Aussprache zur rechtlichen Situation der Entlastungsstraße, Bericht des Stadtdirektors.
Bekanntermaßen gehört die Straßentrasse und damit die Entlastungsstraße mittlerweile dem ehemaligen Kläger, von einer kommunalen Straße kann also im Augenblick nicht mehr die Rede sein .
Sowohl die mit der Nutzung der Straße einhergehende Gefährdungshaftung als auch alle darüber hinaus gehende Rechte und Pflichten sind mit der Rückgabe des 2009 rechtswidrig entzogenen Besitzes auf den Eigentümer übergegangen.
Er haftet also für Gefahren und trägt finanzielle Unterhaltungslasten , zahlt sogar Grundsteuer und wasserrechtliche Abgaben, für eine Straße, die er nie gewollt hatte und die gegen seinen Willen und gegen geltendes Recht auf seinen landwirtschaftlich genutzten Flächen gebaut worden war.
Jetzt hat der Eigentümer die Stadt schriftlich zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert und diese mit einer Frist in Verzug gesetzt.
Erst nach Eingang des geforderten Schadensbetrages ist der Landeigner bereit, wieder Gespräche mit der Stadt aufzunehmen.
Die Schadensersatzansprüche beziehen sich nach meiner Kenntnis auf die Zeit ab dem Jahr 2009.
Kenntnisstand bei der Stadt war am Montag d. 07.09.2015 ..... meines Wissens auch beim Landkreis und der Landesregierung..... dass der LK kurzfristig mit der Verabschiedung einer Landschaftsschutzverordnung die Voraussetzungen für den Versuch einer nachträglichen Legalisierung der Straße schaffen wollte und wohl auch sollte.
Dieses Vorhaben dürfte nach meinem Verständnis nunmehr gescheitert, zumindest aber bis auf weiteres unwahrscheinlich geworden sein.
Aus verlässlicher Quelle weiß ich, dass die umstrittene Neuabgrenzung des Vogelschutzgebietes V 63 seitens der Europäischen Kommission nicht …. wie gehofft und erwartet....kritiklos durchgewunken wird.
Fakt ist, dass eine in Brüssel vorliegende Beschwerde gegen die Neuabgrenzung „ erneut geprüft “ wird , so aktuell eine schriftliche Aussage der "Generaldirektion Umwelt" bei der Europäischen Kommission.
Das lässt darauf schließen, dass es möglicherweise anfangs Unregelmäßigkeiten, vielleicht auch eine erste Fehlentscheidung gegeben haben könnte.
Dass der auch von mir mehrfach als fehlerhaft bezeichnete Vorgang der Neuabgrenzung erneut überprüft werden soll, bedeutet zwar nicht per se, dass die Neuabgrenzung fehlerhaft bewertet und die Kommission schon morgen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird, lässt aber durchaus die Schlussfolgerung zu, dass uns erhebliche Probleme ins Haus stehen.
Unstrittig dürfte auch sein, dass eine kurz- oder auch nur mittelfristige Klärung der mittlerweile undurchsichtigen Situation um die Privatstraße in weite Ferne gerückt ist.
Sollte es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland kommen, müssen nach Auskunft der Kommission in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens zwei bis drei Jahre eingeplant werden .....und dann beginnt alles wieder von vorne.
Mir scheint, wir treten im Hamsterrad...ohne Ziel und ohne Perspektive... und das alles hausgemacht.