinweisung bescheinigt werden...mit der für mich selbstverständlichen Folge, dass wir als Stadt nicht allein die finanziellen Folgen schultern müssten.