Wattenrat-Rundbrief Datum:15. Januar 2016 **************************** Anlagen .pdf Gestern, am 14. Januar 2016, wurde das Urteil zur Waldschlößchenbrücke in Dresden im Natura-2000-Gebiet vom Europäischen Gerichtshof gefällt. Und das hat durchaus auch etwas mit der illegal gebauten Umgehungsstraße in Bensersiel/Stadt Esens/NDS im "faktischen Vogelschutzgebiet" zu tun; ein Kommentar dazu ganz unten. Es heißt unter Nr. 2 und 3 der amtlichen Pressemeldung desEuGH: "Das BVerwG wollte wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Projekt,das vor der Aufnahme des betreffenden Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung genehmigt worden ist, eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie erfordert und welche Kriterien dabei anzuwenden sind. Diese Erläuterungen seien für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des 2008 durchgeführten ergänzenden Verfahrens erforderlich. Der EuGH hat dem BVerwG wie folgt geantwortet: 1. Art. 6 Abs 2 der Richtlinie 92/43 sei dahin auszulegen,dass, wenn sich unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine nachträgliche Prüfung eines Plans oder Projekts, dessen Ausführung nach der Aufnahme des betreffenden Gebiets in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung begonnen habe, auf Verträglichkeit mit diesem Gebietals notwendig erweise, diese Prüfung den Anforderungen vonArt. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie entsprechen müsse.
Bei einer solchen Prüfung seien alle zum Zeitpunkt dieser Leistung vorliegenden Umstände und alle danach durch die teilweise oder vollständige Ausführung dieses Plans oder Projekts eingetretenen oder möglicherweise eintretenden Auswirkungen auf das Gebiet zu berücksichtigen. 3. ... Außerdem sei bei dieser Prüfung zu berücksichtigen,ob sich durch die Ausführung des fraglichen Plans oder Projekts Risiken einer Verschlechterung oder von Störungen, die sich im Sinne dieses Art. 6 Abs. 2 erheblich auswirken könnten, realisiert hätten." Anmerkung: Für die rechtswidrig gebaute Umgehungsstraße Bensersiel/Stadt Esens (Urteile OVG Lüneburg und BVerwG Leipzig) folgt aus dem Waldschlößchen-Urteil des EuGH, dass die Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebiets V63 auf der Grundlageder unzureichenden Daten vor dem Straßenbau unzulässig unddie gesamte derzeit vom Land NDS vorgenommeneNeuabgrenzungdamit ebenfalls hinfällig ist. Eine nach §34 Bundesnatur- schutzgesetz geforderte Verträglichkeitsprüfung VOR dem Straßenbau hat es nicht gegeben! Das Land Niedersachsen (damalige CDU-FDP-Regierung) hatte noch 2004 versucht, dieAusweisung des Vogelschutzgebietes V63 "Seemarschen Norden bis Esens" zu verhindern und der EU-Kommission unzureichende Vogeldaten vorgelegt. Der damalige Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte und verantwortlicher Datenverwalter des Landes war Peter Südbeck, heute Leiter des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Die EU-Kommission akzeptierte diese unzureichende Datenlage des Landes und hielt die Gebietsmeldung als Vogelschutzgebiet daher für nicht mehr nötig, zunächst. Nach einer EU-Beschwerde des Wattenrates Ostfriesland, in der die offensichtlich unzureichende Datenmeldung moniert wurde, forderte die EU-Kommission das Land Niedersachsen 2006 auf, das Gebiet mit nun ausreichenden Daten nachzumelden. Das geschah auch, aber die Trasse der Umgehungsstraße Bensersiel und die geplanten Golfplätze östlich von Bensersiel (wegen fehlender Investoren bisher nicht verwirklicht) wurden vom Land NDS aus der Gebietsmeldung geschickt "herausgesägt",um diese beiden Projekte dennoch verwirklichen zu können. Trotzdem gehörenauch die herausgenommen Flächen weiterhin zu einem "faktischen Vogelschutzgebiet", in dem eigentlich alle Maßnahmen der Verschlechterung verboten sind.Dennoch wurdedie Straße gebaut, die zugrunde liegenden Bebauungspläne aber durch die Gerichte nach einer Klage des enteigneten Landeigentümers für "unwirksam" erklärt. Nun droht der Rückbau der auch mit erheblichen öffentlichen Mitteln gebauten Straße. Die derzeitige rot-grüne Landesregierung versucht nun mit Tricksereien und der nachträglichen Verträglichkeit- prüfung, den Straßenbau nachträglich zu legalisieren, um den Rückbau zu vermeiden. Das aktuelle EuGH-Urteil sprichtaber dagegen, Naturschutz findet nicht im rechtsfreien Raum statt! Das Vogelschutzgebiet wurde im nördlichen Bereich der illegalen Straße zwischen dem Ortsrand von Bensersiel für den Vogelzug völlig entwertet, im südlichenBereich halten Rastvögel in der Regel ca. 400 Meter Abstand zur Straße, nur bei sehr hohem Rastvogelaufkommen werden auch die straßennahen Flächen von Gänsen genutzt. Zusätzlich befindet sich zwischen Umgehungsstraße und Vogelschutzgebiet ein riesiger Windpark, der z.Zt. mit höheren Anlagen repowert wird. Auch das führt zu einer verminderten Raumnutzung der Rastvögel. Die Fachaufsichtsbeschwerde des Wattenrates wegen zu niedriger Abstände der Anlagen zum Vogelschutzgebiet und des Fehlens einer echten vorhabensbezogenen Verträglichkeitsprüfung wurde vom nds.Umweltministerium inhaltlich nichtbeantwortet, man "sehe keine Möglichkeit in der Angelegenheit fachaufsichtlich tätig zu werden" (Brief vom 17.11.2015). Wattenrat-Links: * Bensersiel: die „kommunale Entlastungsstraße“ – Chronologie des Versagens der kommunalen Selbstverwaltung http://tinyurl.com/kh76cos * "Blauer Brief" aus Brüssel http://www.wattenrat.de/aktuell/aktuell170.htm (vierter Absatz: Faktisches Vogelschutzgebiet Norden-Esens (Landkreise Aurich und Wittmund) -- Mit freundlichen Grüßen Wattenrat Ostfriesland Brandshoff 41 26427 Holtgast Tel.: 04971 947265 Fax: 04971 2004930 www.wattenrat.de mailto:Rundbrief@Wattenrat.de