Kurz und knapp führt der Anwalt zur Begründung an :
„Gegenstand unserer Beauftragung ist folgender Sachverhalt:
Unser Mandant ist Eigentümer eines Bauernhofes sowie landwirtschaftlicher
Flächen in Esens - Bensersiel . Die landwirtschaftlichen Flächen wurden durch den Bau einer kommunalen Entlastungsstraße in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnitten, so dass rund zwei Drittel der Flächen nicht mehr vom Hofgebäude aus zu bewirtschaften sind.
Die Rechtsgrundlagen für den Bau der kommunalen Entlastungsstraße wurden durch unseren Mandanten mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.01.2014 ( Satzung Nr. 72 nebst Änderung ) , sowie vom 27.03. 2014 ( Satzung Nr.67 ) erfolgreich angefochten. Auch das zugrunde liegende Flurbereinigungsverfahren wurde durch das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.02.2015 für unwirksam erklärt, so dass unser Mandant vom ArL Weser - Ems zum 01.08. 2015 wieder in Besitz und Nutzung seiner Flurstücke eingewiesen wurde.
Die kommunale Entlastungsstraße stellt demnach einen „Schwarzbau“ auf den Flächen unseres Mandanten dar, der von ihm nicht hinzunehmen ist.“
Durch das o.g. Verlangen des Anwaltes ist zwar nach meiner Kenntnis nur ein Teilstück der Straße betroffen...die logische Folge dürfte allerdings zweifelsfrei sein, dass damit der Gesamtrückbau der 9 Millionen € teuren Entlastungsstraße eingeläutet wird.
Die damit verbundenen finanziellen Folgen für unsere Stadt sind im Augenblick noch nicht abschließend zu beziffern, fest steht allerdings, dass neben den tatsächlichen Rückbaukosten von vermutlich 4 bis 5 Millionen Euro darüber hinaus der rechtswidrig erlangte Landeszuschuss in Höhe von ca. 5 Millionen € zurück zu zahlen ist.
Dazu kommen erhebliche Summen an Entschädigungszahlungen für die Jahre 2009 bis 2015 sowie weitere Anwalts- und Gerichtskosten.
Man darf gespannt sein auf die Reaktionen derer, die für den Bau der Straße verantwortlich sind und darüber hinaus den unterschriftsreifen und für die Stadt vorteilhaften außergerichtlichen Vergleich mit dem damaligen Kläger im vorigen Jahr sabotiert und verhindert haben....die Zeit der starken Sprüche ist eindeutig vorbei.
Im Übrigen ist die aktuelle Entwicklung nicht wirklich überraschend.
Noch in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses habe ich vor diesem Szenario gewarnt, als beschlossen worden ist, ein Schreiben des bis dahin gesprächs- und verhandlungsbereiten Landeigners in einer aus meiner Sicht unangemessen Art und Weise zu beantworten.
Weitere Details können Sie erfahren auf der Homepage des Wattenrates.