Meine Einschätzung:
Die Stadt Esens verharrt zur Zeit eindeutig in einem Unrechtszustand und weigert
sich, Europäische und nationale Rechtsprechung umzusetzen.
Die von
der Stadt im Einvernehmen mit dem Kreis und dem Land Niedersachsen beabsichtigte Neuauflage eines Bauleitverfahrens muss zweifellos scheitern, da nach Europäischer Rechtsprechung
eine nachträgliche Heilung, insbesondere nach erfolgter Durchführung des Vorhabens, schlicht und ergreifend nicht möglich
ist.
Zur Zeit hat die EU noch nicht zu der in Brüssel vorliegenden Neuabgrenzung des
Vogelschutzgebietes entschieden.
Das ließe also noch immer die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu
…..und diese Chance müsste m. E. unverzüglich genutzt werden.
Der worst
case wäre der, wenn Brüssel unter dem Eindruck dort vorliegender Beschwerden und der Befürchtung, dass erneut der Versuch gemacht wird, EU - Recht zu umgehen,
den Abriss der Straße anordnet.
Dann nützt auch der gute Wille des Landeigentümers zu einer gütlichen Einigung
nichts mehr, an eine solche Entscheidung wäre auch er gebunden.
Als Lösung könnte sich meines Erachtens u.a. anbieten, einen Kaufvertrag mit „indirektem
Zwang“ abzuschließen. Eine solche Verfahrensweise ist nach neuester Rechtsprechung des BGH auch für
Kommunen zulässig, obwohl eine Gemeinde das Ergebnis des Planungsverfahrens nicht verbindlich zusagen darf.
Ich befürchte jedoch aufgrund der Erfahrungen mit dem derzeitigen Esenser
Stadtrat, dass es ähnlich wie im versuchten außergerichtlichen Vergleich 2014 an der notwendigen Einsicht und der sachgerechten Einschätzung fehlen wird...und Esens konsequent den Vorgang
endgültig an die Wand fahren wird....mit all den schon so oft von mir beschworenen finanziellen Konsequenzen.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Anschreiben des Landeigentümers an den „Harlinger Anzeiger.“ vom 02. Januar 2016 .( per e - mail)
„Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit und steht im Gegensatz zu den schriftlichen Aussagen des (neuen) Prozessbevollmächtigten der Stadt Esens, Herrn Prof. Dr. Gellermann, wie Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 6.11.2015 erkennen können. Danach lehnt die Stadt Esens direkte Gespräche mit dem Kläger ab. Er darf sich nur noch an den Prozessbevollmächtigten wenden. Jedes Gespräch und jeder Brief werden damit für den Esenser Steuerzahler wieder sehr teuer; denn nach inoffiziellen mündlichen Informationen in Esens soll auch Herr Prof. Gellermann - ähnlich wie Herr Prof.Stüer - nach einem Stundenlohn von etwa 300,- € von der Stadt Esens bezahlt werden.
Seit September 2015 hat der Kläger keine Antwort mehr auf seine an die Stadt Esens bzw. Herrn StD Hinrichs gerichteten Schreiben erhalten. Ein konkretes Gesprächsangebot des Klägers an Herrn Hinrichs im Oktober 2015 (für Herrn Hinrichs wahlweise an drei aufeinanderfolgenden Tagen) wurde über seine Sekretärin von ihm persönlich abgelehnt.
Die Korrespondenz mit Herrn Prof. Gellermann (ab November 2015) füge ich zu Ihrer Information bei, damit Sie sich selber ein Bild machen können. Interessant ist vor allem das letzte Schreiben des Anwalts der Stadt Esens vom 9.12.15. Darin führt er aus, dass die Stadt Esens die Straße unter Anwendung des § 34 BNatSchG legalisieren möchte, obwohl in Fachkreisen längst bekannt ist, dass dies nach der Rechtslage, die aus dem Urteil des BVerwG vom 27.3.2014 hervorgeht, bereits ausgeschlossen ist.
Sollte es daher zu einem neuen Normenkontrollverfahren gegen die geplanten Bebauungspläne kommen, wird die Stadt Esens wieder Schiffbruch erleiden und sie zu der von Herrn Prof. Dr. Gellermann in seinem Schreiben in Aussicht genommenen Alternative - nämlich dem Rückbau der Straße - führen.
Es dürfte interessant für Sie sein zu ermitteln, ob Herr Hinrichs dieses letzte Schreiben dem Rat der Stadt Esens in seiner letzten Ratssitzung im Dezember 2015 vorgelegt bzw. den Rat wenigstens darüber informiert hat. Aus dem Inhalt der Schreiben vom 6.12.und 9.12.15 geht nämlich hervor, dass es der Stadt Esens nicht gelingen wird, die Straße durch das beabsichtigte Vorgehen zu legalisieren, sondern dass nach einem sehr teuren Gerichtsverfahren (allein was die Anwaltsgebühren betrifft) die Straße - mit allen weiteren Konsequenzen der Rückzahlung von 5 Mill. Landesmitteln und Schadensersatzzahlungen - zurück gebaut werden muss.
Solange der Rat der Stadt Esens einem konkreten Vergleichsentwurf nicht zugestimmt hat, sind - wie die Vergangenheit mehrfach gezeigt hat - Einigungsgespräche völlig sinnlos, verursachen aber erhebliche Kosten für die Esenser Steuerzahler. Dass die Stadt Esens an ihren früheren Anwalt bereits 250.000 € für seine fruchtlose Tätigkeit im Zusammenhang mit der Entlastungsstraße hat zahlen müssen, ist inzwischen ja wohl hinlänglich in Esens bekannt. Deshalb wäre sie gut beraten, wenn sie jetzt ziel- und ergebnisorientierter vorgehen würde.
Ich bin ehrlich erzürnt, wie in dem oben genannten Zeitungsartikel die Esenser Bürger falsch informiert werden. Ihnen wird vorgespielt, als habe die Stadtspitze von Esens die Angelegenheit der Umgehungsstraße "völlig im Griff"; stattdessen "rast" sie, weil die Chance auf eine einvernehmliche Lösung mit der EU, dem Land Niedersachsen und dem Kläger von einzelnen Personen immer wieder boykottiert wird, mit zunehmender Unausweichlichkeit und Alternativlosigkeit auf einen von der EU angeordneten Rückbau zu. (Kennen Sie den Witz von den Fensterputzern, die aus dem 70.Stockwerk gefallen sind und in Höhe des 50. Stockwerks einander zurufen: "Bisher geht`s uns doch gut - Fliegen ist super!")....“