Zu den Themen:
Die Tagesordnungspunkte ( TOP ) des öffentlichen Teils der Sitzung sind aus der Tagespresse bekannt.
Neben Entscheidungen zu den Bauvorhaben „ Theodor-Thomas/Neustädter Straße“ in Esens sowie „ Taddigsweg / Friesenstraße“ in Bensersiel wurden insbesondere drei neue Anträge behandelt.
Zwei davon waren von mir eingebracht worden.
Dabei ging es zum einen um die Reglementierung künftiger formeller städtischer Ehrungen sowie zum anderen um die Einrichtung eines Baulückenkatasters für die Stadt Esens.
Details und Begründungen zu beiden Anträgen lesen Sie bitte in meinem Beitrag vom 16. Juni 2015 auf dieser Seite.
Interessant :
Mein aktuell und bereits einmal am 28.08. 2012 eingebrachter Antrag , ein Baulücken- und Leerstandkataster aufzubauen ... damals in Bausch und Bogen von der Ratsmehrheit abgelehnt...hat zwischenzeitlich an Aktualität und Brisanz gewonnen.
So wurde jetzt bekannt, dass seit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2013 die Kommune vor der Erschließung von neuen Baugebieten verpflichtet ist, die Bestandssituation und die Potentiale der Innenentwicklung darzustellen.
Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, ist ein entsprechendes Informationssystem ...also ein Baulückenkataster....... notwendig.
Des weiteren bestimmt das BauGB , dass eine weitere städtebauliche Entwicklung in den Außenbereich hinein nur noch zulässig ist, wenn eine angemessene Innenentwicklung aufgrund fehlender Verfügbarkeiten nicht möglich ist.
Dem Landkreis sind künftig entsprechende Nachweise schlüssig darzulegen.
So ärgerlich die starre und uneinsichtige Haltung der SPD gegenüber meinem Antrag 2012 auch war (wieder einmal ), jetzt wird sie an einer Zustimmung wohl nicht mehr vorbeikommen.
Bei etwas mehr Einsicht und Sachverstand könnten wir heute schon über ein funktionierendes Informationssystem verfügen , in das bereits alle notwendigen Daten hätten eingepflegt sein können.
Der dritte im Rat behandelte Antrag war am 29.Juni 2015 von der EBI eingebracht worden unter dem Betreff „ Erlass einer Satzung über Ehrungen“ .
Damit wird im Grunde mein in der gleichen Angelegenheit bereits am 12. Juni 2015, also 14 Tage vorher, gestellte Antrag aufgegriffen und unterstützend thematisiert.
Wegen vieler Anfragen und Verunsicherungen zu diesem Thema , insbesondere nach dem Presseartikel der EBI vom 07. Juli 2014, werde ich den Punkt gesondert aufgreifen und dazu weitere Erläuterungen geben.
Jetzt zum nichtöffentlichen Part.
Das alles beherrschende Thema : natürlich die Entlastungsstraße.
Den Verlauf der Themenbehandlung könnte man in drei Abschnitte gliedern, nämlich
1. Bericht über ein am gleichen Tag in Hannover stattgefundenes Gespräch
bei der Landesregierung.
2. Versuch einer Erörterung der Rechtslage unter Berücksichtigung der
Erwiderung des Prof. Dr. Gellermann vom 09.07.2015 auf meine Kritik.
3. Wie soll es weitergehen und welche Risiken erwarten uns ?
Zu1
„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen“, wusste schon Matthias Claudius und so hoffte ich , dass das auch der Fall sei , als ich erfuhr, dass die Bürgermeisterin und der Bürgermeister am 20.07.2015 von der Landesregierung zu einem Gespräch i.S. Entlastungsstraße „gebeten“ worden waren.
Leider gab jedoch nicht viel zu erzählen; das Ergebnis der Reise war mager...und das magere auch noch frustrierend...das wurde schnell klar , als BM'in Karin Emken einleitend über das hannoversche Gespräch berichtete.
„ Die Rechtssicherheit, die uns der beabsichtigte Vergleich im vorigen Jahr garantiert hätte , gibt es nicht mehr“ so die deutliche Ansage Karin Emkens.
Wie wahr ! Die stadtbekannten Ratsmitglieder, die uns in dieses entsetzliche Chaos gestürzt hatten, verzogen bei diesen Worten keine Miene....
Rückgrat, Übernahme von Verantwortung und persönliche Konsequenzen ? Keine Spur...
Eins dürfte auch das letzte Ratsmitglied begriffen haben : die Situation ist endgültig aus dem Ruder gelaufen und hoffnungslos verfahren....jeder noch denkbare Lösungsansatz birgt Risiken.....da gilt es …. und was bleibt uns anderes übrig.... diese klug und besonnen gegeneinander abzuwägen .
Es waren zwei folgenschwere Aussagen der Landesregierung , die das ganze Elend offenbarten, in das uns uneinsichtige Ratsmitglieder und natürlich der vorige Stadtdirektor ...von den „Vätern“ des Schwarzbaus ganz zu schweigen...gestürzt haben :
1. Die Landflächen des in drei Rechtsverfahren obsiegenden Klägers (in einer Größenordnung von sechs Hektar ) sind diesem bis spätestens zum 12. August 2015 zurück zu geben....und damit gehört die Straße nach erfolgter Rückgabe dem Landeigentümer , soweit die Trasse über sein Grundstück verläuft.
2. Sollte der Eigentümer den Abriss der Straße verlangen oder die Stadt den Rückbau als eigenen Lösungsansatz versuchen, sind die ca. 5 Millionen Euro Landeszuschuss zurück zu zahlen.
Seit wie viel Monaten und Jahren habe ich vor diesem Szenario gewarnt ?!!!!
Wir werden am Ende...und da sage ich nicht Neues..... locker mehr als 20 Millionen Euro verbrannt haben... und das ohne jeden Gegenwert …......ein wahrhaft klassischer Fall eines Straftatbestandes der Untreue !!!!!
Zu 2.
Diese Informationen aus Hannover verfehlten nicht ihre Wirkung...jetzt war guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes.
Schnell wurde wieder der Ruf nach Hilfe von außen laut, als Rettungsanker das vorliegende „Gellermann Gutachten“ gepriesen.
Einige Ratsmitglieder glaubten allen Ernstes sowohl im Gutachten selbst , ganz besonders aber in seiner Erwiderung vom 09.07.2015 auf meine vorangegangene Kritik, Ansätze für eine nachträgliche Legalisierung der vorhandenen Straße entdeckt zu haben..
Diese optimistische Einschätzung lässt sich nach meiner Bewertung allerdings aus den professoralen Ausführungen nicht einmal auch nur ansatzweise ableiten.
Neben m E. ganz offensichtlichen Fehleinschätzungen zur Lage und Ausdehnung des Vogelschutzgebietes V63 bzw. seines Vorläufers IBA NI 044 , verschweigt Herr Professor Gellermann darüber hinaus u. a. auch , dass der von ihm ins Spiel gebrachte „Regimewechsel“ nur dann Grundlage für ein neues und möglicherweise auch rechtlich zulässiges Bebauungsplanverfahren bieten könnte, wenn alle vom BVG festgestellten Verwerfungsgründe beseitigt sind.
Diese ( Fehlen der Umweltverträglichkeits- und Abwägungsprüfungen ) können jedoch gem. der FFH - Richtlinie nachträglich nicht mehr für die bestehende Straßentrasse beseitigt bzw. nachgeholt werden... das hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich festgestellt. ...im Einklang mit der strengen Europäischen Rechtsprechung .
Eine eingehende Bewertung der neuerlichen Ausführungen des Professor Gellermann würde an dieser Stelle zu weit führen, fest steht aber für mich, dass sie keinen verlässlichen Anhalt, schon gar keine Rechtfertigung dafür bieten, neue Bebauunsplanverfahren mit dem Ziel der Legalisierung der Straße zu riskieren.
Ein komplett neues Bebauungsplanverfahren ...allerdings immer noch mit ungewissem Ausgang und hohem finanziellen Risiko verbunden.......wäre erst denkbar nach einem Rückbau der Straße .
Wenn Professor Gellermann dem Rat darüber hinaus noch Hoffnung macht mit Hinweis auf ein Urteil des EuGH vom 07.Januar 2004, wonach tatsächlich ein Nachholen versäumter Umweltverträglichkeits- und Abwägungsprüfungen ausnahmsweise zugelassen worden war, verschweigt er aber, dass mit der betroffenen Baumaßnahme noch nicht begonnen worden war.
So konnte in diesem Fall die bereits erteilte Genehmigung / Satzung noch zurück genommen werden und ein komplett neues und rechtskonformes Verfahren eingeleitet werden.
Insofern ist ein Vergleich mit der bereits fertig gestellten Entlastungsstraße nicht haltbar und nicht zulässig..
Hinweis :
In dem von Prof. Gellermann zitierten Urteil des EuGH handelt es sich um einen Vorgang in Irland, speziell ging es um einen Steinbruch, also um Bergrecht )
Die oben aufgezeigten „Schwachstellen“ im „Gellermann - Gutachten“
bestärken mich in meiner Überzeugung, dass der von der Ratsmehrheit beabsichtigte Weg gegen geltendes Recht verstößt, falsch ist und den bereits angerichteten finanziellen Schaden für die Stadt noch erhöhen wird..
Ich habe eindringlich gewarnt...nicht zum ersten Mal und wieder ohne Erfolg....ich kann und werde mit Blick auf meine verfassungsrechtliche Verantwortung gegenüber den Bürgern dieser Stadt nicht den Weg in neue jahrelange und kostspielige Rechtsstreite mit gehen.
Daran werden auch persönliche Angriffe nichts ändern, wie z.B. die des Ratsherrn Willms, der mir vorwarf, „ Du kritisierst Professor Gellermann doch nur , weil er Dich widerlegt hat und Du dich in deiner Eitelkeit verletzt fühlst“.
Mit einer solch unqualifizierten Äußerung beweist der Ratskollege, was schon längst kein Geheimnis mehr ist, nämlich , dass er bedauerlicherweise die juristischen Zusammenhänge immer noch nicht begriffen hat...
Zu 3. Wie soll es weitergehen und welche Risiken erwarten uns ?
Der Rat ist in diesen Fragen ganz offensichtlich „ratlos“....aus eigener Kraft wird ihm wohl leider eine angemessene Lösung der verfahrenen Situation nicht gelingen.
Mir scheint, dass wir als formal zuständiges Gremium der Stadt ferngesteuert werden vom Landkreis und der Landesregierung und nur als Erfüllungsgehilfen gebraucht, um nicht zu sagen missbraucht werden.
Am Ende aber werden sich alle Außenstehenden wieder in ihre Deckung zurück ziehen , den Stadtrat auf seine Zuständigkeit verweisen und den angerichteten Schaden unseren Bürgern überlassen.
Für diese These und Besorgnis spricht die bisherige Entwicklung.
Nach den vernichtenden Urteilen der Gerichte wissen wir jetzt expressis verbis von der Landesregierung, dass wir ( die Stadt Esens) im Falle des Rückbaus der Straße den Landeszuschuss zurück zahlen müssen.
Da geht es um die Kleinigkeit von ca. 5 Millionen Euro.
Wir wissen auch , dass wir die Kosten des drohenden Rückbaus in noch unbekannter Höhe.... meiner Schätzung nach mindestens 5/6 Millionen Euro..... allein schultern müssen.
Wir wissen auch, dass immense Kosten für die Entschädigung des zu Unrecht „enteigneten“ Grundstückeigentümers sowie wegen der Zerschneidung des Hofes auf uns zu kommen.
Alle rechtswidrigen Aktionen des Rates und der Verwaltung der Stadt Esens während der vergangenen Jahre haben die vorgesetzten Behörden und Dienststellen mitgetragen.... mindestens aber stillschweigend geduldet.... und somit alle vorhersehbaren Risiken billigend in Kauf genommen.
Jetzt, da sich die Schlinge enger zusammenzieht, steht Esens alleine vor den sich abzeichnenden Schuldenbergen, formal auch zu Recht.... hat aber dennoch anscheinend nichts daraus gelernt.
Der Stadtrat ist m. E. dabei, sich wieder auf die „guten“ Ratschläge Außenstehender zu verlassen …..das Ergebnis ist absehbar und wird nach meiner festen Überzeugung fatale Folgen für unsere Stadt haben.